Beschreibung der Beschaffung
Das BMFSFJ beabsichtigt, eine Auftragnehmerin bzw. einen Auftragnehmer damit zu beauftragen, die wissenschaftliche Begleitung der fünf Bundesmodellprojekte zur Unterstützung des Umstiegs aus der Prostitution durchzuführen.
2.1 Wissenschaftliche Begleitung der fünf Bundesmodellprojekte
Die wissenschaftliche Begleitung soll die Projekte fachlich in der Umsetzung beraten und begleiten. Darunter fallen unter anderem folgende Aspekte:
- Instrumentelle Unterstützung der Projekte bei der Dokumentation von Klientinnen-/Klientenprofilen, Beratungsverläufen und Kooperationsbeziehungen mit dem Ziel der Sicherung der Projektergebnisse
- Programmbegleitender Erfahrungsaustausch auch innerhalb des Gesamtverbundes der Projekte
- Beobachtung und Analyse des Projektverlaufes in den Projekten
- Beratung der Projektpartner/innen zur Projektentwicklung und Projektnachsteuerung im Projektverlauf
- Fachliche Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von im Wechsel an den Projektstandorten stattfindenden Steuerungstreffen sowie eines Abschlusstreffens aller Projektträger
Im Zuge der wissenschaftlichen Begleitung sollen die gewonnenen Erkenntnisse als prozesshafte Bewertung mit ausreichender Datenbasis festgehalten werden. In diesem Sinne werden ein oder mehrere Stichtage vereinbart, an denen die Erkenntnisse in Form von Zwischenberichten zu übermitteln sind.
Die zuwendungsempfangenden Projektträger der Bundesmodellprojekte sind per Bewilligungsbescheid aufgefordert und verpflichtet, aktiv an der wissenschaftlichen Begleitung ihrer Projekte mitzuwirken. Darunter fällt insbesondere die Verpflichtung, alle Daten, die im Rahmen der Projektdurchführung erhoben werden, für eine künftige wissenschaftliche Begleitung von Beginn an zu sammeln, vorzuhalten und bei Aufforderung vollständig zur Verfügung zu stellen. Der/die Auftragnehmer/-in soll für die Umsetzung des Werkvertrags neben eigener Erhebungs- und Datenarbeiten die Zwischenberichte und Abschlussberichte der Projektträger und, sofern vorhanden, eigens angefertigte Berichte, Studien, etc. der Projektträger, auswerten. Zur Beantwortung sowohl eigens aufbereiteter Leitfragen sowie von der Auftraggeberin vorgegebene Fragen (s. u.) müssen ggfs. weitere quantitative und qualitative Daten erhoben und genutzt werden.
Da die wissenschaftliche Begleitung zeitversetzt zum Start der Modellprojekte einsetzt, ist zunächst eine Bestandsaufnahme der Projektmaßnahmen, die bis zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsvergabe erfolgt sind (und alle später hinzukommenden), durchzuführen. Darunter fallen alle durchgeführten Beratungsleistungen, Qualifizierungsmaßnahmen, eingegangene Kooperationen, Vermittlungen, etc., die im Rahmen der Projekte geleistet wurden sowie die Auskunft über jegliche Datenlage. Der/die Auftragnehmer/-in muss hierzu in einen engen Austausch mit den Projektträgern treten.
Darüber hinaus sollen die Projekte in ihrer Wirkung umfassend analysiert werden. Dabei sollen die Projektkonzeptionen im Hinblick auf die Erreichung der Projektziele bewertet, Stärken und Schwächen unter den jeweiligen Rahmenbedingungen sowie den gewählten Arbeitsansätzen und Kooperationsstrukturen analysiert und so konkrete Modellerfahrungen für die Identifizierung notwendiger Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Konzeptionen zur Unterstützung des Umstiegs aus der Prostitution gewonnen werden.
Von der wissenschaftlichen Begleitung wird erwartet, dass sie die für die Bewertung der Projekte maßgeblichen Leitfragen aufbereitet und darauf aufbauend den im weiteren Projektverlauf zu bearbeitenden Zuschnitt ihrer Untersuchung mit der Auftraggeberin abstimmt.
Folgende Fragen sollen in der wissenschaftlichen Begleitung insbesondere untersucht werden:
- Ob und wie die Projektziele im Einzelnen erreicht werden konnten (unter Berücksichtigung der Finanz- und Zeitplanung)?
- Welche Schwächen (ggf. Lücken) und Stärken im Projektverlauf identifiziert werden konnten?
- Welche Schlüsse aus den Ergebnissen des Projekts im Hinblick auf das vorhandene Hilfesystem gezogen werden können?
- Welche nachhaltige Wirkung die Projekte entfalten, auf die Zielgruppe und auch darüber hinaus?
- Wem die Wirkungen (vor allem und z. Z.) zugutekommen?
- Wie die Verstetigung des Projektes erreicht wird?
- Welche Schlüsse sich für eine zukünftige Förderung gleichartiger Projekte ziehen lassen
- Wie (perspektivisch) durch die Maßnahme kommunale, regionale und überregionale Herausforderungen bei der Erreichbarkeit und Zugänglichkeit des Hilfesystems für Menschen in der Prostitution überwunden werden
Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung sind nach Abschluss der Modellphase in einem Abschlussbericht aufzubereiten. Darin sind die Erkenntnisse aus den untersuchten Projekten unter Berücksichtigung der Leitfragen zusammenzustellen und mit Blick auf die Übertragbarkeit der gewählten Ansätze und deren Weiterentwicklung auszuwerten.
Dabei sollen die erreichten Ergebnisse und Wirkungen sowie mögliche Nachsteuerungsbedarfe identifiziert und Handlungsempfehlungen generiert werden. Die Handlungsempfehlungen sollen sich insbesondere an die Projekte sowie an die am Aufbau von Umstiegsangeboten interessierte Projektträger, Leistungserbringer, Kostenträger, politisch Verantwortliche sowie an die Fachöffentlichkeit richten. Die Erkenntnisse und Empfehlungen sollten möglichst in einem Praxisleitfaden mit konkreten Anregungen und Hilfestellungen zu erfolgreichen Strukturen und Rahmenbedingungen aufbereitet werden.
2.2 Abstimmung und Austausch mit BMFSFJ
Die Auftraggnehmerin/der Auftragnehmer stimmt ihr/sein Vorgehen eng mit der Auftraggeberin ab. Dies ist durch regelmäßige Rückmeldungen an das zuständige Fachreferat des BMFSFJ und regelmäßige Gespräche mit diesem sowie Berichtspflichten sicherzustellen. Es wird erwartet, dass sowohl mit den Projektträgern der Förderprojekte als auch mit Einrichtungen der öffentlichen Hand (Länder, Kommunen, BAFzA) vertrauensvoll und konstruktiv zusammengearbeitet wird. Um eine reibungslose Zusammenarbeit während des Auftrags sicherzustellen, ist die persönliche Erreichbarkeit einer zuvor benannten Ansprechpartnerin oder eines Ansprechpartners per Telefon und E-Mail zu gewährleisten. Vorausgesetzt wird außerdem die Teilnahme an regelmäßigen Jour fixes (ca. einmal im Quartal/halbjährlich) mit dem BMFSFJ. Zur Vorbereitung des regelmäßigen Jour fixe sind kurze Präsentationen zum Arbeitsstand oder zu Ergebnissen sowie Protokolle zu erstellen.