Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mindestens drei (3) geeignete Referenzen mit Bezug zur vergabegegenständlichen Leistung ein und stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Bezeichnung des Auftrags
• Auftraggeber
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten
• Branche
• Zeitraum der Leistungserbringung
• Umfang
• Auftragsbeschreibung (Kurzbeschreibung, durchgeführte Leistungen)
Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei (3) Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist dieser Ausschreibung).
• Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
• Es handelt sich bei mindestens zwei (2) Referenzen um Aufträge aus der öffentlichen Verwaltung (öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB)
Für die Referenzen ist das Dokument "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Unterauftragnehmer am Referenzprojekt beteiligt waren, müssen deren Leistungen und der Umfang angegeben werden.
Es werden nur (3) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen aber unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerberfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
2) Informationssicherheitsmanagementsystem
Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises, dass Ihr Unternehmen ein Informationssicherheitsmanagementsystem entsprechend der DIN EN ISO/IEC 27001:2017 implementiert hat und anwendet.
3) Entsorgungsfachbetrieb i. S. v. § 56 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz)
Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen i. S. d. § 56 KrWG erfüllt.
4) Umweltmanagementsystem
Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises, dass Ihr Unternehmen ein
Umweltmanagementsystem entsprechend der ISO 14001:2015 implementiert hat und anwendet.
5) Qualitätsmanagementsystem
Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises, dass Ihr Unternehmen ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend der DIN EN ISO 9001: 2015 implementiert hat. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor eine entsprechend detaillierte Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems (z.B. QS-Handbuch) nachzufordern, sofern Zweifel an dem vorgelegten Nachweis bestehen.