Beschreibung der Beschaffung
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Die vorliegende Ausschreibung umfasst
• in Los 1 alle Wartungs- und ggf. Entstörungsarbeiten für die Übertragungs- und Messstationen „Salzlast“,
• in Los 2 alle Wartungs- und ggf. Entstörungsarbeiten für die Messstationen „Stollen“ sowie „Unter Tage“ und
• in Los 3 alle Wartungs- und ggf. Entstörungsarbeiten für die Messzentrale sowie
• in Los 4 Stundenlohnarbeiten auf Anforderung des Auftraggebers.
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Die Stationen sind in folgendem Turnus zu warten:
• Los 1: 3x jährlich im April, August und Dezember. Verlegungen des Termins in den Vor- oder Folgemonat sind möglich, sofern der Abstand zwischen 2 Wartungsterminen mindestens 3 Monate und nicht mehr als 5 Monate beträgt.
• Los 2: 2x jährlich, in der ersten Jahreshälfte und in der 2. Jahreshälfte. Der Abstand zwischen 2 Wartungsterminen muss mindestens 4 Monate betragen und darf nicht mehr als 8 Monate betragen.
• Die Termine sind so zu wählen, dass an einer Station die Abflussmessungen stets in einem anderen Monat erfolgen, bis in jedem Monat eine Abflussmessung erfolgt ist. Danach ist mit dieser Prozedur von vorne zu beginnen.
Bei den nicht öffentlich zugänglichen Stationen ist es Aufgabe des Auftragnehmers, die Erreichbarkeit der Stationen zum geplanten Wartungstermin sicherzustellen. Die Wartungstermine sind dem Auftraggeber spätestens 14 Tage vorher mitzuteilen und abzustimmen.
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Generell sind im Zuge der regulären Wartung an den in 2.2. genannten Wartungsterminen die in 2.1 aufgeführten Geräte nach Herstellerangaben zu warten. Insbesondere sind (soweit zutreffend) Warn- und Fehlermeldungen der Geräte zu erfassen und zu protokollieren.
Insbesondere sind folgende Arbeitsschritte auszuführen:
• Sicht- und Funktionskontrolle Solarmodule, Schaltschrank, Leerrohre
• Sicht- und Funktionskontrolle mechanische Messvorrichtungen (insbesondere Schwenkarm, Rohrsystem, Messgerinne) und Druckluftspülung
• Reinigung mechanische Messvorrichtungen (insbesondere Messkäfig und Verbindungsrohr zum Wartungsschacht) und Druckluftspülung
• Sicht- und Funktionskontrolle der sonstigen Geräte (insbesondere BW2: Funktionskontrolle Leckagealarm)
• Auslesen der Warn- und Fehlermeldungen der Geräte (soweit zutreffend)
• Reinigung aller Sensoren
• Kontrollmessungen laut 2.4
• Kalibrierungs- und Validierungsarbeiten laut 2.5
• Akku-Management laut 2.6
• Austausch Trocknungsmittel gegen regeneriertes Trocknungsmittel, Regeneration des ausgetauschtes Trocknungsmittels
• Anfertigung eines Wartungsprotokolls
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Bei jeder Wartung sind die nachfolgend genannten Kontrollmessungen und Kontrollablesungen vorzunehmen. Zu jeder Kontrollmessung / Kontrollablesung ist der jeweils korrespondierende Messwert der Station zu ermitteln. Die Ergebnisse der Kontrollmessungen und Kontrollablesungen sind im Wartungsprotokoll zu dokumentieren:
• Bei Stationen mit Leitfähigkeits- und Temperaturmessung: Kontrollmessung Leitfähigkeit und (Wasser-)Temperatur mit einem vom Auftragnehmer bereitzustellenden kalibrierten Messgerät vor Beginn und nach Abschluss der Wartungsarbeiten (Los1: 14 Messstellen, Los2: 6 Messstellen)
• Bei Station BW1: Kontrollmessung Luft-Temperatur mit einem vom Auftragnehmer bereitzustellenden kalibrierten Messgerät vor Beginn und nach Abschluss der Wartungsarbeiten (Los1: 2 Messstellen, Los2: 0 Messstellen)
• Bei Stationen mit einem Lattenpegel des TLUBN oder mit einem Lattenpegel des Auftraggebers oder mit einem Kontrollmaßstab: Ablesen des Lattenpegels bzw. des Kontrollmaßstabs (Los1: 7 Messstellen, Los2: 4 Messstellen)
Zusätzlich sind bei Stationen mit einem Lattenpegel des TLUBN (MW5, MW7 und MB4) mindestens zweimal wöchentlich (Mo+Do, Mo+Fr oder Di+Fr) die an den Stationen gemessenen Pegelstände mit den vom TLUBN registrierten Pegelständen zu vergleichen (Los1: 3 Messstellen, Los2: 0 Messstellen). Bei Abweichungen von mehr als +- 2cm im gleitenden Wochenmittel ist der Offset der jeweiligen Pegelmessung anzupassen.
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