Das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg beabsichtigt, die Verfügbarkeit von frei zugänglichem Internet in und vor den brandenburgischen Gerichtssälen (Innenbereich) zu verbessern. Im Zuge der Digitalisierung der Justiz sollen nicht nur die Ausstattungen der Gerichtsäle mit modernster Technik und der Möglichkeit zur Durchführung von Online-Verhandlungen geschaffen werden, sondern auch den Verfahrensteilnehmern eine adäquate Teilnahme ermöglicht werden. Die Schaffung eines kostenfreien WLAN-Zugangs ist mit Blick in die Zukunft ein wichtiger Schritt. Aus diesem Grund sollen im Auftrag des Ministeriums der Justiz (Auftraggeber) schrittweise an allen Gerichtsstandorten im Land Brandenburg öffentliche WLAN-Hotspots im Innenbereich errichtet und betrieben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-16.
Auftragsbekanntmachung (2022-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Referenznummer: MdJ-II4-2022-02
Kurze Beschreibung:
Das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg beabsichtigt, die Verfügbarkeit von frei zugänglichem
Internet in und vor den brandenburgischen Gerichtssälen (Innenbereich) zu verbessern. Im Zuge der
Digitalisierung der Justiz sollen nicht nur die Ausstattungen der Gerichtsäle mit modernster Technik und
der Möglichkeit zur Durchführung von Online-Verhandlungen geschaffen werden, sondern auch den
Verfahrensteilnehmern eine adäquate Teilnahme ermöglicht werden. Die Schaffung eines kostenfreien WLAN-Zugangs ist mit Blick in die Zukunft ein wichtiger Schritt. Aus diesem Grund sollen im Auftrag des Ministeriums der Justiz (Auftraggeber) schrittweise an allen Gerichtsstandorten im Land Brandenburg öffentliche WLAN-Hotspots im Innenbereich errichtet und betrieben werden.
Das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg beabsichtigt, die Verfügbarkeit von frei zugänglichem
Internet in und vor den brandenburgischen Gerichtssälen (Innenbereich) zu verbessern. Im Zuge der
Digitalisierung der Justiz sollen nicht nur die Ausstattungen der Gerichtsäle mit modernster Technik und
der Möglichkeit zur Durchführung von Online-Verhandlungen geschaffen werden, sondern auch den
Verfahrensteilnehmern eine adäquate Teilnahme ermöglicht werden. Die Schaffung eines kostenfreien WLAN-Zugangs ist mit Blick in die Zukunft ein wichtiger Schritt. Aus diesem Grund sollen im Auftrag des Ministeriums der Justiz (Auftraggeber) schrittweise an allen Gerichtsstandorten im Land Brandenburg öffentliche WLAN-Hotspots im Innenbereich errichtet und betrieben werden.
Das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg beabsichtigt, die Verfügbarkeit von frei zugänglichem
Internet in und vor den brandenburgischen Gerichtssälen (Innenbereich) zu verbessern. Im Zuge der
Digitalisierung der Justiz sollen nicht nur die Ausstattungen der Gerichtsäle mit modernster Technik und
der Möglichkeit zur Durchführung von Online-Verhandlungen geschaffen werden, sondern auch den
Verfahrensteilnehmern eine adäquate Teilnahme ermöglicht werden. Die Schaffung eines kostenfreien WLAN-Zugangs ist mit Blick in die Zukunft ein wichtiger Schritt. Aus diesem Grund sollen im Auftrag des Ministeriums der Justiz (Auftraggeber) schrittweise an allen Gerichtsstandorten im Land Brandenburg öffentliche WLAN-Hotspots im Innenbereich errichtet und betrieben werden.
Verfahrensteilnehmern eine adäquate Teilnahme ermöglicht werden. Die Schaffung eines kostenfreien WLAN-Zugangs ist mit Blick in die Zukunft ein wichtiger Schritt. Aus diesem Grund sollen im Auftrag des Ministeriums der Justiz (Auftraggeber) schrittweise an allen Gerichtsstandorten im Land Brandenburg öffentliche WLAN-Hotspots im Innenbereich errichtet und betrieben werden.
Ausschreibungsgegenstand sind Liefer- und Dienstleistungen zu Planung, Lieferung, Aufbau (Implementierung) und Betrieb von WLAN-Hotspots in den Gerichten des Landes Brandenburg.
Die WLAN-Hotspots in den Gerichten des Landes Brandenburg im Sinne dieses Beschaffungsvorgangs stellen einen funktechnischen Zugangspunkt dar, der es Besucherinnen und Besuchern, insb. professionellen Verfahrensbeteiligten, der Gerichte des Landes Brandenburg ermöglichen soll, mit mobilen Endgeräten auf
Die WLAN-Hotspots in den Gerichten des Landes Brandenburg im Sinne dieses Beschaffungsvorgangs stellen einen funktechnischen Zugangspunkt dar, der es Besucherinnen und Besuchern, insb. professionellen Verfahrensbeteiligten, der Gerichte des Landes Brandenburg ermöglichen soll, mit mobilen Endgeräten auf
das Internet zuzugreifen. Hierzu muss eine Infrastruktur geschaffen werden, die einen rechtskonformen, komfortablen und schnellen Zugang zum Internet ohne Nutzung vorhandener, interner Netze, kostenfrei ermöglicht. Vorgesehen sind WLAN-Hotspots an 42 Gerichtsstandorten (überwiegend Landesliegenschaften) im
das Internet zuzugreifen. Hierzu muss eine Infrastruktur geschaffen werden, die einen rechtskonformen, komfortablen und schnellen Zugang zum Internet ohne Nutzung vorhandener, interner Netze, kostenfrei ermöglicht. Vorgesehen sind WLAN-Hotspots an 42 Gerichtsstandorten (überwiegend Landesliegenschaften) im
Land Brandenburg.
Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer eine Komplettleistung für die funktionsfähige Planung, Lieferung, Errichtung und den Betrieb von WLAN-Hotspots für die Dauer von 36 Monaten.
Die vollständige Inbetriebnahme aller WLAN-Standorte soll innerhalb der 36 Monate, spätestens 2025, realisiert sein. Die Inbetriebnahme der WLAN-Standorte kann rollierend erfolgen. Es wird erwartet, dass die ersten Standorte nach spätestens sechs Monaten ab Zuschlagserteilung in den Regelbetrieb gehen.
Die vollständige Inbetriebnahme aller WLAN-Standorte soll innerhalb der 36 Monate, spätestens 2025, realisiert sein. Die Inbetriebnahme der WLAN-Standorte kann rollierend erfolgen. Es wird erwartet, dass die ersten Standorte nach spätestens sechs Monaten ab Zuschlagserteilung in den Regelbetrieb gehen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Eintragung im Handels- oder Berufsregister
- Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Vorlage der Umsatzzahlen der vergangenen drei Kalenderjahre (2019, 2020, 2021)
- Nachweis über den Abschluss bzw. das Bestehen einer Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate). Die Versicherung muss zumindest folgende Deckungssummen umfassen: für Personen- und Sachschäden mindestens 1,5 Mio. EUR und für Vermögensschäden mindestens 1 Mio. EUR.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Nachweis über den Abschluss bzw. das Bestehen einer Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate). Die Versicherung muss zumindest folgende Deckungssummen umfassen: für Personen- und Sachschäden mindestens 1,5 Mio. EUR und für Vermögensschäden mindestens 1 Mio. EUR.
Mindeststandards:
Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingung (Mindeststandards) den Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung mit den oben benannten Deckungssummen. Sofern die Versicherungssummen derzeit niedriger sind, ist jedenfalls eine entsprechende Erklärung der Haftpflichtversicherung vorzulegen, dass die hier geforderten Mindestdeckungssummen im Zuschlagsfall bereitgestellt werden (Bereitstellungserklärung).
Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingung (Mindeststandards) den Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung mit den oben benannten Deckungssummen. Sofern die Versicherungssummen derzeit niedriger sind, ist jedenfalls eine entsprechende Erklärung der Haftpflichtversicherung vorzulegen, dass die hier geforderten Mindestdeckungssummen im Zuschlagsfall bereitgestellt werden (Bereitstellungserklärung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
-Vorlage von mindestens 2 vergleichbaren Referenzprojekten in den vergangenen drei Kalenderjahren (2019, 2020, 2021). Vergleichbar ist ein Projekt, wenn nach Art und Umfang dem hiesigen Auftragsgegenstand entspricht. Zwingend wird die Leistungserbringung im öffentlichen Sektor vorausgesetzt.
-Vorlage von mindestens 2 vergleichbaren Referenzprojekten in den vergangenen drei Kalenderjahren (2019, 2020, 2021). Vergleichbar ist ein Projekt, wenn nach Art und Umfang dem hiesigen Auftragsgegenstand entspricht. Zwingend wird die Leistungserbringung im öffentlichen Sektor vorausgesetzt.
- Mitteilung, welche Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben werden
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Es gilt das Brandenburgische Vergabegesetz.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-10-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungszeitraum
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661-719📞
Fax: +49 3318661-652 📠
Internetadresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 182-514625 (2022-09-16)
Ergänzende Angaben (2022-09-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernmeldedienste📦