Ausführung der Wartung und Störungsbeseitigung der Klimaanlagen von ICE 1, ICE 2, ICE 3, ICE T und ICE 4 der Deutschen Bahn.
Die ausgeschriebenen Leistungen sollen dazu dienen, Kapazitätsengpässe beim Auftraggeber aufzufangen; der Auftraggeber führt grundsätzlich auch weiterhin Wartungen und Störungsbeseitigungen in Eigenregie durch.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-23.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Wartung und Störungsbeseitigung der Klimaanlagen von ICE 1, ICE 2, ICE 3 und ICE T für DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH
22FEF63703”
Produkte/Dienstleistungen: Instandsetzung von Schienenfahrzeugen📦
Kurze Beschreibung:
“Ausführung der Wartung und Störungsbeseitigung der Klimaanlagen von ICE 1, ICE 2, ICE 3, ICE T und ICE 4 der Deutschen Bahn.
Die ausgeschriebenen Leistungen...”
Kurze Beschreibung
Ausführung der Wartung und Störungsbeseitigung der Klimaanlagen von ICE 1, ICE 2, ICE 3, ICE T und ICE 4 der Deutschen Bahn.
Die ausgeschriebenen Leistungen sollen dazu dienen, Kapazitätsengpässe beim Auftraggeber aufzufangen; der Auftraggeber führt grundsätzlich auch weiterhin Wartungen und Störungsbeseitigungen in Eigenregie durch.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Instandsetzung von Schienenfahrzeugen📦
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber kann bis zu 3 Rahmenverträge an die 3 bestplatzierten Bieter vergeben. Nach Zuschlagerteilung an die bis zu drei bestplatzierten Bieter...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber kann bis zu 3 Rahmenverträge an die 3 bestplatzierten Bieter vergeben. Nach Zuschlagerteilung an die bis zu drei bestplatzierten Bieter stellt der Auftraggeber die erste Anfrage für einen Abruf an den erstplatzierten Bieter. Wenn dieser die Leistung aus Kapazitätsgründen nicht erbringen kann bzw. verweigert, stellt der Auftragnehmer seine Anfrage an den zweitplatzierten Bieter. Entsprechend wird der drittplatzierte Bieter bei Kapazitätsengpässen des zweitplatzierten kontaktiert.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-04-03 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Dem Auftraggeber steht das Recht zu, diesen Rahmenvertrag zweimal um maximal ein Jahr zu den bestehenden Konditionen zu verlängern. Dieses Recht hat der...”
Beschreibung der Verlängerungen
Dem Auftraggeber steht das Recht zu, diesen Rahmenvertrag zweimal um maximal ein Jahr zu den bestehenden Konditionen zu verlängern. Dieses Recht hat der Auftraggeber bis spätestens zwei Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Referenzen von Wartungen an Klimaanlagen von Schienenfahrzeugen in den letzten fünf Jahren. (Jahr der Leistungserbringung/ Leistung / Fahrzeug /Anzahl...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Referenzen von Wartungen an Klimaanlagen von Schienenfahrzeugen in den letzten fünf Jahren. (Jahr der Leistungserbringung/ Leistung / Fahrzeug /Anzahl von Fahrzeugen)
2. Ausführung aller Arbeiten nur durch ausgebildetes Fachpersonal, entsprechende Ausbildungsnachweise sind vorzulegen.
3. Einhaltung und Umsetzung gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz, anerkannt und vorzulegen sind Zertifikate wie Qualitätsmanagementsystem DIN EN ISO 9001:2015, Arbeitsschutzmanagementsystem ISO 45001 oder vergleichbare Systeme.
4. Zertifikate gemäß Verordnung (EG) Nr. 303/2008 oder Verordnung (EG) 2015/2067 von EU
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 3
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-01-23
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-01-31 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 250-732008 (2022-12-23)