zUrw Karlsfeld: Erneuerung der beiden Umrichter sowie den Neubau eines zusätzlichen 3. Umrichter

DB Energie GmbH (Bukr 31)

Es ist die Erneuerung der beiden bestehenden Umrichter sowie den Neubau eines zusätzlichen 3. Umrichter mit einer Leistung von jeweils 40 MW bei cos phi = 0,8 auf den Flächen der Bestandsanlage vorgesehen. Jeder dieser Blöcke besteht aus einem eingangsseitigen 110-kV/50-Hz-Umspanner, einem ausgangsseitigen 110-kV/16,7-Hz-Umspanner, den eigentlichen Umrichtermodulen und den zugehörigen Kühl- und Filtereinheiten. Weiterhin sind Elemente der Umrichtersteuerung, Leittechnik und des Eigenbedarfs enthalten. Da zwei Umrichterblöcke aus betrieblichen Gründen permanent verfügbar bleiben müssen, ist ein abschnittsweiser Umbau erforderlich. Die Erneuerung der Sekundärtechnik der zukünftigen Anlagen der DB Energie ist vor der eigentlichen Errichtung der Umrichter geplant, so dass bei Übernahme der 110-kV/16,7-Hz-Schaltanlage durch die DB Energie der Betrieb bereits über die neue SLT erfolgen kann. Die Erneuerung der Sekundärtechnik sowie der Ausbau/Anpassung der 110-kV-Schaltanlagen ist nicht Bestandteil dieses Leistungsumfanges.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-08-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Unterwerken für Lokomotiven-Fahrstrom
Referenznummer: 22FEI61324
Kurze Beschreibung:
Es ist die Erneuerung der beiden bestehenden Umrichter sowie den Neubau eines zusätzlichen 3. Umrichter mit einer Leistung von jeweils 40 MW bei cos phi = 0,8 auf den Flächen der Bestandsanlage vorgesehen. Jeder dieser Blöcke besteht aus einem eingangsseitigen 110-kV/50-Hz-Umspanner, einem ausgangsseitigen 110-kV/16,7-Hz-Umspanner, den eigentlichen Umrichtermodulen und den zugehörigen Kühl- und Filtereinheiten. Weiterhin sind Elemente der Umrichtersteuerung, Leittechnik und des Eigenbedarfs enthalten. Da zwei Umrichterblöcke aus betrieblichen Gründen permanent verfügbar bleiben müssen, ist ein abschnittsweiser Umbau erforderlich. Die Erneuerung der Sekundärtechnik der zukünftigen Anlagen der DB Energie ist vor der eigentlichen Errichtung der Umrichter geplant, so dass bei Übernahme der 110-kV/16,7-Hz-Schaltanlage durch die DB Energie der Betrieb bereits über die neue SLT erfolgen kann. Die Erneuerung der Sekundärtechnik sowie der Ausbau/Anpassung der 110-kV-Schaltanlagen ist nicht Bestandteil dieses Leistungsumfanges.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Unterwerken für Lokomotiven-Fahrstrom 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stromrichter 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dachau 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Energie GmbH (Bukr 31)
Postanschrift: Pfarrer-Perabo-Platz 2
Postleitzahl: 60326
Postort: Frankfurt Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: einkauf-online@deutschebahn.com 📧
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/76a3e1bd-8bca-4694-8f15-64905e5c8ebf 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/76a3e1bd-8bca-4694-8f15-64905e5c8ebf 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-18 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-23 📅
Datum des Beginns: 2023-05-08 📅
Datum des Endes: 2058-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 161-459871
ABl. S-Ausgabe: 161
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung erfolgt als Turn-Key, der Auftragnehmer plant und realisiert die Erneuerung als Gesamtpaket. Die Ausschreibung wird in 2 Teilen durchgeführt. Mit dieser Unterlage wird die Erneuerung der Umrichter beschrieben. Eine weitere Ausschreibung betrifft die Erneuerung der Sekundärtechnik des Umrichterwerkes sowie die Erweiterung der 110-kV-16,7-Hz-Schaltanlage für den Anschluss des 3. Umrichters. In dieser Ausschreibung ist die Erneuerung der beiden bestehenden Umrichter im Bestandsgebäude sowie der Neubau eines zusätzlichen 3. Umrichter vorgesehen.
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Bevor die Umrichter erneuert werden findet eine Erneuerung der Sekundärtechnik statt der Leistungsanteil ist im Folgenden kurz aufgelistet und dienen dem Bieter nur zur Information:
-Primärseitige Anbindung der Umrichter an die 16,7-Hz- und 50-Hz-Schaltanlagen
-Ausbau des Umrichterfeldes =E04 einschl. Lieferung und Montage der Trenn- und Erdungsschalter der 110-kV/16,7-Hz-Schaltanlage =E04,
-Herstellung der Kabelverbindung und Anschluss der Kombiwandler in den Umrichterfeldern der 110kV-16,7 Hz Schaltanlage
-Errichtung der Schutz- und Leittechnik 110-kV, 16,7-Hz in den vorhandenen Betonschalthäusern der 16,7 Hz Schaltanlage sowie im Leittechnikraum des vorhandenen Betriebsgebäude, TK-Schrank
-Umbau/Neubau der 50-Hz-Eigenbedarfsversorgung
-Neubau der 220-V-DC-Eigenbedarfsversorgung
Für die Erstellung des Umrichterwerkes ist folgender Leistungsumfang zu erbringen:
-Planungsleistungen für alle Gewerke dieser Ausschreibung
-Einrichten, Unterhalten und Beräumen der Baustelle, einschl. Zuwegungen/Grabenquerung,
Oberbodenabtrag- und Lagerung, Baustraßen und Provisorien, Wasserhaltung
-Baufeldfreimachung, Rodungen
-Erdarbeiten, wie Baugrubenaushub und -verfüllung, Bodenaustausch
-Umsetzen von zwei Reserveumspannern in den Bereich der Baustelleinrichtungsfläche
-Umbau/Anpassung von zwei Umrichtergebäuden (Ur 1 und 2) und Abbruch/Neubau der zugehörigen Außenanlagen
-Herstellen eines komplett neuen Umrichterblockes (Ur 3) einschließlich der Umrichterleittechnik
sowie Umrichterschutztechnik
-Erweiterung bzw. Anpassung der Erdungsanlage auf die Erfordernisse der neuen Umrichter
-Dimensionierung, Lieferung und Errichtung neuer Kombiwandler in den Umrichterfeldern der 110-
kV/50-Hz-Schaltanlage sowie Abstimmung mit dem VNB
-Dimensionierung und Lieferung der Kombiwandler für die Umrichterfelder der 110-kV/16,7-Hz-
Schaltanlage
-Aufbrechen und wieder Herstellen der befestigten und unbefestigten Werksflächen
-bauzeitliches Öffnen der vorhandenen Einzäunung und Erneuerung der kompletten Anlageneinzäunung incl. aller Tore/Türen
-Herstellen eines Zaunes innerhalb der Betriebsflächen zur Abgrenzung der Anlagen der Bayernwerke
und der DB Energie
-Herstellen neuer und Anpassung der vorhandenen Entwässerungsanlagen
-Montage der beigestellten EMK, RWSE, Störschreiber und Netzqualitätsüberwachung (NQÜ) mit
Anbindung an die Leittechnik
-Abstimmung mit dem VNB, Planung und Realisierung der 50-Hz-Zählung
-Herstellen erforderlicher Kabeltrassen einschl. für die Anbindung der neuen Umrichterblöcke
-Fortlaufende Anpassung der SLT der 16,7-Hz-Schaltanlage für die Erfordernisse der neuen Umrichterblöcke gemäß Lastenheft SLT einschl. Dokumentation
-Planung und Realisierung der Gefahrmeldeanlage
Bauablauf:
• Bau 3. Umrichterblock von Ende 2024 bis Mitte 2026
• Bau 1. Umrichterblock von Mitte 2026 bis Mitte 2027
• Bau 2. Umrichterblock von Mitte 2027 bis Mitte 2028
Mit dem Errichter der des Umrichterwerks Karlsfeld wird nach erfolgreichem Probebetrieb ein Servicevertrag mit einer Laufzeit von 30 Jahren abgeschlossen. Der Servicevertrag beinhaltet insbesondere auch nach frühestens 10 Jahren Modernisierungs-Maßnahmen (Retrofit) zum Erhalt der umrichternahen Steuer- und Regeltechnik sowie Personalschulungen über die Gesamtlaufzeit des Vertrages.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
85757 Karlsfeld
GPS-Koordinaten: 48.215263, 11.434537

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
— Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.Form der geforderten Erklärungen/NachweiseAlle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahlberücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3).Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
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— Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-,Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften,
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— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist,
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die§§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
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— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
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— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
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Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahlberücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3).Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen
— Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
— Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen für die Planung, Lieferung und Montage von Umrichterwerken 50 Hz / 16,7 Hz von mindestens 15 Megawatt sowie eine Bestätigung, dass innerhalb des Rahmenterminplanes eine voll funktionsfähige Software gemäß dem Lastenheft Umrichtertechnik entwickelt werden kann.)
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— Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur die unter III.1.1 bis III.1.4, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3). Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-09-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Energieverlustkosten des Umrichterwerkes über einen Zeitraum von 30 Jahren
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis für die Errichtung der Umrichterwerke summiert mit den Kosten für die 30-jährigen Servicevertrag einschließlich der Modernisierung (Retrofit) nach frühestens 10 Jahren
Kostenkriterium (Gewichtung): 80 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bednarek, Sven
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/76a3e1bd-8bca-4694-8f15-64905e5c8ebf 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI-W - Beschaffung Infrastruktur Region West
Postanschrift: Pfarrer-Perabo-Platz 2-5
Postort: Frankfurt
Telefon: +49 6926523132 📞
E-Mail: sven.bednarek@deutschebahn.com 📧
Fax: +49 20330174760 📠
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 161-459871 (2022-08-18)