Zusätzliche Angaben:
1. Fragen zu dieser Ausschreibung sind nur über die Vergabeplattform Berlin einzureichen, ansonsten werden
sie nicht berücksichtigt. Sie werden nur beantwortet, wenn Sie dort bis zum 10.12.2022 eingehen.
Die Antworten sind für alle interessierten Unternehmen in anonymisierter Form unter
www.meinauftrag.rib.de
abrufbar (Suchbegriff: Referenznummer gem. Ziffer II.1.1). Die interessierten Unternehmen haben sich
eigenverantwortlich über Aktualisierungen zu informieren.
2. Alle geforderten Angaben zum Nachweis der Eignung sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen
Bewerberbogen und seinen Anlagen zu machen.
Das Formblatt für den Bewerberbogen incl. Anlagen sowie die Bewerbungsbedingungen stehen unter
www.meinauftrag.rib.de zur Verfügung (Suchbegriff: Referenznummer gem. Ziffer II.1.1).
3. Der Bewerberbogen incl. aller Anlagen ist elektronisch über die Vergabeplattform Berlin unter
www.meinauftrag.rib.de (Suchbegriff: Referenznummer gem. Ziffer II.1.1) einzureichen. Wird er nicht über die
Vergabeplattform eingereicht, wird er nicht berücksichtigt.
4. Mehrfachbewerbungen für die Leistungsbilder gem. § 34 HOAI können auch unter Berücksichtigung der
jeweiligen Nachauftragnehmer bei Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung zum Ausschluss führen.
5. Bei einer Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung gem. Anlage 9 des
Bewerberbogens (Bewerbergemeinschaftserklärung) vollständig auszufüllen und von allen Mitgliedern der
Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben.
6. Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Dies gilt auch für Nach-/Unterauftragnehmer, wenn sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung des
Nach-/Unterauftragnehmers bedient. Soweit sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung des Nach-/
Unterauftragnehmers bedient, ist mit dem Bewerberbogen eine Erklärung des Nach-/Unterauftragnehmers
einzureichen, dass er dem Bewerber im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellen wird
(Bewerberbogen - Anlage 11). Die Vorgaben für Nach-/Unterauftragnehmer gelten genauso für verbundene
Unternehmen.
7. Der Auftraggeber wird für den Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der
Zuschlag erteilt werden soll, gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim
Wettbewerbsregister (geführt beim Bundeskartellamt) vornehmen und auf dieser Basis die Eignungsprognose
verifizieren. Im Falle einer negativen Eignungsprognose kann der Zuschlag auf das Angebot des Bieters/der
Bietergemeinschaft nicht erteilt werden.
8. Der Bieter/die Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt wird, hat dem
Auftraggeber vor Leistungsbeginn der einzelnen Gewerke für alle zulassungspflichtigen Handwerksgewerbe die
Handwerkskarten der ausführenden Unternehmen (auch für Nachunternehmerleistungen) vorzulegen.
9. Die Mitarbeiterzahlen, Referenzen der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden im Rahmen der
Wertung addiert.
10. Die Mitarbeiterzahlen, Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und der Unterauftragnehmer
werden im Rahmen der Wertung addiert, wenn der jeweilige Unterauftragnehmer mit dem Bewerberbogen
eine Erklärung abgibt, dass er dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall seine Ressourcen zur
Verfügung stellen wird (Bewerberbogen - Anlage 11).