Planungsleistung Medizintechnik für die Zentralisierung Nuklearmedizin in Haus 3. Die Bauliche Entwicklungsplanung 2025 als Teil der Unternehmensstrategie der Universitätsmedizin Leipzig baut auf den strategischen und leistungsseitigen Zielstellungen auf und stellt in Fortführung der bisherigen Baulichen Entwicklungsplanungen die systematische Entwicklung der Flächen für Forschung und Lehre sowie der Krankenversorgung dar. Ziel der EP 2025 ist es, eine zukunftsfähige Universitätsmedizin im innerstädtischen Bereich aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. Auf Grundlage der seitens des Gewährträgers bestätigten Baulichen Entwicklungsplanung 2025 werden sukzessive in mehreren Baufolgen die Ziele in Bauliche Maßnahmen übersetzt und als jeweils eigenständiges Projekt entwickelt. Auf Basis der jeweiligen Projektdefinition finden die Abstimmungen zur Finanzierung mit den Gewährträgern statt. Mit Bestätigung durch den Gewährträger werden die Maßnahmen in eine Umsetzung überführt. Als Grundlage für die weiteren Planungen wird auf eine Empfehlung zurückgegriffen, bei der die Nuklearmedizin durch Erweiterung der bereits im Haus 3 befindlichen Flächen verortet wird. Ausschließlich bei dieser Variante gelingt ein vollständiger Flächennachweis. Gleichzeitig können hochausgestattete Bestandsstrukturen der Ambulanz für Nuklearmedizin im Haus 3 weiter genutzt werden. Das geschätzte Investitionsvolumen inkl. Erstausstattung und ohne Großgeräte beträgt ca. 26,5Mio. EUR brutto (Kostenstand QIV/2021).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 5P.350.03.706
Kurze Beschreibung:
Planungsleistung Medizintechnik für die Zentralisierung Nuklearmedizin in Haus 3.
Die Bauliche Entwicklungsplanung 2025 als Teil der Unternehmensstrategie der Universitätsmedizin Leipzig baut auf den strategischen und leistungsseitigen Zielstellungen auf und stellt in Fortführung der bisherigen Baulichen Entwicklungsplanungen die systematische Entwicklung der Flächen für Forschung und Lehre sowie der Krankenversorgung dar. Ziel der EP 2025 ist es, eine zukunftsfähige Universitätsmedizin im innerstädtischen Bereich aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln.
Auf Grundlage der seitens des Gewährträgers bestätigten Baulichen Entwicklungsplanung 2025 werden sukzessive in mehreren Baufolgen die Ziele in Bauliche Maßnahmen übersetzt und als jeweils eigenständiges Projekt entwickelt. Auf Basis der jeweiligen Projektdefinition finden die Abstimmungen zur Finanzierung mit den Gewährträgern statt. Mit Bestätigung durch den Gewährträger werden die Maßnahmen in eine Umsetzung überführt. Als Grundlage für die weiteren Planungen wird auf eine Empfehlung zurückgegriffen, bei der die Nuklearmedizin durch Erweiterung der bereits im Haus 3 befindlichen Flächen verortet wird. Ausschließlich bei dieser Variante gelingt ein vollständiger Flächennachweis. Gleichzeitig können hochausgestattete Bestandsstrukturen der Ambulanz für Nuklearmedizin im Haus 3 weiter genutzt werden. Das geschätzte Investitionsvolumen inkl. Erstausstattung und ohne Großgeräte beträgt ca. 26,5Mio. EUR brutto (Kostenstand QIV/2021).
Planungsleistung Medizintechnik für die Zentralisierung Nuklearmedizin in Haus 3.
Die Bauliche Entwicklungsplanung 2025 als Teil der Unternehmensstrategie der Universitätsmedizin Leipzig baut auf den strategischen und leistungsseitigen Zielstellungen auf und stellt in Fortführung der bisherigen Baulichen Entwicklungsplanungen die systematische Entwicklung der Flächen für Forschung und Lehre sowie der Krankenversorgung dar. Ziel der EP 2025 ist es, eine zukunftsfähige Universitätsmedizin im innerstädtischen Bereich aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln.
Auf Grundlage der seitens des Gewährträgers bestätigten Baulichen Entwicklungsplanung 2025 werden sukzessive in mehreren Baufolgen die Ziele in Bauliche Maßnahmen übersetzt und als jeweils eigenständiges Projekt entwickelt. Auf Basis der jeweiligen Projektdefinition finden die Abstimmungen zur Finanzierung mit den Gewährträgern statt. Mit Bestätigung durch den Gewährträger werden die Maßnahmen in eine Umsetzung überführt. Als Grundlage für die weiteren Planungen wird auf eine Empfehlung zurückgegriffen, bei der die Nuklearmedizin durch Erweiterung der bereits im Haus 3 befindlichen Flächen verortet wird. Ausschließlich bei dieser Variante gelingt ein vollständiger Flächennachweis. Gleichzeitig können hochausgestattete Bestandsstrukturen der Ambulanz für Nuklearmedizin im Haus 3 weiter genutzt werden. Das geschätzte Investitionsvolumen inkl. Erstausstattung und ohne Großgeräte beträgt ca. 26,5Mio. EUR brutto (Kostenstand QIV/2021).
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-07-15 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-20 📅
Datum des Beginns: 2022-11-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 138-395004
ABl. S-Ausgabe: 138
Zusätzliche Informationen
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb (Stufe I) sowie eines Verhandlungsverfahrens (Stufe II). Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens – den Teilnahmewettbewerb (oder auch „die Bewerbung“) – gilt Folgendes:
Für den Teilnahmeantrag soll der dafür vorgesehene Bewerbungsbogen verwendet werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist ausschließlich unter dem o.g. Internet-Link in elektronischer Form möglich. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe des Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Die gemäß Bekanntmachung und Bewerbungsformular geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind formlos und in Ergänzung zum Bewerbungsbogen beizufügen, hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen / Unklarheiten in Bezug auf die Vergabeunterlagen ergeben, sind diese ausschließlich über die Vergabeplattform unter dem oben genannten Link zu stellen. Eingegangene, wesentliche Bewerberfragen zum laufenden Verfahren, d.h. Fragen, die für jeden Bewerber von Bedeutung sind, und die jeweiligen Antworten stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten der Bewerber.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens – das Verhandlungsverfahren – werden die Unterlagen nach Sichtung und Auswertung der bereits eingegangenen Dokumente im Nachgang an die entsprechenden Bewerber verteilt.
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb (Stufe I) sowie eines Verhandlungsverfahrens (Stufe II). Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens – den Teilnahmewettbewerb (oder auch „die Bewerbung“) – gilt Folgendes:
Für den Teilnahmeantrag soll der dafür vorgesehene Bewerbungsbogen verwendet werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist ausschließlich unter dem o.g. Internet-Link in elektronischer Form möglich. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe des Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Die gemäß Bekanntmachung und Bewerbungsformular geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind formlos und in Ergänzung zum Bewerbungsbogen beizufügen, hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen / Unklarheiten in Bezug auf die Vergabeunterlagen ergeben, sind diese ausschließlich über die Vergabeplattform unter dem oben genannten Link zu stellen. Eingegangene, wesentliche Bewerberfragen zum laufenden Verfahren, d.h. Fragen, die für jeden Bewerber von Bedeutung sind, und die jeweiligen Antworten stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten der Bewerber.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens – das Verhandlungsverfahren – werden die Unterlagen nach Sichtung und Auswertung der bereits eingegangenen Dokumente im Nachgang an die entsprechenden Bewerber verteilt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistung Medizintechnik für die Zentralisierung Nuklearmedizin in Haus 3.
Die Bauliche Entwicklungsplanung 2025 als Teil der Unternehmensstrategie der Universitätsmedizin Leipzig baut auf den strategischen und leistungsseitigen Zielstellungen auf und stellt in Fortführung der bisherigen Baulichen Entwicklungsplanungen die systematische Entwicklung der Flächen für Forschung und Lehre sowie der Krankenversorgung dar. Ziel der EP 2025 ist es, eine zukunftsfähige Universitätsmedizin im innerstädtischen Bereich aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln.
Die Bauliche Entwicklungsplanung 2025 als Teil der Unternehmensstrategie der Universitätsmedizin Leipzig baut auf den strategischen und leistungsseitigen Zielstellungen auf und stellt in Fortführung der bisherigen Baulichen Entwicklungsplanungen die systematische Entwicklung der Flächen für Forschung und Lehre sowie der Krankenversorgung dar. Ziel der EP 2025 ist es, eine zukunftsfähige Universitätsmedizin im innerstädtischen Bereich aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln.
Auf Grundlage der seitens des Gewährträgers bestätigten Baulichen Entwicklungsplanung 2025 werden sukzessive in mehreren Baufolgen die Ziele in Bauliche Maßnahmen übersetzt und als jeweils eigenständiges Projekt entwickelt. Auf Basis der jeweiligen Projektdefinition finden die Abstimmungen zur Finanzierung mit den Gewährträgern statt. Mit Bestätigung durch den Gewährträger werden die Maßnahmen in eine Umsetzung überführt. Als Grundlage für die weiteren Planungen wird auf eine Empfehlung zurückgegriffen, bei der die Nuklearmedizin durch Erweiterung der bereits im Haus 3 befindlichen Flächen verortet wird. Ausschließlich bei dieser Variante gelingt ein vollständiger Flächennachweis. Gleichzeitig können hochausgestattete Bestandsstrukturen der Ambulanz für Nuklearmedizin im Haus 3 weiter genutzt werden. Das geschätzte Investitionsvolumen inkl. Erstausstattung und ohne Großgeräte beträgt ca. 26,5Mio. EUR brutto (Kostenstand QIV/2021).
Auf Grundlage der seitens des Gewährträgers bestätigten Baulichen Entwicklungsplanung 2025 werden sukzessive in mehreren Baufolgen die Ziele in Bauliche Maßnahmen übersetzt und als jeweils eigenständiges Projekt entwickelt. Auf Basis der jeweiligen Projektdefinition finden die Abstimmungen zur Finanzierung mit den Gewährträgern statt. Mit Bestätigung durch den Gewährträger werden die Maßnahmen in eine Umsetzung überführt. Als Grundlage für die weiteren Planungen wird auf eine Empfehlung zurückgegriffen, bei der die Nuklearmedizin durch Erweiterung der bereits im Haus 3 befindlichen Flächen verortet wird. Ausschließlich bei dieser Variante gelingt ein vollständiger Flächennachweis. Gleichzeitig können hochausgestattete Bestandsstrukturen der Ambulanz für Nuklearmedizin im Haus 3 weiter genutzt werden. Das geschätzte Investitionsvolumen inkl. Erstausstattung und ohne Großgeräte beträgt ca. 26,5Mio. EUR brutto (Kostenstand QIV/2021).
Gegenstand dieser Vergabe sind die Leistungen der Fachplanung für die Technische Gebäudeausrüstung gemäß §§ 55 ff. HOAI für die Anlagengruppe 7 (medizin- und labortechnische Anlagen) für die Zentralisierung Nuklearmedizin in Haus 3.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 910 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen: Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichen ist der Bewerbungsbogen sowie die untenstehenden Nachweise und Erklärungen (siehe Bewerbungsbogen). Nachweise können in Kopie eingereicht werden.
(1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein;
(1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein;
(2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;
(3) Erklärung über die Eignungsleihe,
(4) Erklärung über die Vergabe von Unteraufträgen,
(5) ggf. Erklärung „Bewerber als Bewerbergemeinschaft“;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen-, und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 € für Personenschäden und 3.000.000 € für Sach- und Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung über die Bereitschaft eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Auftragsfall abzuschließen (Mit dem Teilnahmeantrag ist keine Versicherungsbescheinigung einzureichen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Eigenerklärung über Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen-, und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 € für Personenschäden und 3.000.000 € für Sach- und Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung über die Bereitschaft eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Auftragsfall abzuschließen (Mit dem Teilnahmeantrag ist keine Versicherungsbescheinigung einzureichen).
(2) Angaben des Nettoumsatzes des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
(3) Angaben des Nettoumsatzes des Bewerbers mit vergleichbaren Leistungen (vergleichbare Planungsleistungen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mindeststandards: Zu (1) mindestens die geforderte Deckungssummen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
(1) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV);
(2) Angabe über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV;
(3) Erklärung über eine Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 1 - 3 VgV;
(4) Drei Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über in den letzten sieben Jahren (07/2015 bis 07/2022) erbrachten Maßnahmen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bewerber nicht zwingend 3 Referenzen angeben muss. In diesem Fall werden nur die angegebenen Referenzen gewertet. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als drei Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die drei Referenzen gewertet, die den Wertungskriterien für die Wertung der Referenzen am besten entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
(4) Drei Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über in den letzten sieben Jahren (07/2015 bis 07/2022) erbrachten Maßnahmen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bewerber nicht zwingend 3 Referenzen angeben muss. In diesem Fall werden nur die angegebenen Referenzen gewertet. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als drei Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die drei Referenzen gewertet, die den Wertungskriterien für die Wertung der Referenzen am besten entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
– Projekt eines öffentlichen Auftraggebers bzw. AöR,
– Im Klinikbereich / Krankenhausbau,
– Im Bereich der Nuklearmedizin,
– im GMP-Bereich,
– Finanzierung mittels Fördermitteln,
– Bauen im Bestand,
– Bauen unter laufenden Betrieb,
– Hohe logistische Anforderungen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Einschlägige Zulassungs- und Befähigungsvorschriften für Architekten und Ingenieure
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird; gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 4
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Stufe I: Teilnahmewettbewerb:
Geplante Anzahl der Bewerber: keine Vorgabe
Objektive Kriterien für die Auswahl der Zahl von Bewerbern:
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 dargestellt.
Stufe II: Verhandlungsverfahren:
Geplante Anzahl der Bewerber: vier bis sechs Bewerber
Die objektiven Kriterien werden nach dem erfolgreichen Abschluss der Stufe I an die entsprechenden Bewerber übermittelt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-08-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-11-15 📅
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb (Stufe I) sowie eines Verhandlungsverfahrens (Stufe II). Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens – den Teilnahmewettbewerb (oder auch „die Bewerbung“) – gilt Folgendes:
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb (Stufe I) sowie eines Verhandlungsverfahrens (Stufe II). Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens – den Teilnahmewettbewerb (oder auch „die Bewerbung“) – gilt Folgendes:
Für den Teilnahmeantrag soll der dafür vorgesehene Bewerbungsbogen verwendet werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist ausschließlich unter dem o.g. Internet-Link in elektronischer Form möglich. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe des Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Die gemäß Bekanntmachung und Bewerbungsformular geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind formlos und in Ergänzung zum Bewerbungsbogen beizufügen, hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen / Unklarheiten in Bezug auf die Vergabeunterlagen ergeben, sind diese ausschließlich über die Vergabeplattform unter dem oben genannten Link zu stellen. Eingegangene, wesentliche Bewerberfragen zum laufenden Verfahren, d.h. Fragen, die für jeden Bewerber von Bedeutung sind, und die jeweiligen Antworten stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten der Bewerber.
Für den Teilnahmeantrag soll der dafür vorgesehene Bewerbungsbogen verwendet werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist ausschließlich unter dem o.g. Internet-Link in elektronischer Form möglich. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe des Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Die gemäß Bekanntmachung und Bewerbungsformular geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind formlos und in Ergänzung zum Bewerbungsbogen beizufügen, hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen / Unklarheiten in Bezug auf die Vergabeunterlagen ergeben, sind diese ausschließlich über die Vergabeplattform unter dem oben genannten Link zu stellen. Eingegangene, wesentliche Bewerberfragen zum laufenden Verfahren, d.h. Fragen, die für jeden Bewerber von Bedeutung sind, und die jeweiligen Antworten stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten der Bewerber.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens – das Verhandlungsverfahren – werden die Unterlagen nach Sichtung und Auswertung der bereits eingegangenen Dokumente im Nachgang an die entsprechenden Bewerber verteilt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 138-395004 (2022-07-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge