Wartung und Service von Blockheizkraftwerken

Stadtwerke Heidelberg Umwelt GmbH

Los 1:
Wartung und Service von sechs Blockheizkraftwerken.
An drei der Anlagen ist eine E-70 Generalüberholung durchzuführen.
Los 2:
Wartung der Peripherie von Blockheizkraftwerken.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-03-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-03-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Maschinen
Referenznummer: 2022-02-28/011
Kurze Beschreibung:
Los 1: Wartung und Service von sechs Blockheizkraftwerken. An drei der Anlagen ist eine E-70 Generalüberholung durchzuführen. Los 2: Wartung der Peripherie von Blockheizkraftwerken.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Maschinen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reparatur und Wartung von Maschinen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heidelberg, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Heidelberg Umwelt GmbH
Postanschrift: Kurfürsten-Anlage 42-50
Postleitzahl: 69115
Postort: Heidelberg
Kontakt
Internetadresse: https://swhd.de/ 🌏
E-Mail: ralf.walter@swhd.de 📧
Telefon: +49 6221/513-4359 📞
Fax: +49 6221/513-3330 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YRLYY6B/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YRLYY6B 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-01 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-04 📅
Datum des Beginns: 2022-10-01 📅
Datum des Endes: 2026-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 045-117943
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
Schritt 1 des Verfahrens: Der Teilnahmeantrag ist anhand der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen und Vorgaben zu erstellen und als Upload auf der E-Vergabe-Plattform einzureichen. Eine Kostenerstattung oder Entschädigungsleistung für die Teilnahme an dem Verfahren wird nicht gewährt. Anhand der vorgenannten Unterlagen werden die eingereichten Antworten geprüft und ausgewertet. Teilnahmeanträge mit unvollständigen oder fehlenden Angaben und Nachweisen können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Der Bewerber ist für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seiner Angaben allein verantwortlich. Schritt 2 des Verfahrens: Erfolgreiche Bewerber erhalten die Aufforderung zur Erarbeitung der Angebote. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue und Mindestlohngesetz - LTMG) in der aktuellen Fassung Anwendung findet. Die sich daraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Vorgaben des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns(Mindestlohngesetz - MiLoG) des Bundes ab dem 1.1.2015 in der aktuellen Fassung zu beachten sind. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Bekanntmachungs-ID: CXS0YRLYY6B
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1:
Wartung und Service von sechs Blockheizkraftwerken.
An drei der Anlagen ist eine E-70 Generalüberholung durchzuführen.
Los 2:
Wartung der Peripherie von Blockheizkraftwerken.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Wartung und E70 Generalüberholung an BHKW's
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: gem. Vergabeunterlagen
Bezeichnung des Loses: Wartung der Peripherie von BHKW's
Losnummer: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 69123 Heidelberg Stadtgebiet Heidelberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-04-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YRLYY6B/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Schritt 1 des Verfahrens:
Der Teilnahmeantrag ist anhand der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen und Vorgaben zu erstellen und als Upload auf der E-Vergabe-Plattform einzureichen. Eine Kostenerstattung oder Entschädigungsleistung für die Teilnahme an dem Verfahren wird nicht gewährt. Anhand der vorgenannten Unterlagen werden die eingereichten Antworten geprüft und ausgewertet. Teilnahmeanträge mit unvollständigen oder fehlenden Angaben und Nachweisen können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Der Bewerber ist für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seiner Angaben allein verantwortlich.
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Schritt 2 des Verfahrens:
Erfolgreiche Bewerber erhalten die Aufforderung zur Erarbeitung der Angebote.
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue und Mindestlohngesetz - LTMG) in der aktuellen Fassung Anwendung findet. Die sich daraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Vorgaben des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns(Mindestlohngesetz - MiLoG) des Bundes ab dem 1.1.2015 in der aktuellen Fassung zu beachten sind.
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Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter
anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat
(§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum
Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRLYY6B

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 045-117943 (2022-03-01)