Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4. Referenzen des Unternehmens
Bitte geben Sie mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte an. Vergleichbar sind die Referenzaufträge, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Auftraggeber: Krankenhäuser, Senioreneinrichtungen (exklusive Betreutes Wohnen) oder Rehaeinrichtungen
- Leistungsinhalt: Instandhaltung Betten
- Leistungszeitraum: Vertragsende des Referenzprojekts ist nicht älter als 3 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung dieses Vergabeverfahrens
5. Es muss ein Nachweis erbracht werden, dass Ihr Unternehmen gem. ISO 9001:2015 zertifiziert ist.
6. Es muss ein Nachweis erbracht werden, dass Instandhaltung an medizinischen elektrischen Geräten nach DIN EN 62353 (VDE751-1) durchgeführt werden darf.
7. Mit dem Angebot ist die Befähigung der Mitarbeiter nach TRBS 1203 vorzulegen.
8. Die Angebotsabgabe durch Einzelbewerber und durch Bewerber-/Bietergemeinschaften ist gleichermaßen zulässig. Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterschriebene Gemeinschaftserklärung (Bietergemeinschaftserklärung im Dokument "2.3_Formblatt Bietergemeinschaftserklärung") abzugeben.
Sämtliche weiteren Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft haben die nach den Vorgaben dieser Ausschreibung vorzulegenden Nachweise zur Eignung jeweils separat abzugeben. Die Erklärungen und Unterlagen bezüglich der Fachkunde und der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von jedem Mitglied gesondert eingereicht werden, es sei denn, aus den Vergabeunterlagen ergibt sich Gegenteiliges. Ansonsten reicht es aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden. Erbringt die Bewerber-/Bietergemeinschaft die erforderlichen Referenzen gemeinsam, muss die Bewerber-/Bietergemeinschaft darlegen, welches Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft voraussichtlich welchen Leistungsanteil erbringt. Die von den Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft getrennt eingereichten Referenzen müssen auf den jeweiligen Leistungsanteil des Mitgliedes der Bewerber-/Bietergemeinschaft bezogen sein. Veränderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft sind nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit vorheriger Zustimmung der Auftraggeberin zulässig.
9. Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen sind mit der Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu übertragenden Leistungsteils anzugeben und die anderen Unternehmen zu benennen. Ferner muss der Bieter nachweisen, dass ihm zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel der vorgesehenen Nachunternehmer zur Verfügung stehen. Hierzu ist das Dokument "2.4_Verzeichnis der LeistKap anderer Unternehmen.docx" zu verwenden. Außerdem ist für jedes andere Unternehmen das Formblatt "2.1_Eigenerklärung Eignung" einzureichen.
10.Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Die Angabe erfolgt im Dokument "2.4_Verzeichnis der LeistKap anderer Unternehmen.docx".
Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bewerber/Bieter die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag ist außerdem für jedes Mitglied das Formblatt "2.1_Eigenerklärung Eignung" einzureichen. Der Austausch oder die Änderung eines oder mehrerer benannter anderer Unternehmen ist nach Ablauf der Angebotsfrist bis zur Zuschlagserteilung unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Fall eines vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs sind der Austausch oder die Änderung eines oder mehrerer benannter anderer Unternehmen bereits nach Ablauf der Teilnahmefrist bis zur Zuschlagserteilung unzulässig. Bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haften der Bewerber/Bieter und das andere/die anderen Unternehmen entsprechend dem Umfang der jeweiligen Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung. Eine dementsprechende Haftungserklärung ist der Vergabestelle nach gesonderter Aufforderung vorzulegen. Als Haftungserklärungen kommen je nach Einzelfall eine sogenannte harte Patronatserklärung, Garantie, selbstschuldnerische Bürgschaft oder ein Schuldbeitritt in Betracht. Wenn der Bieter beabsichtigt, einen Teil des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe zu vergeben und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens bedient, gelten ebenfalls die vorgenannten Regelungen.