Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen
abzugeben:
1. dass wegen einer Straftat nach § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1 bis
10 keine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB Abs. 3
dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist.
2. dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
nachgekommen ist.
3. dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
4. dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch
über
das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder
ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden
ist, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht
im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
5. dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten
nach § 123 GWB Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
im
Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens
infrage gestellt wird.
6. dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken
oder bewirken.
7. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder
Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes
nach § 23 AEntG und/oder § 21 MiLoG und/oder § 404 Absatz
2 Nummer 3 des Dritten Buches SGB mit einer Geldbuße von
wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist/sind.
8. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder
Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes
nach den §§ 10, 10a oder 11 des SchwarzArbG zu einer
Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten odereiner Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist/
sind.
9. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder
Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes
nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1
oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB,§§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr.
1, 1b oder 2 des AÜG oder § 266a Abs. 1 bis 4 des SGB zu
einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit
einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist/
sind.
Freitag, 3. September 2021, 08:21
BE-2021-404
Auftragsbekanntmachung: 8 / 16
10. dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt
(folgende Mindestsummen müssen bis spätestens 2 Wochen
nach Vertragsbeginn abgedeckt und über die gesamte Laufzeit
des Vertrags aufrechterhalten werden: Personenschäden 2
500000 EUR, Sach- und Vermögensschäden (jeweils) 1 000
000
EUR, Obhut-und Bearbeitungsschäden 100 000 EUR,
Schlüsselverlustrisiko 50 000 EUR und der
Versicherungsschutz nach dem Umweltschadensgesetz).
11. dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen
Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter
Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Mitgliedsnummer.
12. Angaben über Umsatzzahlen der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch
entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§45 und 48
VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47
VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des
Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt,
zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche
vorgenannten
Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers
auch
die entsprechenden Nachweise zum Beleg der
Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen
Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot
einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer
Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). III.1.2).
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die
unter III.1.1 genannten Bedingungen.