Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Der öffentliche Auftraggeber verlangt, dass Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen,
- Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften sind Einzelbietern gleichgestellt und werden gleich behandelt.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Im Falle der Zuschlagserteilung an eine Bietergemeinschaft verlangt der öffentliche Auftraggeber, dass „gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter“ zugesichert wird. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter sind mit der Angebotsabgabe zu benennen.
Mit dem Angebot sind insbesondere zum Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (vgl. § 48 VgV) vorzulegen:
- Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche
- ggf. Vorlage einer Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, sofern sich der Bieter zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht
- ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG), nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) (im Angebotsschreiben enthalten) sowie nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG)
- ggf. Angabe der Zertifikatsnummer des Bieters bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
(PQ-VOL) und/oder beim Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis Mecklenburg-Vorpommern - ggf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
- Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen verfügen wird
- Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
erfüllt hat - Eigenerklärung des Bieters, dass er die handwerks- und gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistungen erfüllt - Eigenerklärung des Bieters, dass im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat - Eigenerklärung des Bieters zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Leistungsmissbrauch
- Eigenerklärung des Bieters, den für die Durchführung der Leistungen eingesetzten Arbeitnehmern mindestens die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu gewähren und insbesondere die Mindestlohnsätze zu zahlen, die durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge i. S. d. Arbeitnehmerentsendegesetzes festgelegt sind sowie unbeschadet dessen seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der vertragsgegenständlichen
Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 10,55 € (brutto) zu bezahlen (vgl. § 9 Abs. 4 Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) i. V. m. § 1 Mindest-Stundenentgelt-Verordnung (MStEVO M-V))