1. Zu Ziff. I.3): Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierfassung versendet. Angebote in Papierform sowie
per Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen und werden deshalb
ausgeschlossen.
2. Fragen zu dieser Ausschreibung sind nur über die Vergabeplattform einzureichen, ansonsten werden sie
nicht berücksichtigt. Sie werden nur beantwortet, wenn Sie dort bis zum 20.02.2022 eingehen.
Die Antworten sind für alle interessierten Unternehmen in anonymisierter Form unter
www.meinauftrag.rib.de (Suchbegriff: Referenznummer gem. Ziffer II.1.1) abrufbar. Die interessierten
Unternehmen haben sich eigenverantwortlich über Aktualisierungen zu informieren.
3. Alle geforderten Angaben zum Nachweis der Eignung sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen
Bieterbogen und seinen Anlagen zu machen. Er ist vom Bieter ausgefüllt seinem elektronischen Angebot
beizufügen. Das Formblatt für den Bieterbogen incl. Anlagen liegt den Vergabeunterlagen bei.
4. Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und vorzulegen.
5. Mehrfachangebote können auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Nachunternehmer bei Vorliegen einer
Wettbewerbsverzerrung zum Ausschluss führen.
6. Bei Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft ist die Erklärung gem. Anlage 8 des Bieterbogens
(Bietergemeinschaftserklärung) vollständig auszufüllen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu
unterschreiben.
7. Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Dies gilt auch
für Nachunternehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient. Soweit
sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient, ist mit dem Angebot eine Erklärung
des Nachunternehmers einzureichen, dass er dem Bieter im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung
stellen wird (Bieterbogen - Anlage 10). Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten genauso für verbundene
Unternehmen.
8. Der Auftraggeber wird für den Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der
Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. §
150a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie eine Auskunft aus dem Korruptionsregister des Landes Berlin
gem. § 6 KRG anfordern und auf dieser Basis die Eignungsprognose verifizieren. Im Falle einer negativen
Eignungsprognose kann der Zuschlag auf das Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft nicht erteilt werden.