Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Weiterentwicklung Haldenschule Kernen - Fachplanung ELT (Anlagegruppe 4 bis 6) für den Neubau Sporthalle mit Mensa und Aula
DRESO_S-2022-0011”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Weiterentwicklung Haldenschule - Fachplanerauswahlverfahren ELT (Anlagengruppe 4 bis 6) gem. § 55 HOAI”
1️⃣
Ort der Leistung: Rems-Murr-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kernen im Remstal
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Kernen plant auf Grundlage einer vorab durchgeführten Machbarkeitsstudie die Weiterentwicklung der Haldenschule. Um den aktuellen Anforderungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Kernen plant auf Grundlage einer vorab durchgeführten Machbarkeitsstudie die Weiterentwicklung der Haldenschule. Um den aktuellen Anforderungen und dem Bedarf gerecht zu werden, soll im nächsten Schritt eine Sporthalle mit Mensa, Aula und Ganztagesräumlichkeiten als Neubau umgesetzt werden.
Die Ergebnisse der bereits durchgeführten Machbarkeitsstudie sowie eine Projektbeschreibung liegen den Teilnahmeunterlagen bei.
Ausgeschrieben werden Leistungen der Fachplanung Elektro (ELT, Anlagengruppen 4 bis 6) gemäß § 55 HOAI (voraussichtlich Leistungsphasen 1 - 9).
Die Leistungen werden im Verhandlungsverfahren nach VgV europaweit ausgeschrieben:
- Stufe 1: Präqualifikation
- Stufe 2: Verhandlungsverfahren
Der Bauherr beabsichtigt nach aktuellem Stand die stufenweise Beauftragung.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufliche Qualifikation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung des Projektteams
Preis (Gewichtung): 20,00
Dauer
Datum des Beginns: 2022-08-01 📅
Datum des Endes: 2026-08-01 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Gemäß Teilnahmebedingungen unter III.1 der Bekanntmachung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Eigenerklärung gem. § 75, Abs. 2 VgV, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt (Ausschlusskriterium).” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1-5 VgV: Mindespunktzahl ab 100.000,00 EUR netto p.a., Höchstpunktzahl ab...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1-5 VgV: Mindespunktzahl ab 100.000,00 EUR netto p.a., Höchstpunktzahl ab 200.000,00 EUR netto p. a. (Wichtung 15 %).
“Eigenerklärung gem. § 45 Abs. 1. Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder...”
Eigenerklärung gem. § 45 Abs. 1. Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 2 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 1 Mio. EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Wichtung 10 %).
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
Mindestpuntkzahl ab 1 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 3 Beschäftigten (Wichtung 15 %)
Referenzliste Nr. 1 bis 3:
Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 60 %):
Die maximale Punktzahl kann mit drei Referenzen erreicht werden.
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind.
Mindestanforderungen Referenz:
- Fachplanung ELT gem. § 55 HOAI, LPH 2 bis 8 vollständig erbracht für Anlagengruppen 4 bis 5;
- Mindesthonorarzone II oder höher;
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre, ab 1.1.2012.
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden.
Zusatzpunkte Referenz:
- Höhe der anrechenbare Herstellkosten: Mindestpunktzahl 200 T EUR netto, Höchstpunktzahl ab 1 Mio. EUR netto;
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme: Mindestpunktzahl am oder nach 1.1.2015 (7 Jahre), Höchstpunktzahl am oder nach 1.1.2019 (3 Jahre).
- Erbringung Förderanlagen (Anlagegruppe 6): Zusatzpunkte werden vergeben, wenn die zusätzliche Anlagengruppe erbracht wurde.
Bewerbergemeinschaft:
- Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 (2) VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 (2) VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw....”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB;
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB.
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhägigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-04-19
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-04-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-09-30 📅
“1. Formale Ausschlusskriterien:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV
-...”
1. Formale Ausschlusskriterien:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
2. Beauftragung und Realisierung:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteres behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
3. Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform Tender 24 zur Vefügung.
Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das über die Bieterplattform Tender24 zur Verfügung gestellt wird (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die Bieterplattform einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
Die Registrierung auf der Bieterplattform wird ausdrücklich empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung werden Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
4. Fehlende Unterlagen:
Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
5. Bietergemeinschaften/Eignugsleihe/Unterauftragsvergabe:
- Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
- Im Fall der Eignugsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragsnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
6. Fragen:
Rückfragen können jeweils bis 6 Tage vor Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge bzw. Angebote über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform gestellt werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durchlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de📧
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1. angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informitert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragssteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragssteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 058-152531 (2022-03-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Kernen plant auf Grundlage einer vorab durchgeführten Machbarkeitsstudie die Weiterentwicklung der Haldenschule. Um den aktuellen Anforderungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Kernen plant auf Grundlage einer vorab durchgeführten Machbarkeitsstudie die Weiterentwicklung der Haldenschule. Um den aktuellen Anforderungen und dem Bedarf gerecht zu werden, soll im nächsten Schritt eine Sporthalle mit Mensa, Aula und Ganztagesräumlichkeiten als Neubau umgesetzt werden.
Ausgeschrieben wurden Leistungen der Fachplanung Elektro (ELT, Anlagengruppen 4 bis 6) gemäß § 55 HOAI (voraussichtlich Leistungsphasen 1 - 9). Die Leistungen wurden im Verhandlungsverfahren nach VgV europaweit ausgeschrieben:
- Stufe 1: Präqualifikation
- Stufe 2: Verhandlungsverfahren
Der Bauherr beabsichtigt nach aktuellem Stand die stufenweise Beauftragung.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 058-152531
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Weiterentwicklung Haldenschule Kernen - Fachplanung ELT (Anlagegruppe 4 bis 6) für den Neubau Sporthalle mit Mensa und Aula”
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GBI Gesellschaft Beratender Ingenieure mbH
Postanschrift: Schwieberdinger Straße 56
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70435
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7111367070📞
E-Mail: projektassistenz@gbi.eu📧
Region: Stuttgart🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. -...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt
wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 143-410044 (2022-07-22)