Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Formelle Prüfung:
- fristgerechter Eingang der Unterlagen;
- formgerechter Eingang der Unterlagen;
- Vollständigkeit und Plausibilität der Unterlagen;
- Prüfung von Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung zu den Beschäftigten Architekten und Ingenieuren der letzten 3 Jahre. Es wird die durchschnittliche Anzahl der in den letzten 3 Jahren beschäftigten Vollzeit-Architekten und -Ingenieure (Teilzeitkräfte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden) bewertet:
- ab 10 Vollzeitbeschäftigte Architekten und Ingenieure: 10 Punkte;
- ab 14 Vollzeitbeschäftigte Architekten und Ingenieure: 20 Punkte.
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Technische Leistungsfähigkeit:
Es werden max. 2 Referenzen gewertet. Werden mehr als 2 Referenzen abgegeben werden nur die zwei Referenzen mit der höchsten Punktzahl in der Gesamtbewertung berücksichtigt. Bei den zu bewertenden Referenzen muss es sich um unterschiedliche unternehmensbezogene Referenzprojekte handeln. Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Erbrachte Leistung der letzten 7 Jahre (Abschluss der Leistung Lph 8 nach 01.01.2015) im Be-reich der Verkehrsplanung nach § 45 Teil 3 Abschnitt 4 HOAI;
- Bis zur Abgabefrist dieses Teilnahmeantrags müssen je Projekt mindestens die LPH 1-3 und 5-8 im Sinne des §47 abgeschlossen sein;
- Folgende genannten Projektdaten sowie die im Teilnahmeantrag aufgeführten Projektmerkmale müssen aus der Projektdarstellung (Projektdatenblatt) hervorgehen, ansonsten wird die Referenz bzw. werden die entsprechenden Angaben nicht gewertet:
(1) Auftraggeber (mit Benennung des Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten);
(2) Leistungszeitraum, Inbetriebnahme/Fertigstellung;
(3) Beauftragte Leistungsphasen gemäß HOAI;
(4) Kurze Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen;
(5) Projektmerkmale wie im Teilnahmeantrag aufgeführt.
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Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
Referenz 1 und 2:
- Projektmerkmale:
Straßenfläche ab 7.000 m²: 10 Punkte;
Verkehrstechnik für Straßenbauprojekte: 10 Punkte;
Integration von Leitungsträgern (Sparten Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation, Kanal und Steuerungstechnik): 10 Punkte;
Entwässerungsplanung (Straßenentwässerung: 10 Punkte;
Erbringung der besonderen Leistung ÖBÜ: 10 Punkte;
Erbringung der besonderen Leistung Nachtragsmanagement: 10 Punkte;
Planung von StVO + Wegweisende Beschilderung: 10 Punkte;
Planung von Radverkehrsanlagen: 10 Punkte;
Planung unter Einhaltung der Barrierefreiheit: 10 Punkte;
Planung von Lichtsignalanlagen: 10 Punkte;
Bauphasenabwicklung unter laufendem Verkehr: 10 Punkte (Summe max. 110 Punkte).
- Herstellkosten Verkehrsanlagen (in € brutto):
ab 1,5 Mio. €: 20 Punkte;
ab 2,0 Mio. €: 50 Punkte.
- Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen nach HOAI durch den Bewerber:
Leistungsphase 1: + 2 Punkte;
Leistungsphase 2: + 20 Punkte;
Leistungsphase 3: + 25 Punkte;
Leistungsphase 5: + 15 Punkte;
Leistungsphase 6: + 10 Punkte;
Leistungsphase 7: + 4 Punkte;
Leistungsphase 8: + 15 Punkte ( Summe max. 91 Punkte).
- Abschluss LPH 8:
ab 01.01.2017: 20 Punkte;
ab 01.01.2019: 50 Punkte.
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Zur Belegbarkeit der bewerteten Kriterien, stellt der Bewerber die jeweilige Referenz auf einem Pro-jektdatenblatt im Hinblick auf die abgefragten Kriterien sowie die zuvor genannten Mindestangaben vor und fügt diese als Anhang dem Teilnahmeantrag bei.
Die zuvor beschriebenen Projekte müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Architekten gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bewerbergemeinschaft.
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Die Nachweise sind über den beigefügten „Teilnahmeantrag“ zu erbringen. Die drei bis acht Bewerber mit den höchsten Punktezahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei mehr als acht Bewerbern mit gleicher/höchster Punktzahl entscheidet das Los.