Wartung und Instandsetzung des Polizeiküstenbootes W 3

Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen

Gegenstand dieses Auftrages sind Standardwerftarbeiten sowie Reparaturen am großen Küstenboot W3,
Hh. Wilhelmshaven, Schiffswerft Fassmer, Bj.2000.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-04-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-04-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Instandsetzung von Schiffen oder Booten
Referenznummer: 13.2 - 178/2022
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Auftrages sind Standardwerftarbeiten sowie Reparaturen am großen Küstenboot W3, Hh. Wilhelmshaven, Schiffswerft Fassmer, Bj.2000.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Instandsetzung von Schiffen oder Booten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Instandsetzung von Schiffen oder Booten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
Postanschrift: Tannenbergallee 11
Postleitzahl: 30163
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: beschaffung@zpd.polizei.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 5119695-1612 📞
Fax: +49 5119695-633316 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYCD040/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYCD040 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-04-13 📅
Einreichungsfrist: 2022-05-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-15 📅
Datum des Beginns: 2022-06-01 📅
Datum des Endes: 2022-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 075-202486
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
Das Öffnungsverfahren findet ausschließlich digital statt und wird durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen durchgeführt. Eine Beteiligung von Bietern wird nicht ermöglicht.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Auftrages sind Standardwerftarbeiten sowie Reparaturen am großen Küstenboot W3,
Hh. Wilhelmshaven, Schiffswerft Fassmer, Bj.2000.
Geschätzter Gesamtwert: 300 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 300 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wasserschutzpolizeiinspektion Oldenburg Bloherfelder Str. 235 26129 Oldenburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte
Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
Es gelten die gleichen Anforderungen für Unterauftragnehmer wie für Bieter.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-05-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen:
Das Öffnungsverfahren findet ausschließlich digital statt und wird durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen durchgeführt.
Eine Beteiligung von Bietern wird nicht ermöglicht.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dezernat 13.2
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYCD040/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYCD040

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153-308 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152-943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 075-202486 (2022-04-13)