Winterdienst an den Liegenschaften Türkheim, Schnaupping und Görlitz

Bundesrepublik Deutschland, Deutscher Wetterdienst, vertreten durch den Vorstand Personal und Betriebswirtschaft

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Winterdienst an den Liegenschaften Türkheim, Schnaupping und Görlitz.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-06-27 Auftragsbekanntmachung
2022-08-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-06-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schneeräumung
Referenznummer: OV-47654-1/22ZAHWEN
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Winterdienst an den Liegenschaften Türkheim, Schnaupping und Görlitz.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schneeräumung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schneeräumung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Göppingen 🏙️
Erding 🏙️
Görlitz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, Deutscher Wetterdienst, vertreten durch den Vorstand Personal und Betriebswirtschaft
Postanschrift: Helene-Weber-Allee 21
Postleitzahl: 80637
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://www.dwd.de 🌏
E-Mail: beschaffung@dwd.de 📧
Telefon: +49 69-80629162 📞
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=465344 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=465344 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-27 📅
Einreichungsfrist: 2022-07-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-01 📅
Datum des Beginns: 2022-11-01 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Datum des Beginns: 2022-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 125-354435
ABl. S-Ausgabe: 125
Zusätzliche Informationen
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578 Fax:+49 (0)228 / 94 99-163
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Winterdienst am Wetterradarturm Türkheim
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Winterdienst am Wetterradarturm in Türkheim.
Leistungsgegenstand ist die Erbringung des Winterdienstes in beschriebenem Umfang. (Siehe Anlage "Leistungsbeschreibung")
Beschreibung der Verlängerungen:
Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, maximal bis zum 30.09.2026.
Bezeichnung des Loses: Winterdienst am Wetterradrturm Schnaupping(Isen)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Winterdienst am Wetterradarturm Schnaupping(Isen).
Bezeichnung des Loses: Winterdienst an der Wetterstation II in Görlitz
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Winterdienst an der Wetterstation II in Görlitz.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutscher Wetterdienst
Radarturm Türkheim
Äußerer Bühl
Flurstück 1163/2
73312 Türkheim
Radarturm Isen
Gemarkung Thonbach, Flur 862
Waldort 3 - Hirschlacke
84424 Isen
Wetterstation Görlitz
Gibirgsdorfer Straße 75
02828 Görlitz

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=465344&criteriaId=23705
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: gem. III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten: gem. III.1.1)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-07-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=465344 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160
Absatz 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach
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Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
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Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax:+49 (0)228 / 94 99-163

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
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Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
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Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
Quelle: OJS 2022/S 125-354435 (2022-06-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 32 890 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 151-432683
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 125-354435
ABl. S-Ausgabe: 151

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-03 📅
Name: Maschinenring Erding GmbH
Postort: Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland 🇩🇪
Erding 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 6 069 EUR 💰
Name: Inform Objektservice
Postort: Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Görlitz 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 26 821 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2022/S 151-432683 (2022-08-03)