Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung und Instandsetzung des Polizeiküstenbootes W 3
13.2 - 178/2022
Produkte/Dienstleistungen: Instandsetzung von Schiffen oder Booten📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Auftrages sind Standardwerftarbeiten sowie Reparaturen am großen Küstenboot W3,
Hh. Wilhelmshaven, Schiffswerft Fassmer, Bj.2000.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 300 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Instandsetzung von Schiffen oder Booten📦
Ort der Leistung: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wasserschutzpolizeiinspektion Oldenburg Bloherfelder Str. 235 26129 Oldenburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Auftrages sind Standardwerftarbeiten sowie Reparaturen am großen Küstenboot W3,
Hh. Wilhelmshaven, Schiffswerft Fassmer, Bj.2000.” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 300 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-06-01 📅
Datum des Endes: 2022-09-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte
Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Landes, in dem das Unternehmen ansässig...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte
Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
Es gelten die gleichen Anforderungen für Unterauftragnehmer wie für Bieter.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-05-26
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-05-26
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Das Öffnungsverfahren findet ausschließlich digital statt und wird durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Das Öffnungsverfahren findet ausschließlich digital statt und wird durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen durchgeführt.
Eine Beteiligung von Bietern wird nicht ermöglicht.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYCD040
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153-308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152-943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153-308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152-943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153-308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152-943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 075-202486 (2022-04-13)