Beschreibung der Beschaffung
Es handelt sich um eine UGM 2020 sowie Unterzentralen UEZ 2000, BZ 500 und FPA 5000 der Fa. Bosch Sicherheitssysteme GmbH. Diese befinden sich in einem Ringnetzwerk vom Typ LSN der Firma Bosch Sicherheitssysteme GmbH. Alle Netzwerkkomponenten der Brandmelde- und Einbruchmeldeanlagen sind im LSN aktiv und werden hierdurch überwacht. Dies gilt auch analog für die Notrufwarnanlagen.
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Alle Melder (Anzahl insgesamt: 4.042 St., darunter 3.449 St. optische, 548 St. Mehrsensoren-, 12 Funkbrand-, 21 Ansaugrauch-, 10 Wärme-, 2 optische/thermische Melder) befinden sich in einer Arbeitshöhe von ca. 3 - 4 m. Melder in Zwischendecken / Kassettendecken (in den jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses (LV) angegeben) können durch einhändiges Öffnen und Schließen der einzelnen Elemente erreicht werden.
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Vor Beginn von Instandhaltungstätigkeiten muss der Betreiber darüber informiert werden, dass die Anlage in Teilen oder vollständig außer Betrieb genommen wird.
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Jährliche Wartung der Brandmeldeanlage (BMA) (insbesondere nach DIN 5 7833 Teil 1 / VDE 0833 Teil 1 und DIN VDE 0833-4) - mindestens folgende Arbeiten sind durchzuführen und im Kontrollbuch zu vermerken:
- Feuerwehr verständigen
- Abschaltung aller Brandfallsteuerungen
- Ausführliche Prüfung der Brandmeldezentrale (BMZ) auf elektrische und mechanische Funktion durch das Auslösen einer jeden angeschlossenen Linie einschließlich des vorhandenen Hauptmelders
- Überprüfung der Netzversorgung und der Notstromversorgung durch einzelnes Trennen der entsprechenden Verbindungen
- Nach spätestens 4 Jahren Austausch aller Akkus
- Prüfung sämtlicher Leitungen, insbesondere der Melder- und Ansteuerleitungen auf Mängel
- Messen des Isolationswiderstandes der Melder-Leitungen
- Prüfung der Melder auf Funktion, ggf. Reinigen, der Brandfallsteuerungen, des Feuerwehrschlüsselkastens, der Druckknopfmelder durch Betätigung
- Eventuelles Auswechseln der Glasscheiben
- ggf. Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten
- Prüfung aller angeschlossenen Signalgeber und Übertragungseinrichtungen
- Weitere zusätzliche Prüfungen von Anlagenteilen nach Herstellerangabe
- Überprüfung aller Schaltungsunterlagen sowie Einsatzpläne auf den Istzustand der Brandmeldeanlage (ggf. Komplettieren)
- Austausch von Anlageteilen, wenn erforderlich, z.B. Akkus, Rauchmelder, Batterien
- Pflege von Anlageteilen, z.B. Reinigung von Ansaugrauchmeldern, Bewegungsmeldern u. ä.
- Auswerten und Rückstellen der anstehenden Meldungen
- nach Ende der Wartungsarbeiten die Feuerwehr wieder verständigen , dabei Probealarm testen
- Einschalten der Brandfallsteuerungen
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Die vierteljährliche Inspektion der BMA (insbesondere nach DIN 57833 Teil 1 / VDE 0 833 Teil 1 und DIN VDE 0833-4) - mindestens folgende Arbeiten sind vierteljährlich durchzuführen und im Kontrollbuch zu vermerken:
- Feuerwehr verständigen
- Ausführliche Prüfung der BMZ auf elektrische und mechanische Funktion durch Auslösen einer jeden angeschlossenen Linie einschließlich des vorhandenen Hauptmelders, dabei ist die " Pflicht des Auftragnehmers " bzgl. der vorherigen Anmeldung zu beachten
- Überprüfung der Netz- und Notstromversorgung durch einzelnes Trennen der entsprechenden Verbindungen (Netzteile, Akkus)
- Prüfung der Druckknopfmelder durch Betätigung, dabei ist die "Pflicht des Auftragnehmers" bzgl. der vorherigen Anmeldung zu beachten
- Eventuelles Auswechseln der Glasscheiben
- Prüfung aller angeschlossenen Signalgeber und Übertragungseinrichtungen (korrekte Anzeige und Zuordnung der Melder), der Fernalarmierung, Störungsweiterleitung und ggf. weiterer Meldungen in Verbindung mit dem Übertragungsgerät
- Weitere zusätzliche Prüfungen von Anlagenteilen nach Herstellerangabe
- Ansteuerung von Steuereinrichtungen (Brandfallsteuerung, z.B. Aufzüge, Lüftung, Schlüsseldepot, Löschanlage)
- nach Ende der Inspektion die Feuerwehr wieder verständigen
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Der Austausch aller Melder (außer Einzelfälle bei Defekt etc.) erfolgte im Jahr 2017. Meldertausch erfolgt nach Bedarf (sofern im Vorfeld nicht erkennbar) gegen ein kompatibles gleich- oder höherwertiges Modell, so dass ein Sockeltausch nicht erforderlich ist.
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Jährliche Wartung der Einbruchmeldeanlage (EMA), insbesondere nach DIN VDE 0833-1 und DIN VDE 0 833-3 - mindestens folgende Wartungs- und andere Arbeiten sind jährlich für die genannten Anlagenteile durchzuführen und im Kontrollbuch zu vermerken:
- der Übertragungswege
- der Aufschaltung und Alarmweiterleitung an eine NSL, falls vorhanden
- der Signalgeber (Internalarm und/oder Externalarm), der Anzeige- und Betätigungselemente in und außerhalb der EMZ
- der Schalteinrichtung(en)
- aller mechanischen Befestigungen
- aller zerstörungsfrei prüfbaren Melder und die Übertragungswege der nicht zerstörungsfrei prüfbaren Melder
- der Energieversorgung
- der Scharf-/Unscharfschaltung einzelner Bereiche
- aller Anlageteile auf äußere mechanische Beschädigung und Verschmutzung
- der Batterie
- Prüfung der Anlagendokumentation auf Vollständigkeit und Richtigkeit
- der Überwachungsbereiche von Bewegungsmeldern durch Gehtests
- Überprüfung organisatorischer Maßnahmen
- Prüfung auf störende Beeinflussungen z.B. bei Raumumgestaltung
- Justierung von Anlageteilen
- aller Kontakte und Komponenten
- Notwendige Softwareupdates
- Nachschulung der Nutzer
- Dokumentation der Wartungstätigkeiten
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Vierteljährliche Inspektion der EMA (insbesondere nach DIN VDE 0833-1 und DIN VDE 0833-3) - mindestens folgende Inspektionen/Leistungen sind vierteljährlich durchzuführen und im Kontrollbuch zu vermerken:
- der äußeren Verbindungen durch Auslösen eines Melders pro Loop/Ring bzw. pro Stichleitung
- der Weiterleitung von Alarm- u nd Störungsmeldungen
- der Signalgeber, gemäß DKE AK 713.1.1 nur 1x im Jahr
- aller Anzeige und Betätigungseinrichtungen
- aller Schalteinrichtungen
- aller Energieversorgungen (Netzteile, Akkus)
- Auslösung aller zerstörungsfrei prüfbaren Melder inklusive Überprüfung der konkreten Anzeige und Zuordnung der Melder
- SAA: Prüfung der Lautsprecher auf Funktion und verzerrungsfreie Wiedergabe (Hörtest)
- der Funktion der Verbindungswege bei Linien/ Gruppen mit ausschließlich nicht zerstörungsfrei prüfbaren Meldern (z.B. Alarmspinnen)
- der Ansteuerung von Steuereinrichtungen (z.B. Schlüsseldepot, Rollläden, Beleuchtung)
- Information und Koordination weiterer Stellen, die im Zusammenhang mit der GMA stehen
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Vierteljährliche Begehung:
Überprüfung auf äußere Beschädigungen, insbesondere auf Beeinflussungen, die nicht von den GMA selbsttätig erkannt und ausgewertet werden können. Hierzu zählen die Sichtung von Unterlagen und die Sichtprüfung von:
- Einhaltung der im Sicherungskonzept festgelegten Überwachungsaufgaben
- Änderungen der Raumnutzung, Raumgestaltung und Umgebungsbedingungen
- Aktualität der Feuerwehrlaufkarten und anderer Hilfsmittel für die Einsatzkräfte (z.B. FW- Leitern)
- Äußerer Zustand aller Anlagenteile:- Befestigung, - Beschädigung, - Verschmutzung
- SAA: Hörprobe auf mögliche Verzerrungen (z.B. H intergrundmusik)
- Vollständigkeit und Richtigkeit des Betriebsbuches
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Die Wartung und Inspektion der Gefahrenmeldeanlagen darf nur durch die Errichter-Firma oder eine Wartungsfirma durchgeführt werden. Es sind auch alle Maßnahmen durchzuführen, die sich aus Herstellerangaben ableiten.
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Die Prüfung gem. DGUV V4 erfolgt für alle elektrischen Anlagen und Anlagenteile:
- jedoch nur für die Anlagen in diesem LV, d.h. für die jeweilige Anlage selbst bis Anschlussklemme bzw. Steckdose
- eine Prüfung ist alle 4 Jahre durchzuführen, in Abhängigkeit der letzten Prüfung
- die Prüfung ist zu dokumentieren, eine geeignete Prüfplakette/Prüfaufkleber an der geprüften Anlage anzubringen, die das Datum der nächsten Prüfung zeigt
- die Prüfung kann zeitgleich mit der Wartung durchgeführt werden
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Ausführungszeit: Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 15:30 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)
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Kleine Instandhaltungen:
Eine Pauschale von 25,00 € netto je Wartung und Inspektion ist für Kleinmaterial, Schmier- und Reinigungsmittel etc. einzurechnen. Der AN führt bis zu einer Wertgrenze von 3.000 € (netto) alle notwendigen Instandsetzungen nach Angebotsvorlage durch.
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Besondere Leistungen sind Batterie-, Akku- und Meldertausch. Bei Batterien ist von einer Mindestbetriebszeit von 2 Jahren auszugehen, bei Akkus von 4 Jahren. Die Leistungen erfolgen nach Auftragserteilung.
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Alle Leistungen sind in einem Leistungsnachweis und dem Betriebsbuch entsprechend den VdS-Richtlinien zu dokumentieren.
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Reaktionszeiten: Die Einleitung qualifizierter Maßnahmen erfolgt innerhalb von 24 h für Fehler, die im Rahmen der Inspektion oder Wartung festgestellt wurden, innerhalb von 8 h nach Störungsmeldung durch die AG.
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Leistungen und Tätigkeiten dürfen nicht per Fernbetreuung erbracht werden
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Der AN hält einen ständig verfügbaren Instandhaltungsdienst vor.
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Alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier-, Reinigungs- und Prüfmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) usw. sind durch den AN zu stellen bzw. zu liefern. Die Leistungen sind so auszuführen, dass die Sicherheit der GMA erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist für die Dauer der Leistungen aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, sind vom AN zu beachten.
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Das eingesetzte Personal des AN einschließlich genehmigter Unterauftragnehmer muss für den Zutritt zu der vertragsgegenständlichen Liegenschaft über eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) nach § 10 SÜG verfügen (s. auch Ziffer III.2.2 Bedingungen für die Ausführung des Auftrages). Ist die Sicherheitsüberprüfung des Personals des AN bis zum ersten Einsatz dessen nicht abgeschlossen, wird das Personal bei der Leistungserbringung begleitet.