Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a.beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärungzur Einhaltung des Datenschutzrechts in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird u. a. festgestellt, ob die vom Bieter genannten Maßnahmen ausreichend sind.
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung vorzulegen, aus der der jährliche Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags hervorgeht. Der Umsatz muss bei mindestens 80.000,- Euro pro Jahr liegen.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über das Bestehen (oder den Abschluss vor Zuschlagserteilung) einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mind. 1.000.000,- Euro für Personenschäden,mind. 1.000.000,- Euro für Sachschäden und mind. 50.000,- Euro für Vermögensschäden ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Allgefahrenversicherung
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über das Bestehen (oder den Abschluss vor Zuschlagserteilung) einer Allgefahrenversicherung vorzulegen, die die eingelagerten Werbemittel und Weinaccessoires [Einkaufswert ca. 300.000,- Euro (Durchschnitt im Jahresverlauf)] gegen Untergang, Abhandenkommen und Beschädigung zugunsten des Auftraggebers versichert. Die Versicherung muss auch Elementarschäden einbeziehen.