Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
9. Angaben gemäß Bewerberselbstauskunft zu Vertragsverhältnissen zum Unternehmen und etwaigen persönlichen/dienstlichen Beziehungen zu Mitarbeitern der Bundesdruckerei-Gruppe
10. Angaben gemäß Bewerberselbstauskunft zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers beschäftigten Arbeitnehmer;
b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen;
Als vergleichbar gelten Abschlussprüfungsleistungen und prüfungsnahe Dienstleistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in den Leistungsbeschreibungen dargestellten Anforderungen entsprechen.
11. Kopie eines Auszugs aus dem letzten Qualitätskontrollbericht der letzten Prüfung zur Qualitätskontrolle gem. § 57a WPO als Nachweis der Prüfung des internen Qualitätssicherungssystems
12. Referenzerklärungen gemäß den Formblättern I.5.1 bis I.5.9 "Referenzerklärung"
a. Referenzen (mindestens eine) aus den letzten drei (3) Jahren aus dem Bereich der Konzernabschlussprüfungsleistungen für Unternehmen im mehrheitlichen Eigentum (> 50 %) des Bundes,
b. Referenzen (mindestens fünf) aus den letzten drei (3) Jahren aus dem Bereich der Jahresabschlussprüfungsleistungen für Unternehmen im mehrheitlichen Eigentum (> 50 %) des Bundes,
c. Referenzen (mindestens fünf) aus den letzten drei (3) Jahren aus dem Bereich der Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG,
d. Referenzen (mindestens drei) aus den letzten drei (3) Jahren aus dem Bereich der Durchführung von Abschlussprüfungen für Unternehmen, die polnischem Recht unterliegen,
e. Referenzen (mindestens drei) aus den letzten drei (3) Jahren aus dem Bereich der Durchführung von Abschlussprüfungen für Unternehmen, die kroatischem Recht unterliegen,
f. Referenzen (mindestens eine) aus den letzten drei (3) Jahren aus dem Bereich der Prüfungsleistungen zu Kalkulationen von Aufträgen, die öffentlichem Preisrecht unterliegen und bei denen Selbstkostenpreise zum Ansatz gekommen sind,
g. Referenzen (mindestens eine) aus den letzten drei (3) Jahren aus dem Bereich der Abschlussprüfungsleistungen für Unternehmen aus dem Bereich Sicherheits- und Authentifizierungstechnologie,
h. Referenzen (mindestens eine) aus den letzten sieben (7) Jahren aus dem Bereich der Abschlussprüfungsleistungen für Unternehmen aus dem Bereich Trust-Center,
i. Referenzen (mindestens eine) aus den letzten drei (3) Jahren aus dem Bereich der Abschlussprüfungsleistungen für Unternehmen aus dem Bereich Informationstechnologie
jeweils unter Angabe:
- der Bezeichnung der Leistung(en)
- des Auftraggebers der Referenz (nebst den hierzu geforderten Angaben im Formblatt "Referenzerklärung"),
- der Beschreibung der Referenzleistung(en),
- des Leistungserbringers
- des Referenzumfangs in Leistungstagen,
- des Gesamtauftragswertes
- des Leistungszeitraums
und
- der Bestätigung der mangelfreien Leistungserfüllung.
Eine Referenz wird jeweils dann nicht gewertet, wenn der Bewerber eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung der Referenzprojekte erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung (bspw. belegt durch Beschluss zur Neuausschreibung von Prüfungsleistungen außerhalb der normalen Rotation), zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Die Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Benennung der auf dem entsprechenden Formblatt geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers (Name und Anschrift) sowie des Ansprechpartners (Name und Kontaktdaten) kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bieters gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht. In diesem Fall ist der Auftraggeber so konkret wie möglich zu umschreiben und im Referenz-Formblatt auf das Bestehen einer Vertraulichkeitsverpflichtung hinzuweisen.
Mit Ausnahme der Referenzen f. bis h. muss die Leistung zu den Referenzen in den Jahren 2019 bis 2022 abgeschlossen worden sein. Wurde die Leistung vor diesem Zeitraum abgeschlossen, wird die entsprechende Referenz nicht gewertet.