Wettbewerbliches Verfahren zur Vergabe einer Konzession zum Aufstellen von Sammelbehältern für Sammlung, Transport und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen im Stadtgebiet Hannover
II.1.4) Kurze Beschreibung: Berechtigung zur Aufstellung von jeweils 2 Containern pro Wertstoffinsel zur Sammlung von Alttextilien und - schuhen an insg. max 280 Wertstoffinseln im Stadtgebiet Hannover losweise als Dienstleistungskonzession. Betrieb der Stellplätze durch den Konzessionsnehmer in eigener Verantwortung und eigenem wirtschaftlichem Risiko. Der Konzessionsnehmer enthält keine Vergütung, stattdessen steht ihm der aus der Verwertung der Alttextilien und Altschuhe erzielte Gewinn zu. Der Konzessionsnehmer hat an den Konzessionsgeber ein Entgelt für die Überlassung der Stellplatzflächen zu zahlen. Ordnungsgemäße, schadlose Entsorgung unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Vorschriften. Erfassung, Dokumentation und beschädigungsfreies Unbenutzbarmachen illegal aufgestellter Behälter, Meldung an Konzessionsgeber, Einziehung und Lagerung nach Maßgabe des Konzessionsgebers
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-09.
Auftragsbekanntmachung (2022-05-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Referenznummer: 66-0515-22
Kurze Beschreibung:
“II.1.4) Kurze Beschreibung: Berechtigung zur Aufstellung von jeweils 2 Containern pro Wertstoffinsel zur Sammlung von Alttextilien und - schuhen an insg....”
Kurze Beschreibung
II.1.4) Kurze Beschreibung: Berechtigung zur Aufstellung von jeweils 2 Containern pro Wertstoffinsel zur Sammlung von Alttextilien und - schuhen an insg. max 280 Wertstoffinseln im Stadtgebiet Hannover losweise als Dienstleistungskonzession. Betrieb der Stellplätze durch den Konzessionsnehmer in eigener Verantwortung und eigenem wirtschaftlichem Risiko. Der Konzessionsnehmer enthält keine Vergütung, stattdessen steht ihm der aus der Verwertung der Alttextilien und Altschuhe erzielte Gewinn zu. Der Konzessionsnehmer hat an den Konzessionsgeber ein Entgelt für die Überlassung der Stellplatzflächen zu zahlen. Ordnungsgemäße, schadlose Entsorgung unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Vorschriften. Erfassung, Dokumentation und beschädigungsfreies Unbenutzbarmachen illegal aufgestellter Behälter, Meldung an Konzessionsgeber, Einziehung und Lagerung nach Maßgabe des Konzessionsgebers