Weiße Elster, Leipzig, Sedimentberäumung HW0613, Sedimentationsbecken Möckern, Beräumung Becken 1 und Becken 2 (Sedimente aus 2021)

Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue / Mulde / Untere Weiße Elster

Lösen und Laden sowie Abtransport und Entsorgung/ Verwertung von Flusssedimenten, die innerhalb eines umzäunten Geländes zwischengelagert sind.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-01-24 Auftragsbekanntmachung
2022-05-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-01-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Referenznummer: 451/2021/60
Kurze Beschreibung:
Lösen und Laden sowie Abtransport und Entsorgung/ Verwertung von Flusssedimenten, die innerhalb eines umzäunten Geländes zwischengelagert sind.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schlammtransport 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue / Mulde / Untere Weiße Elster
Postanschrift: Gartenstraße 34
Postleitzahl: 04571
Postort: Rötha
Kontakt
Internetadresse: http://www.talsperren-sachsen.de 🌏
E-Mail: betrieb.emuwe@ltv.sachsen.de 📧
Telefon: +49 34206-588-0 📞
Fax: +49 34206-588-666 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2516125/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-01-24 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-28 📅
Datum des Beginns: 2022-05-30 📅
Datum des Endes: 2022-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 020-048098
ABl. S-Ausgabe: 20
Zusätzliche Informationen
Vergabenummer: 451/2021/60 Maßnahmenummer: 6.261.9141.018 – AZ02

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beräumung Sedimentationsbecken Möckern, Becken 1 und Becken 2
rund 7.100 t abgetrocknete Fluss - Sedimente (AVV 170506-Baggergut) LAGA < Z2, DKIII
Lösen, Laden, Transportieren und einer Verwertung zuführen;
Alle Angaben aus den Prüfberichten der Laborgesellschaft für Umweltschutz mbH, Hartha, vom November 2021.
Die Massen liegen transportbereit im Becken 1 und 2 der Gesamtanlage.
Beschaffung/ Organisation abfallrechtliche Begleitpapiere und Kalkulation der spezifischen Anforderungen der kalkulierten Entsorgungsanlage gehören zum Leistungsumfang: Spezifische Analytik.
Zusätzliche Informationen:
Vergabenummer: 451/2021/60
Maßnahmenummer: 6.261.9141.018 – AZ02
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig, DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. geführt werden (Präqualifikationsverzeichnis)
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Vorlage Haftpflichtnachweis (mind. 3.000.000 € für Personen- und Sachschäden)
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
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Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Freistellungsbescheinigung zur Bauvorabzugssteuer gemäß § 48 Abs. 1 EStG, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot vorzulegen:
1. Aussagen zur Art und Weise der beabsichtigten Verwertung und Verbleib der Sedimente (Baggergut) mit der Angabe der Entsorgungsanlage, Adresse und Ansprechpartner.
2. Nachweis als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb der Entsorgungsanlage zur Annahme der Abfälle gemäß Abfallschlüsselnummer 170506 und Analytik der LGU mbH vom November 2021.
3. Nachweis der behördlichen Zulassung des Transporteurs zum Transport von Abfällen für AVV 170506.
Auf Verlangen vorzulegen:
4. Schriftliche Zusage zur Annahme der Menge über die Laufzeit der Maßnahme durch die Entsorgungsanlage.
5. drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
6. die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben, die für die Leitung vorgesehenen Personen
7. Bescheinigung über Eintragung in Berufsregister
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.talsperren-sachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2516125/zustellweg-auswaehlen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Kommunikation und Abwicklung des Verfahrens mit ausschließlich elektronischer Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über die Plattform eVergabe. Sollte der Bieter die Unterlagen anonym herunterladen, so muss er sich regelmäßig selbstständig über mögliche Änderungen und Anpassungen informieren.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977100 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB). (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 020-048098 (2022-01-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 390946.62 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 102-285833
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 020-048098
ABl. S-Ausgabe: 102

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-09 📅
Name: Oehme GmbH
Postanschrift: Hauptstraße 130
Postort: Dorfchemnitz
Postleitzahl: 09619
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@oehme-gmbh.de 📧
Land: Mittelsachsen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 390946.62 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB). (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 102-285833 (2022-05-24)