Beschreibung der Beschaffung
Aufgrund technischer, gesetzlicher und bauaufsichtlicher Vorschriften sowie der
Arbeitsstättenverordnung, sind Laborabzüge und Gefahrstoffschränke jährlich zu warten.
Die Arbeiten sind ausschließlich durch geschultes und qualifiziertes Personal
durchzuführen. Die Befähigung ist nachzuweisen. Die Arbeiten finden in der normalen
Arbeitszeit der Hochschule zwischen 7.30 und 16.00 Uhr statt und sind in den
vorlesungsfreien Zeiten Mitte Februar bis Ende März und August bis September eines
jeden Jahres durchzuführen. Vor Beginn der Arbeiten sind die Leitwarte und die
Sicherheitszentrale über den geplanten Umfang zu unterrichten.
In die Preise sind die Kosten der Wartung, Reise- und Nebenkosten, Prüfplaketten und
Klein- und Reinigungsmaterial sowie die Erstellung der Berichte einzukalkulieren.
Kleinmaterialien im Wert von weniger als 20EUR netto, sind mit der Pauschale abgedeckt. Die
Hochschule stellt dem Auftragnehmer sämtliche für die Prüfung benötigte Unterlagen
zusammen und weist den AN vor Ort ein. Der AN erhält vor Beginn der Arbeiten eine
aktualisierte Anlagenbestandsliste im Excel Format. Durch Umzüge und Änderungen in
den Forschungseinheiten, kann sich der Anlagenbestand im Laufe des Vertrages ändern.
Aktuell sind mehrere Laborräume leegezogen. Hier kann es während der Vertragslaufzeit
wieder zur Aufnahme der Laborarbeiten kommen.
Laborwäscher sind halbjährlich zu warten da es in der Vergangenheit zu erheblichen
Verschmutzungen in den Wäschern gekommen ist. Hier empfiehlt es sich, bei der
Kalkulation einen erhöhten Reinigungsaufwand anzusetzen.
Bei den nachgenannten Aufzählungen handelt es sich um Mindestforderungen der
Hochschule unabhängig gesetzlicher oder sonstiger Bestimmungen. Die Wartung erfolgt
unter gesetzlichen und behördlichen Vorschriften nach DIN 14175:2003, DIN 14470-1-
2:2021, DIN 12924:2010, TRGS 526:02/2008, DGUV 213-850:05/2020, DGUV 213-
851:04/2017 sowie der Vorschriften zur Arbeitsstättenverordnung. Die vorgenannten
Normen müssen nicht der Vollständigkeit entsprechen und sind durch den Auftragnehmer
auf Vollständigkeit, Bestimmung und Aktualität zu prüfen.