Kurze Beschreibung
Aufgrund der Erweiterung des Charlotte-Paulsen-Gymnasiums von einer 4-Zügigkeit auf eine 6-Zügigkeit und einer damit einhergehenden Umstrukturierung des Schulcampus, welche einen Abbruch, 2 Neubauprojekte und einen Umbau + Erweiterung beinhaltet, ist im Anschluss der Baumaßnahmen die Herrichtung und Wiederherstellung der Freianlagen erforderlich. Gleichzeitig wird ein Anteil des benachbarten Grundstückes für die genannte Erweiterung angekauft, welches den Schulhof erweitert und hochbaulich durch Zubau bebaut wird. Dies ist bereits mit dem Eigentümer WTB vorvertraglich vereinbart
Die Baumaßnahme der Freianlagen erfolgt in zwei Bauabschnitten. Der erste Bauabschnitt beinhaltet die Schulhofherstellung im südlichen Bereich des Schulcampus nach Errichtung der neuen Sporthalle und Umbau + Erweiterung der Mensa. Dies betrifft die „Herstellung neues Schulgrundstück“ über 2.847 m².
Der zweite Bauabschnitt betrifft überwiegend den nördlichen Bereich des Schulhofs parallel zu und anschließend an die Errichtung des Klassenhauses. Dies betrifft das Projekt „Herstellung Schulhof“ für 6 Zügigkeit SEPL 2019 über 7.153 m².
Der 1.BA soll im Sommer 2027 und der 2.BA im Sommer 2030 abgeschlossen werden.
Eine umgehende Aufnahme der Arbeiten nach Beauftragung ist erforderlich, um die parallellaufende Hochbauplanung zu begleiten und anzuknüpfen, sodass zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Gebäude die Außenanlagen ebenfalls auf einem Stand sind, um die Nutzung der Gebäude ab Übergabe an die BSB zu ermöglichen.
- Grundleistungen der Projektsteuerung gem. AHO, Heft Nr. 9, Stufen 1-5
- Grundleistungen der Projektleitung gem. AHO, Heft Nr. 9, Stufen 1-5
Mit der Ausschreibung SBH VgV VV 011-22 BK ist die Projektsteuerung und Projektleitung für das Gesamtvorhaben am Charlotte-Paulsen-Gymnasium (Neubau Klassenhaus, Neubau Sporthalle, 2 Abbrüche) Gebäude EU-weit ausgeschrieben worden.
Für die Leistung der Projektsteuerung und Projektleitung wurde der Bestbietende beauftragt.
Zur Festlegung der städtebaulichen und architektonischen Struktur des Standortes sind das bezirkliche Stadtplanungsamt, das Amt für Naturschutz und die Oberbaudirektion, sowie das Denkmalschutzamt eng in die Planungsprozesse involviert. Es wurden klare Vorgaben für die Planungen der Zu- und Ersatzbauten getroffen. Daher ist davon auszugehen, dass auch die Planung der Freianlagen in enger Abstimmung mit den benannten Genehmigungsinstanzen erfolgen wird.
Die Energieversorgung der Bestandsgebäuden und ihre gänzliche Anbindung mit den neuen Gebäuden erfordert eine Umstrukturierung und Neuorganisation der Infrastruktur auf dem Grundstück. Diese technischen Zusammenhänge müssen einheitlich koordiniert werden.
Aufgrund des oben dargestellten Sachverhalts soll der bereits beauftragte Auftragnehmer Assmann Beraten + Planen GmbH zusätzlich und ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens mit den Leistungen der Projektsteuerungsleistung und der Projektleitung Stufen 1-5, ebenfalls in Stufen, für die beiden Freianlagenprojekte „Außenanlage Herstellung Schulhof“ und „Herstellung neues Schulgrundstück“ für die Erstellung des Schulhofs des Charlotte-Paulsen-Gymnasiums nach erfolgter Umstrukturierung und Baumaßnahme der Gebäude beauftragt werden.
Diese dargestellte Änderung des öffentlichen Auftrages erfolgt gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, da
1. sich der Preis um unter 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht hat,
2. die zusätzlichen Bauleistungen erforderlich geworden sind,
3. ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und
4. ein Wechsel erhebliche Schwierigkeiten und beträchtliche Zusatzkosten für den öffentlichen AG bewirken würden, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen.
Hierzu im Einzelnen:
1. Die ergänzende Beauftragung wird mit einer Steigerung des Auftragswertes von ca. 17 % geschätzt.
2. Zur Deckung der Bedarfe ist nach Erstellung der Gebäude: Sporthalle und Mensa eine parallele Teilfertigstellung der Außenanlagen erforderlich, damit die Gebäude in Betrieb und Nutzung gehen können. Aus diesem Grund ist eine umgehende Aufnahme der Leistung und zeitnahe Planung notwendig geworden.
3. Aufgrund der notwendigen Energieversorgung und umfangreiche Leitungsplanung auf dem gesamten Grundstück und ihrer engen Zusammenhänge der hochbaulichen Struktur in den Außenanlagen ist ein Wechsel des Auftragnehmers der Projektsteuerung für die Freianlagenprojekte wirtschaftlich, technisch und planerisch nachteilig und daher dringend zu vermeiden.
4. Die Planung der Freianlagen ist in den ersten Stufen und LPH eng auf der Planung der Gebäude abzustimmen, so dass durch eine Leistungserbringung durch einen anderen AN ein erheblicher Mehraufwand für alle Beteiligten zu erwarten ist. Ein Wechsel der Bearbeitung würde weitere Verzögerungen verursachen, so dass die Nutzung der Gebäude sich nach Baufertigstellung für den vorgesehenen Zeitraum nicht gesichert wäre.