Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung und Betrieb der Grundwasserreinigungsanlage Schaedla
31 2-2022
Produkte/Dienstleistungen: Behandlung oder Sanierung von Grundwasserverschmutzung📦
Kurze Beschreibung:
“Wartung und Betrieb der Grundwasserreinigungsanlage "Schaedla" auf dem Betriebshof der Stadt Heidelberg für den Zeitraum 01.04.2023 bis 31.03.2026”
1️⃣
Ort der Leistung: Heidelberg, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heidelberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Wartung und Betrieb der Grundwasserreinigungsanlage "Schaedla" auf dem Betriebshof der Stadt Heidelberg, 69124 Heidelberg.
Die Betreuung der Anlage umfasst...”
Beschreibung der Beschaffung
Wartung und Betrieb der Grundwasserreinigungsanlage "Schaedla" auf dem Betriebshof der Stadt Heidelberg, 69124 Heidelberg.
Die Betreuung der Anlage umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um eine 95% Verfügbarkeit der Sanierungsanlage zu gewährleisten. Hierzu zählen auch alle Maßnahmen, um die Anlage bei Minustemperaturen betriebsbereit zu halten (Beheizung des Anlagencontainers, Frostsicherung der oberirdischen Verrohrung im Bereich der Anlage).
Als Sanierungsanlage sind alle technischen Einrichtungen zu verstehen, die zur Entnahme, Abreinigung und Wiedereinleitung genutzt werden. Neben dem ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage umfasst der Auftrag auch die Wartung der Brunnenpumpen und der Entnahme- und Infiltrationsbrunnen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-04-01 📅
Datum des Endes: 2026-03-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Das Leistungsverzeichnis enthält einige Bedarfspositionen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Unternehmen müssen die für den Auftrag erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen.
Außerdem wird das Vorliegen von Ausschlussgründen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Unternehmen müssen die für den Auftrag erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen.
Außerdem wird das Vorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 ff. GWB geprüft. Mit Unterzeichnung des Angebots werden dafür Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen abgegeben.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot geeignete Referenzen über den Bau und Betrieb von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot geeignete Referenzen über den Bau und Betrieb von Grundwasseraufbereitungsanlagen vorzulegen. Der Nachweis erfolgt mittels einer selbst erstellten Referenzliste, in die entsprechende Aufträge aus den (höchstens) letzten fünf Jahren mit Anlagenname, Leistungszeit und Benennung eines Ansprechpartners für Rückfragen aufzunehmen sind. Von den gebauten bzw. betriebenen Anlagen müssen mindestens zwei für die Entfernung der leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffe (LHKW) mittels Wasseraktivkohlefilter ausgelegt sein.
Der Auftragnehmer muss die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, angeben. Hierbei ist es unerheblich, ob diese Kräfte dem Unternehmen angehören oder nicht.
Erforderlich ist mindestens der Einsatz von
- 1 Dipl.-Ingenieur (FH/TU; Verfahrenstechnik oder chemische Technik);
- 1 Anlagenbauer oder 1 Anlageninstallateur oder 1 Rohrleitungsbauer;
- 1 Elektriker
Mit Unterzeichnung des Angebotsvordrucks wird eine Eigenerklärung dahingehend abgegeben, dass entsprechendes Personal im Auftragsfall zur Verfügung steht. Spätestens auf Anforderung ist das Personal vom Bestbieter zu benennen. Vorbehalten bleibt die Anforderung von Nachweisen über die Qualifikation des Personals, insbesondere zu Schulungen/Lehrgängen zum PE-Schweißen im Rohrleitungsbau.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): - Referenzen (s.o.)
- technische Fachkräfte (s.o.)
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-01-19
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-03-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-01-19
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Vor Angebotsabgabe ist ein Ortstermin zur Besichtigung der Anlage wahrzunehmen. Der Ortstermin erfolgt zusammen mit dem begleitenden Fachgutachter (MUP)....”
Vor Angebotsabgabe ist ein Ortstermin zur Besichtigung der Anlage wahrzunehmen. Der Ortstermin erfolgt zusammen mit dem begleitenden Fachgutachter (MUP). Terminabsprachen erfolgen über den Fachgutachter. Angebote, die ohne vorangegangenen Ortstermin abgegeben werden, können nicht berücksichtigt werden.
Details zur Terminvereinbarung können Ziffer 5 der Angebotsaufforderung entnommen werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: www.rp-karlsruhe.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: www.rp-karlsruhe.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 229-659914 (2022-11-23)
Ergänzende Angaben (2023-01-16)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 229-659914
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2023-01-19 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2023-01-25 📅
Zeit: 11:30
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2023-01-19 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2023-01-25 📅
Zeit: 11:30
Quelle: OJS 2023/S 015-035892 (2023-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Wartung und Betrieb der Grundwasserreinigungsanlage "Schaedla" auf dem Betriebshof der Stadt Heidelberg, 69124 Heidelberg. Die Betreuung der Anlage umfasst...”
Beschreibung der Beschaffung
Wartung und Betrieb der Grundwasserreinigungsanlage "Schaedla" auf dem Betriebshof der Stadt Heidelberg, 69124 Heidelberg. Die Betreuung der Anlage umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um eine 95% Verfügbarkeit der Sanierungsanlage zu gewährleisten. Hierzu zählen auch alle Maßnahmen, um die Anlage bei Minustemperaturen betriebsbereit zu halten (Beheizung des Anlagencontainers, Frostsicherung der oberirdischen Verrohrung im Bereich der Anlage). Als Sanierungsanlage sind alle technischen Einrichtungen zu verstehen, die zur Entnahme, Abreinigung und Wiedereinleitung genutzt werden. Neben dem ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage umfasst der Auftrag auch die Wartung der Brunnenpumpen und der Entnahme- und Infiltrationsbrunnen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 229-659914
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Wartung und Betrieb der Grundwasserreinigungsanlage Schaedla
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IMA Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Postanschrift: Bahnhofstraße 58 - 60
Postort: Böhl-Iggelheim
Postleitzahl: 67459
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6324966620📞
E-Mail: ima@ima-umwelttechnik.de📧
Fax: +49 6324966699 📠
Region: Rhein-Pfalz-Kreis🏙️
URL: https://www.ima-umwelttechnik.net/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 077-233455 (2023-04-14)