Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Ausschlusskriterien
1.1 Bestätigung, dass Ausschlusskriterien (§ 48 VgV; § 123 GWB) nicht vorliegen (Ausschlusskriterium)
1.2 Auskunft zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Unternehmen, die Ausführung und Lieferinteressen verfolgen als Eigenerklärung (Ausschlusskriterium)
1.3 Auskunft zur Zusammenarbeit mit anderen als Eigenerklärung (Ausschlusskriterium)
1.4 Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium)
Personenschäden € 1.500.000,--, sonstige Schäden € 1.000.000,--
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.1 Jahresumsatz
Jahresumsatzdurchschnitt des Bewerbers der letzten drei Geschäftsjahre in € netto als Gewähr für eine beständige Abwicklung durch ausreichende Kapazität und wirtschaftliche Sicherheit über den Projektzeitraum.
Der Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften etc. für alle Mitglieder unter Darstellung der jeweiligen Einzelbeiträge zu führen. Bewertet wird die Gesamtsumme.
bis 100.000,-- €/a 0 Punkte
bis 300.000,-- €/a 10 Punkte
bis 500.000,-- €/a 20 Punkte
mehr als 500.000,-- €/a 30 Punkte
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
3.1 Anzahl technische Fachkräfte
Durchschnittliche Anzahl der technischen Fachkräfte für die Erbringung der Planungsleistung (Ingenieure, Bautechniker, etc. incl. Inhaber, keine Mitarbeiter der Verwaltung, Buchhaltung etc.) in den letzten drei Geschäftsjahren.
Der Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften etc. für alle Mitglieder unter Darstellung der jeweiligen Einzelbeiträge zu führen. Bewertet wird die Gesamtsumme.
bis 1 technische Fachkraft 0 Punkte
bis 3 technische Fachkräfte 10 Punkte
bis 5 technische Fachkräfte 20 Punkte
mehr als 5 technische Fachkräfte 30 Punkte
3.2 Referenzprojekte (Geschosswohnungsbau)
Abbildung von Projekten mit Ausführung des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) Grundleistungen gem. Anlage 10
Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Objekte des Geschosswohnungsbaus (gem. Anlage 10 HOAI 2021 o. ä.), mit ähnlicher Komplexität und Nutzung mit einer Bausumme (KG 300/400 netto) von mind. € 1.000.000,--.
Der Nachweis bezieht sich auf mindestens 6 abgeschlossene Leistungsphasen.
Um einen grösseren Wettbewerb zu erzielen, sind Nachweise zugelassen, deren Ausführung seit dem Jahr 2015 abgeschlossen war.
Darstellung jeweils möglichst nur auf einer DIN A4-Seite (Anlage)
Der Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften etc. für alle Mitglieder unter Darstellung der jeweiligen Einzelbeiträge zu führen. Bewertet wird die Gesamtsumme.
kein Referenzprojekt 0 Punkte
1 Referenzprojekt 20 Punkte
mehr als 1 Referenzprojekt 40 Punkte
3.3 Referenzprojekte "Gebäude mit innovativen Lösungen zur Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit"
Abbildung von Projekten mit der Ausführung des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) Grundleistungen gem. Anlage 10 HOAI 2021.
Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Objekte mit einem belegt innovativen Ansatz über den bei vorrangiger Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Betrieb ein sinnvolles ökologisches Gesamtkonzept umgesetzt wurde mit einer Bausumme (KG 300/400 netto) von mind. € 1.000.000.
Der Nachweis bezieht sich auf mindestens 6 abgeschlossene Leistungsphasen.
Um einen grösseren Wettbewerb zu erzielen, sind Nachweise zugelassen, deren Ausführung seit dem Jahr 2015 abgeschlossen war.
Darstellung jeweils möglichst nur auf einer DIN A4-Seite (Anlage)
Der Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften etc. für alle Mitglieder unter Darstellung der jeweiligen Einzelbeiträge zu führen. Bewertet wird die Gesamtsumme.
kein Referenzprojekt 0 Punkte
1 Referenzprojekt 20 Punkte
mehr als 1 Referenzprojekt 40 Punkte
3.4 Realisierte Projekte (öffentliche Auftraggeber)
Abbildung von sonstigen Hochbauprojekten für öffentliche Auftraggeber mit Ausführung des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) Grundleistungen gem. Anlage 10.
Der Nachweis bezieht sich auf mindestens 6 abgeschlossene Leistungsphasen in Abfolge mit einer Bausumme (KG 300/400 netto) von mind. € 1.000.000,-- für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.
Um einen grösseren Wettbewerb zu erzielen, sind Nachweise zugelassen, deren Ausführung seit dem Jahr 2015 abgeschlossen war.
Der Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften etc. für alle Mitglieder unter Darstellung der jeweiligen Einzelbeiträge zu führen. Bewertet wird die Gesamtsumme
Darstellung jeweils möglichst nur auf einer DIN A4-Seite (Anlage)
kein Referenzprojekt 0 Punkte
1 Referenzprojekt 20 Punkte
mehr als 1 Referenzprojekt 40 Punkte
Phase 1 maximale Punktzahl 180 Punkte