Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Winterdienst Hückeswagen
FBIII-2022-029
Produkte/Dienstleistungen: Straßenreinigung📦
Kurze Beschreibung: Winterdienst in Hückeswagen 2022 - 2027 in mehreren Losen
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 8
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Straßen Innenbereich
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßenreinigung📦
Ort der Leistung: Oberbergischer Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schloss-Stadt Hückeswagen Auf`m Schloß 1 42499 Hückeswagen
Beschreibung der Beschaffung: Winterdienst in Hückeswagen 2022 - 2027 in mehreren Losen
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-11-01 📅
Datum des Endes: 2027-03-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Schmale Straßen / Breite Wege
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gehwege Innenbereich
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gehwege
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Außenbereich
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Parkplätze
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Schulhöfe
Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Löwen-Grundschule
Titel
Los-Identifikationsnummer: 8
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Schloss-Stadt Hückeswagen VgV (präqualifizierte Unternehmen oder nicht präqualifizierte Unternehmen)
-...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Schloss-Stadt Hückeswagen VgV (präqualifizierte Unternehmen oder nicht präqualifizierte Unternehmen)
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521)
- Eigenerklärung Korruptionsverhütung
- Nachweis der Eintragung im Handelsregister
Sämtliche Unterlagen sind im Falle einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer oder Eignungsleihe auch von diesen vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
1. Die Jahresgesamtumsätze in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren:
Der Bieter hat für die letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
1. Die Jahresgesamtumsätze in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren:
Der Bieter hat für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre den jeweiligen Jahresgesamtumsatz anzugeben. Bietergemeinschaften haben entsprechende
Umsatzangaben für alle Mitglieder zu machen; es genügt die entsprechende Summenangabe für alle Mitglieder zusammen.
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherer (Krankenkasse,
Berufsgenossenschaft).
Sämtliche Unterlagen sind im Falle einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer oder Eignungsleihe auch von diesen vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
Nachweis von mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen.
Zu jedem Referenzprojekt sind folgende Angaben zu machen:...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
Nachweis von mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen.
Zu jedem Referenzprojekt sind folgende Angaben zu machen: Beschreibung, Auftragsvolumen, Leistungszeitraum, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
Sämtliche Unterlagen sind im Falle einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer oder Eignungsleihe auch von diesen vorzulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-08-15
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-08-15
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Büro Vergabestelle
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Zum Eröffnungstermin sind Bieter oder deren Vertreter nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“1.) Erfüllungsort ist Hückeswagen, Gerichtsstand ist Wipperfürth.
2.) Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten...”
1.) Erfüllungsort ist Hückeswagen, Gerichtsstand ist Wipperfürth.
2.) Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten über den Vergabemarktplatz an die
Vergabestelle der Schloss-Stadt Hückeswagen.
3.) Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Rheinland empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden.
Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
4.) Der Bieter trägt das Risiko der Übermittlung und des rechtzeitigen und vollständigen Eingangs seines Angebotes.
5.) Die Zuschlagserteilung erfolgt über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes. Die
Empfangsbestätigung ist über den Vergabemarktplatz zurückzusenden.
6.) Die genaue Terminabstimmung erfolgt nach Zuschlagserteilung durch den zuständigen Fachbereich.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YY5YY0Q