Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Unternehmensbezogene Referenzen
Von dem Bieter/der Bietergemeinschaft sind Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (2017 ff.) nachzuweisen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV). Die Referenzprojekte können bei einer Bietergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden. Es sind mindestens eins, maximal drei ausgewählte vergleichbare Referenzprojekte anzugeben.
Mindestanforderung an die Referenzprojekte der Bieter/der Bietergemeinschaft ist folgender Leistungsbestandteil:
- Konzeptionelle Arbeit im Rahmen der Erstellung von Beschilderungskonzepten mit einem Planungsvolumen ≥ 80.000 € netto
- Örtliche Bauüberwachung (BÜ) im Zuge von Projekten, die in einem nicht unerheblichen Teil die Beschilderung/Wegweisung des Verkehrsweges mit beinhalten mit einem Bauvolumen ≥ 250.000 Euro (Volumen Bau Wegweisung vom Gesamtbauprojekt ≥ 5%)
Die vorgenannten Mindestanforderungen können in unterschiedlichen Referenzen (1 bis 3) nachgewiesen werden.
Weitere Mindestanforderungen:
Die geforderten Referenzen müssen mindestens folgenden Inhalt haben:
- kurze Beschreibung des Projektes
- kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Angabe
der Leistungsphasen gemäß HOAI
- Auftragsvolumen der Referenzleistung
- Leistungszeitraum
2. Ausstattung und Qualitätssicherung, § 46 (3) Nr. 9 VgV:
Mindestanforderungen an die Geräte und technische Ausstattung:
- Programm/Datenbank zur Aufbereitung der Daten
- Möglichkeit der Einrichtung der Übertragung großer Datenmengen über einen externen Server
3. Personal, § 46 (3) Nr. 8 VgV:
Beschäftigungszahlen:
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft sind durchschnittliche Beschäftigtenzahlen des Unternehmens sowie die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren
anzugeben.
Mindestanforderungen zum Personalbestand in den letzten drei Jahren:
5 (Verkehrsplanung/ konzeptionelle Arbeit)
2 (BÜ)
Hinweise:
- Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben.
- Bei Bietergemeinschaften ist der Personalbestand zu kumulieren.
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und technischen Fachkräfte:
Für die einzelnen Fachbereiche sind das vorgesehene Personal zu benennen und die jeweils geforderten Mindestanforderungen hinsichtlich Berufsabschluss, Berufserfahrung und fachspezifischer Referenzprojekte zu erfüllen. Hierbei sind für den Fachbereich Planung Wegweisung mind. 3 Vollzeitäquivalente zu benennen. Für den Fachbereich Bauüberwachung ist ein Vollzeitäquivalent sowie ein Stellvertreter zu benennen.
Zusätzlich sind ein Projektleiter und ein stellvertretender Projektleiter für die Maßnahme zu benennen, an welche keine Mindestanforderungen gestellt werden.
Mindestanforderungen Fachbereich: Planung Wegweisung
Berufsabschluss und Berufserfahrung:
- Abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU) oder Fachhochschule (FH) mit Vertiefungsrichtung/Studienschwerpunkt, die erweiterte Kenntnisse in der Verkehrsanlagenplanung erwarten lässt und mindestens zwei Jahre Berufspraxis in der Verkehrsplanung
Alternativ:
- andere abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (Diplom/Master/ Bachelor) mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung, die erweiterte Kenntnisse in der Verkehrsanlagenplanung erwarten lassen
Fachspezifisches Referenzprojekt:
- Wegweisungsplanung oder Erstellung einer Verkehrskonzeption für einen öffentlichen Auftraggeber mit einem Planungsvolumen ≥ 80.000 Euro (netto)
Mindestanforderungen Fachbereich: Bauüberwachung
Berufsabschluss und Berufserfahrung:
- Abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU), Fachhochschule (FH) oder Berufsakademie (BA) mit Studienabschluss Bauingenieurwesen (Diplom/Master/Bachelor) und mit Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau als Bauüberwacher oder Bauoberleiter
Alternativ:
andere abgeschlossene Fachausbildung an einer TU, FH oder BA (Diplom/Master/Bachelor) mit Berufserfahrung von mindestens drei Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau als Bauüberwacher oder Bauoberleiter
Alternativ:
abgeschlossene Fachausbildung als staatlich geprüfter Techniker oder gleichwertig, Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Tiefbau mit Berufserfahrung von mindestens drei Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau als Bauüberwacher oder Bauoberleiter
Fachspezifisches Referenzprojekt:
- Örtliche Bauüberwachung (BÜ) im Zuge von Projekten, die in ei-nem nicht unerheblichen Teil die Beschilderung/Wegweisung des Verkehrsweges mit beinhalten mit einem Bauvolumen ≥ 250.000 Euro (Volumen Bau Wegweisung vom Gesamtbauprojekt ≥ 5%)