Der Gegenstand der Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt. - Los 1 betrifft einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über den Betrieb der Tourismusinformation. - Los 2 betrifft eine Rahmenvereinbarung über Marketingleistungen für die Auftraggeberin. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf Leistungen im Wert von 150.000 Euro netto über die maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren (unverbindlicher Schätzwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen). Die verbindliche Höchstabnahmegrenze über die maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren beträgt 200.000 Euro netto (verbindlicher Höchstwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen). Die vorliegenden Bewerbungsbedingungen betreffen allein das Los 2.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Referenznummer: 2022-08-03 (Los 2)
Kurze Beschreibung:
Der Gegenstand der Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt.
- Los 1 betrifft einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über den Betrieb der Tourismusinformation.
- Los 2 betrifft eine Rahmenvereinbarung über Marketingleistungen für die Auftraggeberin. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf Leistungen im Wert von 150.000 Euro netto über die maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren (unverbindlicher Schätzwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen). Die verbindliche Höchstabnahmegrenze über die maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren beträgt 200.000 Euro netto (verbindlicher Höchstwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen).
Die vorliegenden Bewerbungsbedingungen betreffen allein das Los 2.
Der Gegenstand der Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt.
- Los 1 betrifft einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über den Betrieb der Tourismusinformation.
- Los 2 betrifft eine Rahmenvereinbarung über Marketingleistungen für die Auftraggeberin. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf Leistungen im Wert von 150.000 Euro netto über die maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren (unverbindlicher Schätzwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen). Die verbindliche Höchstabnahmegrenze über die maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren beträgt 200.000 Euro netto (verbindlicher Höchstwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen).
Die vorliegenden Bewerbungsbedingungen betreffen allein das Los 2.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Marketing📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheingau-Taunus-Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-08-03 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-08 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 151-432477
ABl. S-Ausgabe: 151
Zusätzliche Informationen
b) Es wird darauf hingewiesen, dass Teile der Vergabeunterlagen vertrauliche Informationen enthalten. Zum Schutz der Vertraulichkeit müssen alle Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag gemäß § 126b BGB einer Vertraulichkeitsvereinbarung gemäß dem Vordruck 01a zustimmen. Der Vordruck 01a muss bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied und bei Nachunternehmern (soweit diese bereits im Teilnahmewettbewerb feststehen) von jedem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden. Die vertraulichen Informationen werden erst nach Übersendung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt.
b) Es wird darauf hingewiesen, dass Teile der Vergabeunterlagen vertrauliche Informationen enthalten. Zum Schutz der Vertraulichkeit müssen alle Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag gemäß § 126b BGB einer Vertraulichkeitsvereinbarung gemäß dem Vordruck 01a zustimmen. Der Vordruck 01a muss bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied und bei Nachunternehmern (soweit diese bereits im Teilnahmewettbewerb feststehen) von jedem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden. Die vertraulichen Informationen werden erst nach Übersendung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Gegenstand der Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt.
- Los 1 betrifft einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über den Betrieb der Tourismusinformation.
- Los 2 betrifft eine Rahmenvereinbarung über Marketingleistungen für die Auftraggeberin. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf Leistungen im Wert von 150.000 Euro netto über die maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren (unverbindlicher Schätzwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen). Die verbindliche Höchstabnahmegrenze über die maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren beträgt 200.000 Euro netto (verbindlicher Höchstwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen).
- Los 2 betrifft eine Rahmenvereinbarung über Marketingleistungen für die Auftraggeberin. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf Leistungen im Wert von 150.000 Euro netto über die maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren (unverbindlicher Schätzwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen). Die verbindliche Höchstabnahmegrenze über die maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren beträgt 200.000 Euro netto (verbindlicher Höchstwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen).
Die vorliegenden Bewerbungsbedingungen betreffen allein das Los 2.
Der Verein für Wirtschaft- und Tourismusförderung Rüdesheim und Assmannshausen e.V. (im Nachfolgenden: WTF) erhält seitens der Stadt Rüdesheim am Rhein eine Zuwendung für die Durchführung der Tourismusförderung und des Destinations- und Standortmarketings für die Stadt Rüdesheim am Rhein bis zum 31. Dezember 2027 und wird zugleich von der Stadt Rüdesheim am Rhein mit dieser Aufgabe betraut. Die Tourismusförderung und das Destinations- und Standortmarketings umfassen die wirtschaftliche sowie strukturelle Entwicklung und Förderung der Wirtschaft und der Tourismusvermarktung der Stadt Rüdesheim am Rhein (einschließlich ihrer Stadtteile), die Verschönerung des Stadt- und Landschaftsbildes und im Rahmen dieser Aufgaben die Vertretung der Vereinsinteressen gegenüber den Behörden, wirtschaftlichen Vereinigungen und Privatpersonen.
Der Verein für Wirtschaft- und Tourismusförderung Rüdesheim und Assmannshausen e.V. (im Nachfolgenden: WTF) erhält seitens der Stadt Rüdesheim am Rhein eine Zuwendung für die Durchführung der Tourismusförderung und des Destinations- und Standortmarketings für die Stadt Rüdesheim am Rhein bis zum 31. Dezember 2027 und wird zugleich von der Stadt Rüdesheim am Rhein mit dieser Aufgabe betraut. Die Tourismusförderung und das Destinations- und Standortmarketings umfassen die wirtschaftliche sowie strukturelle Entwicklung und Förderung der Wirtschaft und der Tourismusvermarktung der Stadt Rüdesheim am Rhein (einschließlich ihrer Stadtteile), die Verschönerung des Stadt- und Landschaftsbildes und im Rahmen dieser Aufgaben die Vertretung der Vereinsinteressen gegenüber den Behörden, wirtschaftlichen Vereinigungen und Privatpersonen.
Im Fokus der Tourismusförderung und des Destinations- und Standortmarketings stehen dabei die Sicherstellung eines ausreichenden touristischen und kulturellen Angebots, die Bereitstellung flächendeckender Infrastruktur sowie die Verbesserung der Standortqualität und die Steigerung von Anziehungskraft und Bekanntheitsgrad des Tourismusortes Rüdesheim am Rhein.
Im Fokus der Tourismusförderung und des Destinations- und Standortmarketings stehen dabei die Sicherstellung eines ausreichenden touristischen und kulturellen Angebots, die Bereitstellung flächendeckender Infrastruktur sowie die Verbesserung der Standortqualität und die Steigerung von Anziehungskraft und Bekanntheitsgrad des Tourismusortes Rüdesheim am Rhein.
Als Grundlage für die Tourismusförderung und zur Zielerreichung hat der WTF einen Strategischen Marketingplan für den Tourismus in der Stadt Rüdesheim am Rhein entwickelt. Der Strategische Marketingplan umfasst die künftige Ausrichtung der Stadt Rüdesheim am Rhein im Tourismus, die Positionierung und Führung der Marke sowie einen Maßnahmen- und Umsetzungsplan für die Tourismusentwicklung und das Tourismusmarketing. Er stellt eine wesentliche Grundlage auch der vorliegenden Ausschreibung dar.
Als Grundlage für die Tourismusförderung und zur Zielerreichung hat der WTF einen Strategischen Marketingplan für den Tourismus in der Stadt Rüdesheim am Rhein entwickelt. Der Strategische Marketingplan umfasst die künftige Ausrichtung der Stadt Rüdesheim am Rhein im Tourismus, die Positionierung und Führung der Marke sowie einen Maßnahmen- und Umsetzungsplan für die Tourismusentwicklung und das Tourismusmarketing. Er stellt eine wesentliche Grundlage auch der vorliegenden Ausschreibung dar.
Im Strategischen Marketingplan werden sieben Handlungsfelder definiert, die es konsequent in der touristischen Marktbearbeitung zu verfolgen gilt.
6. Organisations- und Zusammenarbeitsstrukturen optimieren
7. Tourismusbewusstsein und Tourismusakzeptanz steigern
Zur Erfüllung dieser Aufgaben und Ziele bedient sich der WTF auf Grundlage einer von der Stadt Rüdesheim bereit gestellten Zuwendung der Dienstleistungen Dritter. Der WTF stellt diese Dritten im Hinblick auf die zu beachtenden Grundsätze und Verpflichtungen, die dem WTF mittels Zuwendungsbescheid auferlegt wurden, durch vertragliche Regelungen gleich.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben und Ziele bedient sich der WTF auf Grundlage einer von der Stadt Rüdesheim bereit gestellten Zuwendung der Dienstleistungen Dritter. Der WTF stellt diese Dritten im Hinblick auf die zu beachtenden Grundsätze und Verpflichtungen, die dem WTF mittels Zuwendungsbescheid auferlegt wurden, durch vertragliche Regelungen gleich.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 150 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
b) Es wird darauf hingewiesen, dass Teile der Vergabeunterlagen vertrauliche Informationen enthalten. Zum Schutz der Vertraulichkeit müssen alle Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag gemäß § 126b BGB einer Vertraulichkeitsvereinbarung gemäß dem Vordruck 01a zustimmen. Der Vordruck 01a muss bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied und bei Nachunternehmern (soweit diese bereits im Teilnahmewettbewerb feststehen) von jedem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden. Die vertraulichen Informationen werden erst nach Übersendung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt.
b) Es wird darauf hingewiesen, dass Teile der Vergabeunterlagen vertrauliche Informationen enthalten. Zum Schutz der Vertraulichkeit müssen alle Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag gemäß § 126b BGB einer Vertraulichkeitsvereinbarung gemäß dem Vordruck 01a zustimmen. Der Vordruck 01a muss bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied und bei Nachunternehmern (soweit diese bereits im Teilnahmewettbewerb feststehen) von jedem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden. Die vertraulichen Informationen werden erst nach Übersendung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 65385 Rüdesheim am Rhein
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1.) Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
(1.) Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
(2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer niedergelassen ist, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Auftragsbekanntmachung sein. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
(2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer niedergelassen ist, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Auftragsbekanntmachung sein. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatzerklärung
Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Erbringung von Marketingleistungen) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Erklärung muss im Rahmen des Vordrucks 03: Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Erbringung von Marketingleistungen) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Erklärung muss im Rahmen des Vordrucks 03: Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis von mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum). Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen.
Nachweis von mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum). Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen.
Der Nachweis der Referenzen hat auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung zu erfolgen. Die erforderliche Referenzerläuterung kann bei weitergehendem Erläuterungsbedarf formlos auf Anlagen zu diesem Vordruck erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, ist der Vordruck vervielfältigt einzureichen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Der Nachweis der Referenzen hat auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung zu erfolgen. Die erforderliche Referenzerläuterung kann bei weitergehendem Erläuterungsbedarf formlos auf Anlagen zu diesem Vordruck erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, ist der Vordruck vervielfältigt einzureichen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Mindeststandards:
Die angegebenen Referenzen sind zum Nachweis dieser Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Aus der Gesamtschau der Erläuterungen zu den Referenzen muss sich ergeben, dass der Bewerber mindestens die folgenden Dienstleistungen erbracht hat:
Die angegebenen Referenzen sind zum Nachweis dieser Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Aus der Gesamtschau der Erläuterungen zu den Referenzen muss sich ergeben, dass der Bewerber mindestens die folgenden Dienstleistungen erbracht hat:
- Nachweis über den Betrieb einer Website in einer touristischen Destination oder eines touristisch geprägten Ortes und die kontinuierliche Bespielung von Social Media Kanälen im Referenzzeitraum
- Nachweis über Konzeption und Umsetzung mindestens einer Marketingkampagne auf Destinationsebene im Referenzzeitraum
- Nachweis über Kompetenzen im Bereich der Angebots- und Produktentwicklung im Gruppengeschäft im Referenzzeitraum
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Die Erklärungen sind für Einzelbieter, für jedes Mitglied eine Bietergemeinschaft und auch für jeden Nachunternehmer vorzulegen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Die Erklärungen sind für Einzelbieter, für jedes Mitglied eine Bietergemeinschaft und auch für jeden Nachunternehmer vorzulegen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
b) Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied).
b) Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die von der Auftraggeberin vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber lauten:
- Beurteilung der eingereichten Referenz(en) hinsichtlich der Passgenauigkeit zu den Anforderungen dieses Auftrags.
Die Passgenauigkeit der Referenzen wird mit Punkten von 0 Punkten (genügt zum Eignungsnachweis) bis 10 Punkten (idealtypisch mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar) bewertet.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Eignungsanforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden gleichrangigen Bewerbern durch Los getroffen werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Eignungsanforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden gleichrangigen Bewerbern durch Los getroffen werden.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der genannten Mindestzahl liegt, kann die Auftraggeberin das Vergabeverfahren fortführen, indem sie den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen.
Die Auftraggeberin informiert die Bieter, deren Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt werden sollen, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Teilnahmeantrages gemäß § 134 GWB über das Vergabeportal.
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Für die Ausschreibung wurden der Auftraggeberin Zuwendungen gewährt, deren Projektzeitraum sich über 5 Jahre erstreckt.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Für die Ausschreibung wurden der Auftraggeberin Zuwendungen gewährt, deren Projektzeitraum sich über 5 Jahre erstreckt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-09-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Eingetragener Verein
Kontakt
Kontaktperson: Frau Astrid Climenti
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y22RTNZ/documents🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Saarlandstr. 23
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44139
Kontaktperson: Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Teuber
E-Mail: christian.teuber@bakertilly.de📧
Land: Dortmund, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: www.bakertilly.de🌏
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 151-432477 (2022-08-03)
Ergänzende Angaben (2022-08-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Gegenstand der Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt.
- Los 1 betrifft einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über den Betrieb der Tourismusinformation.
- Los 2 betrifft eine Rahmenvereinbarung über Marketingleistungen für die Auftraggeberin. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf Leistungen im Wert von jährlich 150.000 Euro netto über die maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren (unverbindlicher Schätzwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen). Die verbindliche Höchstabnahmegrenze über die maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren beträgt jährlich 200.000 Euro netto (verbindlicher Höchstwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen).
Die vorliegenden Bewerbungsbedingungen betreffen allein das Los 2.
Der Gegenstand der Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt.
- Los 1 betrifft einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über den Betrieb der Tourismusinformation.
- Los 2 betrifft eine Rahmenvereinbarung über Marketingleistungen für die Auftraggeberin. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf Leistungen im Wert von jährlich 150.000 Euro netto über die maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren (unverbindlicher Schätzwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen). Die verbindliche Höchstabnahmegrenze über die maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren beträgt jährlich 200.000 Euro netto (verbindlicher Höchstwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen).
Die vorliegenden Bewerbungsbedingungen betreffen allein das Los 2.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
- Los 2 betrifft eine Rahmenvereinbarung über Marketingleistungen für die Auftraggeberin. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf Leistungen im Wert von jährlich 150.000 Euro netto über die maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren (unverbindlicher Schätzwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen). Die verbindliche Höchstabnahmegrenze über die maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren beträgt jährlich 200.000 Euro netto (verbindlicher Höchstwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen).
- Los 2 betrifft eine Rahmenvereinbarung über Marketingleistungen für die Auftraggeberin. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf Leistungen im Wert von jährlich 150.000 Euro netto über die maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren (unverbindlicher Schätzwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen). Die verbindliche Höchstabnahmegrenze über die maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren beträgt jährlich 200.000 Euro netto (verbindlicher Höchstwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen).
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 750 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge