Es werden Holzbauarbeiten für den Neubau einer 1,5-fach Sporthalle ausgeschrieben. Das Baugrundstück liegt am Ortsrand und wird von der Schützenstraße erschlossen. An der Südseite des Baugrundstücks schließt ein Sportplatz an, dessen Betrieb, wie aller anderen benachbarten Einrichtungen während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten bleibt. Das Gebäude ist als ein kompakter Bau konzipiert. Im nördlichen Teil des Gebäudes befindet sich die Sporthalle. Das Tragwerk der Sporthalle, die Außenwände und das Dach werden in Holzbauweise errichtet. Der südliche Teil des Gebäudes beinhaltet diversen Funktionsräume u. Technik und wird in der Massivbauweise ( Stahlbeton) errichtet. Die Außenfassade mit Ausnahme vom Sockelbereich an der Südseite u. in Teilbereichen an der Ost und Westseite werden in Ständerbauweise gedämmt u. mit Holzschalung verkleidet. Dachfläche: ca.1400m2 Fassadenfläche in der Holzbauwiese: ca.1000m2 Grundfläche:1393m2 Bruttorauminhalt:15994m3 Nettogeschossfläche:1968,5m2
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Errichtung von Dachstühlen sowie Dachdeckarbeiten und zugehörige Arbeiten
Referenznummer: 3-1-mst-22-097
Kurze Beschreibung:
Es werden Holzbauarbeiten für den Neubau einer 1,5-fach Sporthalle ausgeschrieben. Das Baugrundstück liegt am Ortsrand und wird von der Schützenstraße erschlossen. An der Südseite des Baugrundstücks schließt ein Sportplatz an, dessen Betrieb, wie aller anderen benachbarten Einrichtungen während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten bleibt. Das Gebäude ist als ein kompakter Bau konzipiert. Im nördlichen Teil des Gebäudes befindet sich die Sporthalle. Das Tragwerk der Sporthalle, die Außenwände und das Dach werden in Holzbauweise errichtet. Der südliche Teil des Gebäudes beinhaltet diversen Funktionsräume u. Technik und wird in der Massivbauweise ( Stahlbeton) errichtet. Die Außenfassade mit Ausnahme vom Sockelbereich an der Südseite u. in Teilbereichen an der Ost und Westseite werden in Ständerbauweise gedämmt u. mit Holzschalung verkleidet.
Dachfläche: ca.1400m2
Fassadenfläche in der Holzbauwiese: ca.1000m2
Grundfläche:1393m2
Bruttorauminhalt:15994m3
Nettogeschossfläche:1968,5m2
Es werden Holzbauarbeiten für den Neubau einer 1,5-fach Sporthalle ausgeschrieben. Das Baugrundstück liegt am Ortsrand und wird von der Schützenstraße erschlossen. An der Südseite des Baugrundstücks schließt ein Sportplatz an, dessen Betrieb, wie aller anderen benachbarten Einrichtungen während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten bleibt. Das Gebäude ist als ein kompakter Bau konzipiert. Im nördlichen Teil des Gebäudes befindet sich die Sporthalle. Das Tragwerk der Sporthalle, die Außenwände und das Dach werden in Holzbauweise errichtet. Der südliche Teil des Gebäudes beinhaltet diversen Funktionsräume u. Technik und wird in der Massivbauweise ( Stahlbeton) errichtet. Die Außenfassade mit Ausnahme vom Sockelbereich an der Südseite u. in Teilbereichen an der Ost und Westseite werden in Ständerbauweise gedämmt u. mit Holzschalung verkleidet.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-06-24 📅
Einreichungsfrist: 2022-07-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-29 📅
Datum des Beginns: 2023-03-01 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 123-348627
ABl. S-Ausgabe: 123
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es werden Holzbauarbeiten für den Neubau einer 1,5-fach Sporthalle ausgeschrieben. Das Baugrundstück liegt am Ortsrand und wird von der Schützenstraße erschlossen. An der Südseite des Baugrundstücks schließt ein Sportplatz an, dessen Betrieb, wie aller anderen benachbarten Einrichtungen während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten bleibt. Das Gebäude ist als ein kompakter Bau konzipiert. Im nördlichen Teil des Gebäudes befindet sich die Sporthalle. Das Tragwerk der Sporthalle, die Außenwände und das Dach werden in Holzbauweise errichtet. Der südliche Teil des Gebäudes beinhaltet diversen Funktionsräume u. Technik und wird in der Massivbauweise ( Stahlbeton) errichtet. Die Außenfassade mit Ausnahme vom Sockelbereich an der Südseite u. in Teilbereichen an der Ost und Westseite werden in Ständerbauweise gedämmt u. mit Holzschalung verkleidet.
Es werden Holzbauarbeiten für den Neubau einer 1,5-fach Sporthalle ausgeschrieben. Das Baugrundstück liegt am Ortsrand und wird von der Schützenstraße erschlossen. An der Südseite des Baugrundstücks schließt ein Sportplatz an, dessen Betrieb, wie aller anderen benachbarten Einrichtungen während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten bleibt. Das Gebäude ist als ein kompakter Bau konzipiert. Im nördlichen Teil des Gebäudes befindet sich die Sporthalle. Das Tragwerk der Sporthalle, die Außenwände und das Dach werden in Holzbauweise errichtet. Der südliche Teil des Gebäudes beinhaltet diversen Funktionsräume u. Technik und wird in der Massivbauweise ( Stahlbeton) errichtet. Die Außenfassade mit Ausnahme vom Sockelbereich an der Südseite u. in Teilbereichen an der Ost und Westseite werden in Ständerbauweise gedämmt u. mit Holzschalung verkleidet.
Dachfläche: ca.1400m2
Fassadenfläche in der Holzbauwiese: ca.1000m2
Grundfläche:1393m2
Bruttorauminhalt:15994m3
Nettogeschossfläche:1968,5m2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Aschau i.Chiemgau
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.1.1.1) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer
III.1.1.2) Eigenerklärung, dass Sie in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen
Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind.
III.1.1.3) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, sowie sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
III.1.1.4) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
III.1.1.5) Eigenerklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde.
III.1.1.6) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister,
Handwerkskammer)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.1.2.1) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
III.1.2.2) Mindestumsatz pro Jahr
Mindeststandards:
zu III.1.2.1) Vorliegende Versicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 €, für sonstige
Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 300.000 €
zu III.1.2.2) Mindestumsatz pro Jahr € 1.000.000
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.1.3.1) 3 Referenzen mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar
sind. Die Angabe dieser Referenzen müssen aus den letzten 5 Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019, 2020 und 2021) stammen und jeweils die Bezeichnung der Leistung und Angabe des Auftraggebers aufführen.
III.1.3.2) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Mindeststandards:
zu III. 1.3.1) Beschreibung der Referenzen (Ausführungsmerkmale): Zimmererarbeiten, Holzbauarbeiten und Mindestauftragswert netto: € 800.000
zu III. 1.3.2) Mindestbeschäftigtenzahl: 10
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-07-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:05
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in 5 / 5
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in 5 / 5
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: ZV KDZ Oberland Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Prof.-Max-Lange-Platz 9
Postort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Telefon: +49 804179269-0📞
Fax: +49 804179269-99 📠
Quelle: OJS 2022/S 123-348627 (2022-06-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 006 541 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Bauleistungen im Hochbau📦
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Aschau i.Ciemgau
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-31 📅
Name: Eder HolzbauGmbH
Postort: Bad Feilnbach
Land: Deutschland 🇩🇪 Rosenheim, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 006 541 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
in Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in 5 / 5 den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
in Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in 5 / 5 den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).