Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“ZV - Landkreis Coburg - Ausbau Kreisstraße CO 16 - Ingenieurleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen
1020-0452-2022/000456”
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Kurze Beschreibung: Ingenieurleistungen Objektplanung und -überwachung Verkehrsanlagen
1️⃣
Ort der Leistung: Coburg, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Coburg
Lauterer Straße 60
Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Coburg plant den Ausbau der Kreisstraße CO 16 im Abschnitt 160 von Station 0,535 bis Abschnitt 180, Station 5,005. Baubeginn ist hierbei am...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Coburg plant den Ausbau der Kreisstraße CO 16 im Abschnitt 160 von Station 0,535 bis Abschnitt 180, Station 5,005. Baubeginn ist hierbei am Beginn der Linksabbiegespur zur CO 25 in Seßlach. Das Ende ist am Orteingang in Witzmannsberg.
Im Zuge des Ausbaues soll die bestehende Einmündung in die CO 25 mit ausgebaut werden. Des Weiteren ist vorgesehen den Knotenpunkt mit WEFA und Biogasanlage mit Linksabbiegespuren auszubauen und auch die Einmündung nach Krumbach soll regelkonform ausgebildet werden.
Der gesamte Ausbau soll möglichst bestandsnah erfolgen.
Als anrechenbare Kosten werden nach erster Einschätzung für den Ausbau zwischen Seßlach und Witzmannsberg 4,3 Mio. € angesetzt. Die Maßnahme ist in der Objektplanung Verkehrsanlage in die Honorarzone III (nach HOAI 2021) einzustufen.
In Anlehnung an die HOAI 2021 erfolgt eine stufenweise Vergabe. Vorerst werden die Leistungsphasen 1 und 2 (Objektplanung Verkehrsanlage) vergeben. Mit der Vorplanung wird die Förderfähigkeit des Vorhabens mit der Regierung von Oberfranken abgeklärt.
Bei einer Förderfähigkeit des Vorhabens werden dann die Leistungsphasen 3 und 4 (Objektplanung Verkehrsanlage) weiter beauftragt.
Ein Baugrundgutachten soll erst nach Vergabe der Leistungsphasen 3 und 4 erstellt werden. Für die Vorplanung sind als Planungsgrundlage Erfahrungswerte des Landkreises aus früheren Baumaßnahme heranzuziehen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme die weiteren Leistungsphasen 5-9 HOAI stufenweise zu übertragen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufgabenstellung und Projektanforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam - Zusammensetzung, Organisation, Projektleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam - Zusammensetzung, Organisation, stellvertretende Projektleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methoden zur Qualitätssicherung der Planung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methoden zur Kostensicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2,50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methoden zur Terminsicherheit
Kostenkriterium (Name):
“Honorar für Grundleistungen aus dem Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI”
Kostenkriterium (Gewichtung): 30,00
Kostenkriterium (Name): Honorar für Besondere Leistungen und Stundensätze
Kostenkriterium (Gewichtung): 5,00
Dauer
Datum des Beginns: 2022-07-01 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“In Anlehnung an die HOAI 2021 erfolgt eine stufenweise Vergabe. Vorerst werden die Leistungsphasen 1 und 2 (Objektplanung Verkehrsanlage) vergeben. Mit der...”
Beschreibung der Verlängerungen
In Anlehnung an die HOAI 2021 erfolgt eine stufenweise Vergabe. Vorerst werden die Leistungsphasen 1 und 2 (Objektplanung Verkehrsanlage) vergeben. Mit der Vorplanung wird die Förderfähigkeit des Vorhabens mit der Regierung von Oberfranken abgeklärt.
Bei einer Förderfähigkeit des Vorhabens werden dann die Leistungsphasen 3 und 4 (Objektplanung Verkehrsanlage) weiter beauftragt.
Ein Baugrundgutachten soll erst nach Vergabe der Leistungsphasen 3 und 4 erstellt werden. Für die Vorplanung sind als Planungsgrundlage Erfahrungswerte des Landkreises aus früheren Baumaßnahme heranzuziehen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme die weiteren Leistungsphasen 5-9 HOAI stufenweise zu übertragen.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“- Nachweis des gemittelten Gesamt-jahresumsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) (10 %)
- Nachweis des...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
- Nachweis des gemittelten Gesamt-jahresumsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) (10 %)
- Nachweis des gemittelten Jahres-umsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) (5 %)
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (30 %)
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) (5 %)
- Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) (15 %)
- Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) (15 %)
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) (5 %)
- Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern und geförderten Maßnahmen (15 %)
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“In Anlehnung an die HOAI 2021 erfolgt eine stufenweise Vergabe. Vorerst werden die Leistungsphasen 1 und 2 (Objektplanung Verkehrsanlage) vergeben. Mit der...”
Beschreibung der Optionen
In Anlehnung an die HOAI 2021 erfolgt eine stufenweise Vergabe. Vorerst werden die Leistungsphasen 1 und 2 (Objektplanung Verkehrsanlage) vergeben. Mit der Vorplanung wird die Förderfähigkeit des Vorhabens mit der Regierung von Oberfranken abgeklärt.
Bei einer Förderfähigkeit des Vorhabens werden dann die Leistungsphasen 3 und 4 (Objektplanung Verkehrsanlage) weiter beauftragt.
Ein Baugrundgutachten soll erst nach Vergabe der Leistungsphasen 3 und 4 erstellt werden. Für die Vorplanung sind als Planungsgrundlage Erfahrungswerte des Landkreises aus früheren Baumaßnahme heranzuziehen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme die weiteren Leistungsphasen 5-9 HOAI stufenweise zu übertragen.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
Landkreis Coburg
Lauterer Straße...”
Zusätzliche Informationen
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
Landkreis Coburg
Lauterer Straße 60
96450 Coburg
Es ist eine stufenweise Beauftragung, sowie die Anwendung der Vertragsmuster nach HIV-KOM für den abzuschließenden Vertrag vorgesehen.
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs.1 bis 4 VgV
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs.1 bis 4 VgV
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV): Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist.
Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nach Ziffer IV.2.2. der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union nicht älter als 12 Monate sein.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen (Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.
Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom Bewerber zusätzlich die Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem Auftraggeber uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planungsleistungen im Leistungsbild Objektplanung und -überwachung Verkehrsanlagen), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.
Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Ist der Bewerber oder ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
“Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 2,0 Mio. EUR für...”
Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
70.000,00 EUR (netto) als gemittelter Gesamtjahresumsatz (Hauptsitz des Bewerbers inkl. Niederlassungen)
70.000,00 EUR (netto) als gemittelter Gesamtjahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Hauptsitz des Bewerbers inkl. Niederlassungen)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens zehn Jahre zurückliegen (Stichtag: 01.01.2012).
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens die geforderten Leistungsphasen (jedoch nicht zwingend alle Grundleistungen) im vorgegebenen Zeitraum (01.01.2012 - Ablauf Bewerbungsfrist) erbracht wurden. Es muss sich hierbei nicht zwingend um Objekte der gleichen Nutzungsart handeln.
Eine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungsphasen noch nicht abschließend erbracht wurden, kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden. Bei noch laufenden Verträgen muss das vorgenannte Volumen bereits erfolgreich bearbeitet worden sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch kumuliert über mehrere Referenzen möglich.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl an technische Fachkräfte oder an technischen Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden können.
Angaben zur Struktur und Organisationsform für die Leistungserbringung in Form eines Organigramms (max. 2 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei Geschäftsleitung, Projektleitung, Team, Planer, Ausschreiber und Objektüberwacher in Bezug gesetzt werden. Bitte eventuelle Unterauftragnehmer und ARGE Partner kennzeichnen.
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich wird. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer.
Qualitätssicherung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV)
Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung muss als gesonderte Anlage dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.
Vergabe von Unteraufträgen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV)
Erklärung, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, muss als gesonderte Anlage (siehe Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer / anderer Unternehmen" gemäß Vergabeunterlagen) dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.
Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern
Eigenerklärung über die Erfahrungen des Bewerbers mit öffentlichen Auftraggebern und geförderten Maßnahmen (Förderantragsstellung, Vergabeverfahren, Rechnungs- und Nachtragsbearbeitung, etc.) muss als gesonderte Anlage dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Nachweis von mindestens drei vergleichbaren Referenzen, wobei mindestens eine Referenz...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Nachweis von mindestens drei vergleichbaren Referenzen, wobei mindestens eine Referenz einen vergleichbaren Umfang hinsichtlich Länge oder Kosten haben muss und sich auf die Planung einer Kreis-, Staats- oder Bundesstraße bezogen haben muss. Die vergleichbaren Referenzen müssen den sicheren Rückschluss zulassen, dass die für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorhanden ist.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
Mindestens drei technische Fachkräfte oder technische Stellen des ausgeschriebenen Fachbereichs
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Art. 5 BauKaG
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-04-28
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-05-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Es sind die in den Teilnahmebedingungen aufgeführten Hinweise zum Verfahren zu beachten!” Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981/53-1837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Coburg plant den Ausbau der Kreisstraße CO 16 im Abschnitt 160 von Station 0,535 bis Abschnitt 180, Station 5,005. Baubeginn ist hierbei am...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Coburg plant den Ausbau der Kreisstraße CO 16 im Abschnitt 160 von Station 0,535 bis Abschnitt 180, Station 5,005. Baubeginn ist hierbei am Beginn der Linksabbiegespur zur CO 25 in Seßlach. Das Ende ist am Orteingang in Witzmannsberg. Im Zuge des Ausbaues soll die bestehende Einmündung in die CO 25 mit ausgebaut werden. Des Weiteren ist vorgesehen den Knotenpunkt mit WEFA und Biogasanlage mit Linksabbiegespuren auszubauen und auch die Einmündung nach Krumbach soll regelkonform ausgebildet werden. Der gesamte Ausbau soll möglichst bestandsnah erfolgen. Als anrechenbare Kosten werden nach erster Einschätzung für den Ausbau zwischen Seßlach und Witzmannsberg 4,3 Mio. € angesetzt. Die Maßnahme ist in der Objektplanung Verkehrsanlage in die Honorarzone III (nach HOAI 2021) einzustufen. In Anlehnung an die HOAI 2021 erfolgt eine stufenweise Vergabe. Vorerst werden die Leistungsphasen 1 und 2 (Objektplanung Verkehrsanlage) vergeben. Mit der Vorplanung wird die Förderfähigkeit des Vorhabens mit der Regierung von Oberfranken abgeklärt. Bei einer Förderfähigkeit des Vorhabens werden dann die Leistungsphasen 3 und 4 (Objektplanung Verkehrsanlage) weiter beauftragt. Ein Baugrundgutachten soll erst nach Vergabe der Leistungsphasen 3 und 4 erstellt werden. Für die Vorplanung sind als Planungsgrundlage Erfahrungswerte des Landkreises aus früheren Baumaßnahme heranzuziehen. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme die weiteren Leistungsphasen 5-9 HOAI stufenweise zu übertragen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“In Anlehnung an die HOAI 2021 erfolgt eine stufenweise Vergabe. Vorerst werden die Leistungsphasen 1 und 2 (Objektplanung Verkehrsanlage) vergeben. Mit der...”
Beschreibung der Optionen
In Anlehnung an die HOAI 2021 erfolgt eine stufenweise Vergabe. Vorerst werden die Leistungsphasen 1 und 2 (Objektplanung Verkehrsanlage) vergeben. Mit der Vorplanung wird die Förderfähigkeit des Vorhabens mit der Regierung von Oberfranken abgeklärt. Bei einer Förderfähigkeit des Vorhabens werden dann die Leistungsphasen 3 und 4 (Objektplanung Verkehrsanlage) weiter beauftragt. Ein Baugrundgutachten soll erst nach Vergabe der Leistungsphasen 3 und 4 erstellt werden. Für die Vorplanung sind als Planungsgrundlage Erfahrungswerte des Landkreises aus früheren Baumaßnahme heranzuziehen. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme die weiteren Leistungsphasen 5-9 HOAI stufenweise zu übertragen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 065-170583
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“ZV - Landkreis Coburg - Ausbau Kreisstraße CO 16 - Ingenieurleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BAURCONSULT Architekten Ingenieure
Postanschrift: Adam-Opel-Straße 7
Postort: Haßfurt
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: akquise@baurconsult.com📧
Fax: +49 9521696100 📠
Region: Haßberge🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 155-443932 (2022-08-08)