ZV - Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken - Energiebeschaffung (Strom und Gas)

Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken

Energiebeschaffung (Strom und Gas)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-10-06 Auftragsbekanntmachung
2022-11-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-10-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
Referenznummer: 1020-0452-2022/001457
Kurze Beschreibung: Energiebeschaffung (Strom und Gas)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität 📦
Erdgas 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayreuth, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken
Postanschrift: Nordring 2
Postleitzahl: 95445
Postort: Bayreuth
Kontakt
Internetadresse: http://www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
E-Mail: beschaffungsstelle@coburg.de 📧
Telefon: +49 9561-893155 📞
Fax: +49 9561-8963159 📠
URL der Dokumente: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18364e1c97f-44dbdaaf267580f8 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-06 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-11 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 196-555390
ABl. S-Ausgabe: 196
Zusätzliche Informationen
Die ausschreibende Stelle führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden öffentlichen Auftraggebers: Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken Nordring 2 95445 Bayreuth

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Stromlieferung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für Liegenschaften des Kommunalunternehmen GeBO "Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken".
Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung an alle Stromabnahmestellen des Auftraggebers, die im Verzeichnis der Abnahmestellen (Anlage 4) aufgelistet sind. Das Gesamtliefervolumen beträgt im Lieferjahr 2023 ca. ca. 4,5 Mio. kWh.
Die Ausschreibung der Stromlieferung an die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023.
Zusätzliche Informationen:
Die ausschreibende Stelle führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden öffentlichen Auftraggebers:
Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken
Nordring 2
95445 Bayreuth
Bezeichnung des Loses: Gaslieferung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Erdgas für Liegenschaften des Kommunalunternehmen GeBO "Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken".
Gegenstand der Vergabe ist die Erdgaslieferung an alle Gasabnahmestellen des Auftraggebers, die im Verzeichnis der Abnahmestellen (Anlage 4) aufgelistet sind. Das Gesamtliefervolumen beträgt im Lieferjahr 2023 ca. 4 Mio. kWh.
Die Ausschreibung der Gaslieferung an die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stromabnahmestellen des Auftraggebers
Gasabnahmestellen des Auftraggebers

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung: Die Laufzeit beträgt ein Jahr.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: Die Laufzeit beträgt ein Jahr.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-11-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: entfällt
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Sicherstellung der dauerhaften Strombelieferung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Preis (Gewichtung): 80,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Sicherstellung der dauerhaften Gasbelieferung

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Gerald Hellmuth
Internetadresse: www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18364e1c97f-44dbdaaf267580f8 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Coburg - Personal- und Organisationsamt - Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Steingasse 18
Postort: Coburg
Postleitzahl: 96450
Fax: +49 9561-8963155 📠
Land: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir bitten um Beachtung: Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen!
Termin bis zu bem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 28.10.2022
Hinweis zur Abgabe eines Angebots: Die Gesamtgröße "ALLER" Unterlagen der Angebote dürfen 300 MB nicht überschreiten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/53-1277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981/53-1837 📠
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
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Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 196-555390 (2022-10-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-11-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 220-632958
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 196-555390
ABl. S-Ausgabe: 220

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für Liegenschaften des Kommunalunternehmen GeBO "Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken". Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung an alle Stromabnahmestellen des Auftraggebers, die im Verzeichnis der Abnahmestellen (Anlage 4) aufgelistet sind. Das Gesamtliefervolumen beträgt im Lieferjahr 2023 ca. ca. 4,5 Mio. kWh. Die Ausschreibung der Stromlieferung an die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023.
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Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption bis 31.12.2024.
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Erdgas für Liegenschaften des Kommunalunternehmen GeBO "Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken". Gegenstand der Vergabe ist die Erdgaslieferung an alle Gasabnahmestellen des Auftraggebers, die im Verzeichnis der Abnahmestellen (Anlage 4) aufgelistet sind. Das Gesamtliefervolumen beträgt im Lieferjahr 2023 ca. 4 Mio. kWh. Die Ausschreibung der Gaslieferung an die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 220-632958 (2022-11-10)