Ausrüstung eines sich in Betrieb befindlichen Wasserwerks zur Trinkwasseraufbereitung mit einer neuen Spülwasseranlage und Chemikalienanlagen einschließlich Werksplanung, zugehörige komplette rohr- und maschinentechnische Ausrüstung, erdverlegter Rohrleitungsbau und Inbetriebnahme Leistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-16.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: WW04 Großzöbern - Erneuerung Wasserwerk, Los 5 Spülwasseranlage
380000888
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Trinkwasseraufbereitungsanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Ausrüstung eines sich in Betrieb befindlichen Wasserwerks zur Trinkwasseraufbereitung mit einer neuen Spülwasseranlage und Chemikalienanlagen einschließlich...”
Kurze Beschreibung
Ausrüstung eines sich in Betrieb befindlichen Wasserwerks zur Trinkwasseraufbereitung mit einer neuen Spülwasseranlage und Chemikalienanlagen einschließlich Werksplanung, zugehörige komplette rohr- und maschinentechnische Ausrüstung, erdverlegter Rohrleitungsbau und Inbetriebnahme Leistungen.
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Ort der Leistung: Vogtlandkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Großzöbern, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Liefern, montieren und Inbetriebnahme von Chemikalienanlagen zur Trinkwasseraufbereitung - Dosiertechnik für Flockungsmittel, Flockungshilfsmittel,...”
Beschreibung der Beschaffung
Liefern, montieren und Inbetriebnahme von Chemikalienanlagen zur Trinkwasseraufbereitung - Dosiertechnik für Flockungsmittel, Flockungshilfsmittel, Natronlauge und Kaliumpermanganat -Natronlauge Lagerung 25 m³ einschließlich Befüll- und Entnahmetechnik - Flockungsmittel Lagerung 25 m³ einschließlich Befüll- Entnahmetechnik - Provisorische Anbindung an das bestehende Betriebswassersystem - Arbeiten im laufendem Trinkwasseraufbereitungsprozess- erdverlegter Rohrleitungsbau DN800 und DN80 - Werkplanung, Errichtung einer Druckluftstation, Dokumentation, Inbetriebnahme, Probebetrieb
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-02-27 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen. (2) Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. 2. Eigenerklärung a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt KEV 179 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot/mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die
Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt KEV 179 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich
der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt KEV 179 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber, Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an
den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten „Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung“. Bei der Angebotsabgab ist eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz beizulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zumachen über: Den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zumachen über: Den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit dieser Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (2) Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: a) jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt KEV 179 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis
auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung(EEE) c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber, Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten „Weiteren Angaben
zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung“.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten 5
abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. b) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. (2) Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt 1. Präqualifikation Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. 2. Eigenerklärung a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt KEV 179 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt KEV 179 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot/mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt KEV 179 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt KEV 179 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber, Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Des
Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten „Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Nachweis von mindestens zwei Referenzen, in den letzten fünf Jahren, für den Umbau in wasserwirtschaftlichen Anlagen während des laufenden Betriebs - DVGW...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Nachweis von mindestens zwei Referenzen, in den letzten fünf Jahren, für den Umbau in wasserwirtschaftlichen Anlagen während des laufenden Betriebs - DVGW GW 301 W1 alle Werkstoffe - DVGW GW 15- Nachweis der Zertifizierung nach WHG - Prüfbescheinigung nach DVS 2212-1- Prüfbescheinigung nach DVS 2221- 3 Referenzen für die Errichtung und Inbetriebnahme von Chemikalienanlagen vergleichbarer Art und Größenordnung-Die Nachweise der Zertifizierungen gelten als erbracht, wenn die vorgenannten Zertifikate eingereicht werden. Anstelle des Vorgenannten können auch vergleichbare Zertifikate beigebracht werden. Die Nachweise haben in deutscher Sprache zu erfolgen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Geforderte Kautionen und Garantien: Sicherheit mittels Bürgschaften gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-01-20
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-03-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-01-20
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen der Landesdirektion Sachsen
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Freistaates Sachsen gestellt werden, solange die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Freistaates Sachsen gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 246-710583 (2022-12-16)