Los 1:
Wartung und Service von sechs Blockheizkraftwerken.
An drei der Anlagen ist eine E-70 Generalüberholung durchzuführen.
Los 2:
Wartung der Peripherie von Blockheizkraftwerken.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-01.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung und Service von Blockheizkraftwerken
2022-02-28/011
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Maschinen📦
Kurze Beschreibung:
“Los 1:
Wartung und Service von sechs Blockheizkraftwerken.
An drei der Anlagen ist eine E-70 Generalüberholung durchzuführen.
Los 2:
Wartung der Peripherie...”
Kurze Beschreibung
Los 1:
Wartung und Service von sechs Blockheizkraftwerken.
An drei der Anlagen ist eine E-70 Generalüberholung durchzuführen.
Los 2:
Wartung der Peripherie von Blockheizkraftwerken.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung und E70 Generalüberholung an BHKW's
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Maschinen📦
Ort der Leistung: Heidelberg, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 69123 Heidelberg Stadtgebiet Heidelberg
Beschreibung der Beschaffung: gem. Vergabeunterlagen
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-10-01 📅
Datum des Endes: 2026-09-30 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung der Peripherie von BHKW's
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-04-04
13:30 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-04-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Schritt 1 des Verfahrens:
Der Teilnahmeantrag ist anhand der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen und Vorgaben zu erstellen und als Upload auf...”
Schritt 1 des Verfahrens:
Der Teilnahmeantrag ist anhand der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen und Vorgaben zu erstellen und als Upload auf der E-Vergabe-Plattform einzureichen. Eine Kostenerstattung oder Entschädigungsleistung für die Teilnahme an dem Verfahren wird nicht gewährt. Anhand der vorgenannten Unterlagen werden die eingereichten Antworten geprüft und ausgewertet. Teilnahmeanträge mit unvollständigen oder fehlenden Angaben und Nachweisen können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Der Bewerber ist für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seiner Angaben allein verantwortlich.
Schritt 2 des Verfahrens:
Erfolgreiche Bewerber erhalten die Aufforderung zur Erarbeitung der Angebote.
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue und Mindestlohngesetz - LTMG) in der aktuellen Fassung Anwendung findet. Die sich daraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Vorgaben des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns(Mindestlohngesetz - MiLoG) des Bundes ab dem 1.1.2015 in der aktuellen Fassung zu beachten sind.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter
anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat
(§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum
Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRLYY6B
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 045-117943 (2022-03-01)