ZV - Bezirk Oberfranken im Auftrag der GeBO - Neubau Küche mit Mensa am BKB - Ingenieurleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung

Bezirk Oberfranken - Namens und im Auftrag der GeBO

Ingenieurleistungen Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (LPH 1-9 HOAI) für AG 1-3, 8

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-11-21 Auftragsbekanntmachung
2023-03-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-11-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 1020-0452-2022/001736
Kurze Beschreibung:
Ingenieurleistungen Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (LPH 1-9 HOAI) für AG 1-3, 8
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayreuth, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirk Oberfranken - Namens und im Auftrag der GeBO
Postanschrift: Cottenbacher Straße 23
Postleitzahl: 95445
Postort: Bayreuth
Kontakt
Internetadresse: http://www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
E-Mail: beschaffungsstelle@coburg.de 📧
URL der Dokumente: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-184990d9163-5532cb296d90dde0 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-11-21 📅
Einreichungsfrist: 2022-12-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 228-658660
ABl. S-Ausgabe: 228
Zusätzliche Informationen
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers: Bezirk Oberfranken Cottenbacher Straße 23 95445 Bayreuth Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ingenieurleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1-3, 8)
Honorarzone II
Leistungsphasen 1-9 HOAI im Stufenvertrag
98,75 % der Grundleistungen
Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Beauftragung der Stufe 1: LPH 1-3 HOAI.
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme die folgenden Leistungen in weiteren Auftragsstufen zu übertragen:
Stufe 2: LPH 4-7 HOAI, Stufe 3: LPH 8-9 HOAI
Voraussichtliche Baukosten in EUR netto für die betroffenen Anlagengruppen:
KG 410: ca. 325.000,00 EUR
KG 420: ca. 290.000,00 EUR
KG 430: ca. 1.005.000,00 EUR
KG 480: ca. 150.000,00 EUR
Bestandssituation:
Auf dem Gelände des Bezirkskrankenhauses Bayreuth ist im Erdgeschoß des Wirtschaftsgebäudes die Bestandsküche untergebracht.
Bei einer Bestandsaufnahme am Gebäude wurden erhebliche Mängel im Küchentrakt festgestellt. Diese betreffen die bauliche Anlage an sich, wie auch Belange des Arbeitsschutz und der Arbeitsprozesse. Ebenfalls stark sanierungsbedürftig sind die Sozial- und Umkleideräume, wie auch die bestehende Elektroinstallation.
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Mit der Sanierung der Bestandsküche wäre eine Verbesserung des Zustands im Bestand realisierbar, jedoch können damit die strukturellen Mängel aufgrund der baulichen Gegebenheit nicht beseitigt werden. Eine Kapazitätserweiterung mit Blick auf den stetig wachsenden Standort Bayreuth ist im Bestand ebenfalls nicht realisierbar, so dass ein Ersatzneubau in Kombination mit einer Kantine als zukunftsweisender Schrittauch und vor allem zur Standortstärkung weiterverfolgt werden soll.
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Planung:
Es soll ein städtebauliches Ausrufezeichen in zentraler Lage auf dem Gelände des Bezirkskrankenhauses und der Bezirksverwaltung entstehen, welches auch symbolisch eine neue Mitte kreiert und das Bindeglied zwischen Bezirkskrankenhaus und Bezirksverwaltung symbolisiert. Es ist Zielsetzung ein kompaktes Gebäude auf der Basis einer gut funktionierenden, aber zweckmäßigen Großküche mit darüber liegender Kantinezu errichten, welches sich in die Hangsituation auf dem Baugrundstück optimal einfügt. In der Machbarkeitsstudie, siehe Anlage, wurde die Gebäudelänge mit 52 Metern und die Gebäudebreite mit 25,5 Metern Außenmaß vorgeplant. Die Bruttogeschoßfläche beträgt ca. 2.650 m². Für den 2 - geschossigen Bau wurden Geschoßhöhen von jeweils ca. 4,0 Metern angenommen, so dass sich ein Bruttorauminhalt inklusive Attika von ca. 12.000 m³ ergibt. Über den Haupteingang gelangt man über ein Zwischengeschoss nach unten in die Küche. Räume für Technik befinden sich in Süd-Ost Ausrichtung im hinteren Gebäudeteil sowohl im EG wie auch im 1.OG. Der Speisesaal dominiert das Obergeschoss. Die anschließende überdachte Terrasse kann bei Veranstaltungen als Raumergänzung genutzt werden, bietet aber primär schattige Freisitzplätze. Der Speisesaal ist 2-seitig verglast. Ein außenliegender Sonnenschutz ist, aufgrund der Lage des Vordachs nicht erforderlich.
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Das neue Küchengebäude wird an die vorhandene Fernwärmeleitung und Stromversorgung des Bezirksgeländes angeschlossen. Ein neues Gesamtenergiekonzept für den Standort Bayreuth sieht die Umstellung auf regenerative Energiequellen vor. Etwa ein Drittel der Dachfläche wird von Lüftungs- oder anderweitigen Technikanlagen belegt. Für den verbleibenden Dachbereich ist eine extensive Dachbgrünung geplant. Auf beiden Dachflächen ist eine Fotovoltaik-Anlage vorgesehen.
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Zeitlicher Ausblick:
Auf Basis der Entwurfsplanung, Leistungsphase 1 - 3, mit Kostenberechnung und Einschätzung evtl. Fördermittel soll dann Mitte 2023 die Entscheidung für den Neubau im Verwaltungsrat der GeBo überprüft werden. Sofern die Gesamtmaßnahme, sprich der Ersatzneubau, nicht weiter verfolgt werden sollte,
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erfolgt die Vergütung gemäß des erstellten und abgerufenen Leistungsbildes (stufenweise Vergabe). Darüber hinaus gehende Vergütungsansprüche / Honoraransprüche aus der stufenweise Vergabe und oder der Verwerfung der Ersatzneubauabsichten sind somit ausgeschlossen. Eine weitere Überprüfung erfolgt nach dem Vergabeverfahren, vor einer geplanten Beauftragung (LPH 4 bzw. 5 - 7). Hierfür gilt Gleichlautendes entsprechend LPH 1 - 3. Ansonsten erfolgt die Beauftragung auf Grundlage der CertiFORM HAV-KOM3 Vertragsmuster.
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Dauer: 28 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Beauftragung der Stufe 1: LPH 1-3 HOAI.
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme die folgenden Leistungen in weiteren Auftragsstufen zu übertragen:
Stufe 2: LPH 4-7 HOAI, Stufe 3: LPH 8-9 HOAI
Beschreibung der Optionen:
Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Beauftragung der Stufe 1: LPH 1-3 HOAI.
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme die folgenden Leistungen in weiteren Auftragsstufen zu übertragen:
Stufe 2: LPH 4-7 HOAI, Stufe 3: LPH 8-9 HOAI
Zusätzliche Informationen:
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
Bezirk Oberfranken
Cottenbacher Straße 23
95445 Bayreuth
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gelände des Bezirkskrankenhauses Bayreuth

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs.1 bis 4 VgV
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV): Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist.
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Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nach Ziffer IV.2.2. der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union nicht älter als 12 Monate sein.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen (Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
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Mindestanforderung:
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen "Ingenieur" (erfolgreicher Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums der Fachrichtung Gebäude-, Bauingenieur-, Heizungs-, Klima-, Gebäude- oder Ver- und Entsorgungstechnik oder einer für die zu bearbeitenden Anlagengruppen vergleichbaren Fachrichtung an einer Universität oder Hochschule; Studienabschluss Bachelor, Diplom oder Master)
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
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Im Falle von geringeren Deckungssummen als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.
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Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom Bewerber zusätzlich die Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem Auftraggeber uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden.
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Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planungsleistungen der LPH 1-9 HOAI im Leistungsbild Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.
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Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Ist der Bewerber oder ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit.
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Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
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Mindeststandards:
Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
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Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens fünf Jahre zurückliegen (Stichtag: 01.01.2017).
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens die geforderten Leistungsphasen (jedoch nicht zwingend alle Grundleistungen) im vorgegebenen Zeitraum (01.01.2017 - Ablauf Bewerbungsfrist) erbracht wurden. Es muss sich hierbei nicht zwingend um Objekte der gleichen Nutzungsart handeln.
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Eine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungsphasen noch nicht abschließend erbracht wurden, kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden. Bei noch laufenden Verträgen muss das vorgenannte Volumen bereits erfolgreich bearbeitet worden sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch kumuliert über mehrere Referenzen möglich.
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Angabe der Fachkräfte (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl an Fachkräfte, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden können.
Angaben zur Struktur und Organisationsform für die Leistungserbringung in Form eines Organigramms (max. 2 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei Geschäftsleitung, Projektleitung und Team in Bezug gesetzt werden. Bitte eventuelle Unterauftragnehmer und ARGE Partner kennzeichnen.
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Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich wird. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer.
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Qualitätssicherung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV)
Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung muss als gesonderte Anlage dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 9 VgV)
Beschreibung der technischen Ausrüstung des Bewerbers sowie Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die Ausführung des Auftrags verfügt, muss als gesonderte Anlage dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.
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Vergabe von Unteraufträgen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV)
Erklärung, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, muss als gesonderte Anlage (siehe Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer / anderer Unternehmen" gemäß Vergabeunterlagen) dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.
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Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern
Eigenerklärung über die Erfahrungen des Bewerbers mit öffentlichen Auftraggebern und geförderten Maßnahmen (Förderantragsstellung, Vergabeverfahren, Rechnungs- und Nachtragsbearbeitung, etc.) muss als gesonderte Anlage dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.
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Mindeststandards:
Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Nachweis von mindestens drei vergleichbaren Referenzen mit mindestens den LPH 1-8 HOAI im zu vergebenden Leistungsbild und den zu vergebenden Anlagengruppen (mind. AG 1-3). Die vergleichbaren Referenzen müssen den sicheren Rückschluss zulassen, dass die für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorhanden ist.
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Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
Mindestens zwei technische Fachkräfte oder technische Stellen des ausgeschriebenen Fachbereichs

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
- Nachweis des gemittelten Gesamtjahresumsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [5 %]
- Nachweis des gemittelten Jahresumsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [5 %]
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) [35 %]
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- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) [5 %]
- Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) [5 %]
- Beschreibung der technischen Ausrüstung (Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags) (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 9 VgV) [10 %]
- Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) [10 %]
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) [10 %]
- Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern und geförderten Maßnahmen [15 %]
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-01-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufgabenstellung und Projektanforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam - Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam - Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn
Methoden zur Qualitätssicherung der Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methoden zur Kostensicherheit
Kostenkriterium (Name): Honorar für Grundleistungen aus dem Leistungsbild Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung nach HOAI
Kostenkriterium (Gewichtung): 25,00
Kostenkriterium (Name): Honorar für Besondere Leistungen und Stundensätze
Kostenkriterium (Gewichtung): 5,00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-184990d9163-5532cb296d90dde0 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Coburg - Personal- und Organisationsamt - Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Steingasse 18
Postort: Coburg
Postleitzahl: 96450
Telefon: +49 9561-893155 📞
Fax: +49 9561-8963155 📠
Land: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/53-1277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981/53-1837 📠
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
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Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 228-658660 (2022-11-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirk Oberfranken

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 050-147683
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 228-658660
ABl. S-Ausgabe: 50

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ingenieurleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1-3, 8) Honorarzone II Leistungsphasen 1-9 HOAI im Stufenvertrag 98,75 % der Grundleistungen Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Beauftragung der Stufe 1: LPH 1-3 HOAI. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme die folgenden Leistungen in weiteren Auftragsstufen zu übertragen: Stufe 2: LPH 4-7 HOAI, Stufe 3: LPH 8-9 HOAI Voraussichtliche Baukosten in EUR netto für die betroffenen Anlagengruppen: KG 410: ca. 325.000,00 EUR KG 420: ca. 290.000,00 EUR KG 430: ca. 1.005.000,00 EUR KG 480: ca. 150.000,00 EUR Bestandssituation: Auf dem Gelände des Bezirkskrankenhauses Bayreuth ist im Erdgeschoß des Wirtschaftsgebäudes die Bestandsküche untergebracht. Bei einer Bestandsaufnahme am Gebäude wurden erhebliche Mängel im Küchentrakt festgestellt. Diese betreffen die bauliche Anlage an sich, wie auch Belange des Arbeitsschutz und der Arbeitsprozesse. Ebenfalls stark sanierungsbedürftig sind die Sozial- und Umkleideräume, wie auch die bestehende Elektroinstallation. Mit der Sanierung der Bestandsküche wäre eine Verbesserung des Zustands im Bestand realisierbar, jedoch können damit die strukturellen Mängel aufgrund der baulichen Gegebenheit nicht beseitigt werden. Eine Kapazitätserweiterung mit Blick auf den stetig wachsenden Standort Bayreuth ist im Bestand ebenfalls nicht realisierbar, so dass ein Ersatzneubau in Kombination mit einer Kantine als zukunftsweisender Schrittauch und vor allem zur Standortstärkung weiterverfolgt werden soll. Planung: Es soll ein städtebauliches Ausrufezeichen in zentraler Lage auf dem Gelände des Bezirkskrankenhauses und der Bezirksverwaltung entstehen, welches auch symbolisch eine neue Mitte kreiert und das Bindeglied zwischen Bezirkskrankenhaus und Bezirksverwaltung symbolisiert. Es ist Zielsetzung ein kompaktes Gebäude auf der Basis einer gut funktionierenden, aber zweckmäßigen Großküche mit darüber liegender Kantinezu errichten, welches sich in die Hangsituation auf dem Baugrundstück optimal einfügt. In der Machbarkeitsstudie, siehe Anlage, wurde die Gebäudelänge mit 52 Metern und die Gebäudebreite mit 25,5 Metern Außenmaß vorgeplant. Die Bruttogeschoßfläche beträgt ca. 2.650 m². Für den 2 - geschossigen Bau wurden Geschoßhöhen von jeweils ca. 4,0 Metern angenommen, so dass sich ein Bruttorauminhalt inklusive Attika von ca. 12.000 m³ ergibt. Über den Haupteingang gelangt man über ein Zwischengeschoss nach unten in die Küche. Räume für Technik befinden sich in Süd-Ost Ausrichtung im hinteren Gebäudeteil sowohl im EG wie auch im 1.OG. Der Speisesaal dominiert das Obergeschoss. Die anschließende überdachte Terrasse kann bei Veranstaltungen als Raumergänzung genutzt werden, bietet aber primär schattige Freisitzplätze. Der Speisesaal ist 2-seitig verglast. Ein außenliegender Sonnenschutz ist, aufgrund der Lage des Vordachs nicht erforderlich. Das neue Küchengebäude wird an die vorhandene Fernwärmeleitung und Stromversorgung des Bezirksgeländes angeschlossen. Ein neues Gesamtenergiekonzept für den Standort Bayreuth sieht die Umstellung auf regenerative Energiequellen vor. Etwa ein Drittel der Dachfläche wird von Lüftungs- oder anderweitigen Technikanlagen belegt. Für den verbleibenden Dachbereich ist eine extensive Dachbgrünung geplant. Auf beiden Dachflächen ist eine Fotovoltaik-Anlage vorgesehen. Zeitlicher Ausblick: Auf Basis der Entwurfsplanung, Leistungsphase 1 - 3, mit Kostenberechnung und Einschätzung evtl. Fördermittel soll dann Mitte 2023 die Entscheidung für den Neubau im Verwaltungsrat der GeBo überprüft werden. Sofern die Gesamtmaßnahme, sprich der Ersatzneubau, nicht weiter verfolgt werden sollte, erfolgt die Vergütung gemäß des erstellten und abgerufenen Leistungsbildes (stufenweise Vergabe). Darüber hinaus gehende Vergütungsansprüche / Honoraransprüche aus der stufenweise Vergabe und oder der Verwerfung der Ersatzneubauabsichten sind somit ausgeschlossen. Eine weitere Überprüfung erfolgt nach dem Vergabeverfahren, vor einer geplanten Beauftragung (LPH 4 bzw. 5 - 7). Hierfür gilt Gleichlautendes entsprechend LPH 1 - 3. Ansonsten erfolgt die Beauftragung auf Grundlage der CertiFORM HAV-KOM3 Vertragsmuster.
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Beschreibung der Optionen:
Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Beauftragung der Stufe 1: LPH 1-3 HOAI. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme die folgenden Leistungen in weiteren Auftragsstufen zu übertragen: Stufe 2: LPH 4-7 HOAI, Stufe 3: LPH 8-9 HOAI
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-06 📅
Name: TechnoPlan GmbH
Postanschrift: Am Anger 1
Postort: Marktrodach
Postleitzahl: 96364
Land: Deutschland 🇩🇪
Kronach 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2023/S 050-147683 (2023-03-06)