ZV - Rödental - Generalsanierung Rathaus - Ingenieurleistungen Fachplanung Tragwerk

Stadt Rödental

Ingenieurleistungen Fachplanung Tragwerk

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-09-13 Auftragsbekanntmachung
2023-01-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-09-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Referenznummer: 1020-0452-2022/001375
Kurze Beschreibung: Ingenieurleistungen Fachplanung Tragwerk
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Coburg, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Rödental
Postanschrift: Bürgerplatz 1
Postleitzahl: 96472
Postort: Rödental
Kontakt
Internetadresse: http://www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
E-Mail: beschaffungsstelle@coburg.de 📧
URL der Dokumente: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1830d7677e1-54eb493c26c46977 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-13 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 179-505812
ABl. S-Ausgabe: 179
Zusätzliche Informationen
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers: Stadt Rödental Bürgerplatz 1 96472 Rödental

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ingenieurleistungen Fachplanung Tragwerksplanung
Honorarzone III
Leistungsphasen 1-6 HOAI im Stufenvertrag
100 % der Grundleistungen
Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Beauftragung der Stufe 1: LPH 1-2 HOAI.
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme die folgenden Leistungen in weiteren Auftragsstufen zu übertragen:
Stufe 2: LPH 3-4 HOAI, Stufe 3: LPH 5-6 HOAI
Besondere Leistungen:
LPH 6: Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten des Objektplaners
LPH 8: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
LPH 8: Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen
Voraussichtliche Baukosten in EUR netto:
KG 200: ca. 50.000,00 EUR
KG 300: ca. 7.000.000,00 EUR
KG 400: ca. 2.600.000,00 EUR
KG 500: ca. 230.000,00 EUR
KG 600: ca. 215.000,00 EUR
Das Rathaus Rödental wurde 1975 bis 1977, im Zuge des Zusammenwachsens der die heutige Stadt Rödental bildenden Gemeinden, errichtet. Es ist der erste Bestandteil einer Rahmenplanung für ein seinerzeit neu zu schaffendes Stadtzentrum, welches sich in den vergangenen Jahren tatsächlich um den Bürgerplatz entwickelt hat. Das Rathaus stellt mit dem Rathaussaal und der angrenzenden Franz-Goebel-Halle das wichtigste öffentliche Gebäude in der Stadt Rödental dar. Es ist nicht nur Verwaltungszentrum, sondern bietet ebenfalls Platz für eine öffentliche Bibliothek und Räume für Vereine und Veranstaltungen.
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Mit der energetischen Sanierung der Franz-Goebel-Halle 2009 bis 2010, der Sanierung des Rathaussaales und dem barrierefreien Umbau des Rathauszugangs 2017 bis 2018 wurden bereits Maßnahmen zur Bestandssicherung und Verbesserung der Nutzbarkeit sowie der energetischen Qualität durchgeführt. Das eigentliche Rathaus hat hiervon nur in Form eines neuen Empfangsbereiches, des Aufzuges und eines zweiten baulichen Rettungsweges profitiert.
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Im Zuge der zu vergebenen Planungsleistungen soll der Grundstein für eine nachhaltige Sanierung des Rathausgebäudes gelegt werden. Neben der Verbesserung der energetischen Qualität sowie der Beseitigung von Schäden und Unzulänglichkeiten ist geplant, das Raumprogramm und die räumliche Organisation an die veränderten Anforderungen in den Verwaltungen anzupassen. Durch die Integration der Stadtwerke in das Rathaus soll zum einen die enge Zusammenarbeit zwischen Energieversorger und Stadtverwaltung erleichtert und zum anderen die räumlichen Arbeitsbedingungen der Stadtwerke selbst verbessert werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 288948.77 EUR 💰
Dauer: 54 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Beauftragung der Stufe 1: LPH 1-2 HOAI.
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme die folgenden Leistungen in weiteren Auftragsstufen zu übertragen:
Stufe 2: LPH 3-4 HOAI, Stufe 3: LPH 5-6 HOAI
Beschreibung der Optionen:
Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Beauftragung der Stufe 1: LPH 1-2 HOAI.
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme die folgenden Leistungen in weiteren Auftragsstufen zu übertragen:
Stufe 2: LPH 3-4 HOAI, Stufe 3: LPH 5-6 HOAI
Zusätzliche Informationen:
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
Stadt Rödental
Bürgerplatz 1
96472 Rödental
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Rödental
Bürgerplatz 1
96472 Rödental

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs.1 bis 4 VgV
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV): Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist.
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Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nach Ziffer IV.2.2. der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union nicht älter als 12 Monate sein.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen (Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
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Mindestanforderung:
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen "Ingenieur/in" nach Art. 5 Abs. 2 BauKaG (erfolgreicher Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder vergleichbar an einer Universität oder Hochschule; Studienabschluss Bachelor, Diplom oder Master)
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Eintragung in die Liste der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau oder einer anderen Kammer
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
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Im Falle von geringeren Deckungssummen als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.
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Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom Bewerber zusätzlich die Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem Auftraggeber uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden.
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Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planungsleistungen der LPH 1-6 HOAI im Leistungsbild Fachplanung Tragwerk), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.
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Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Ist der Bewerber oder ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit.
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Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
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Mindeststandards:
Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
100.000,00 EUR (netto) als gemittelter Gesamtjahresumsatz (Hauptsitz des Bewerbers inkl. Niederlassungen)
100.000,00 EUR (netto) als gemittelter Gesamtjahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Hauptsitz des Bewerbers inkl. Niederlassungen)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
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Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens zehn Jahre zurückliegen (Stichtag: 01.01.2012).
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens die geforderten Leistungsphasen (jedoch nicht zwingend alle Grundleistungen) im vorgegebenen Zeitraum (01.01.2012 - Ablauf Bewerbungsfrist) erbracht wurden. Es muss sich hierbei nicht zwingend um Objekte der gleichen Nutzungsart handeln.
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Eine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungsphasen noch nicht abschließend erbracht wurden, kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden. Bei noch laufenden Verträgen muss das vorgenannte Volumen bereits erfolgreich bearbeitet worden sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch kumuliert über mehrere Referenzen möglich.
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Angabe der Fachkräfte (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl an Fachkräfte, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden können.
Angaben zur Struktur und Organisationsform für die Leistungserbringung in Form eines Organigramms (max. 2 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei Geschäftsleitung, Projektleitung und Team in Bezug gesetzt werden. Bitte eventuelle Unterauftragnehmer und ARGE Partner kennzeichnen.
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Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich wird. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer.
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Qualitätssicherung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV)
Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung muss als gesonderte Anlage dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.
Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern
Eigenerklärung über die Erfahrungen des Bewerbers mit öffentlichen Auftraggebern und geförderten Maßnahmen (Förderantragsstellung, Vergabeverfahren, Rechnungs- und Nachtragsbearbeitung, etc.) muss als gesonderte Anlage dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.
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Mindeststandards:
Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Nachweis von mindestens zwei Referenzen mit mindestens den LPH 1-6 HOAI (Kombinationen z.B. Referenz A: LPH 1-2 HOAI + Referenz B: LPH 3-6 HOAI sind zulässig) im zu vergebenden Leistungsbild jeweils mit folgendem Mindestinhalt:
Planung, Ausschreibung und Überwachung von Neubauten oder Sanierungen öffentlich zugänglicher Gebäude mit vergleichbaren Planungs- und/oder Beratungsanforderungen und mit Kosten der KGR 300 und 400 nach DIN 276 von mind. 3,0 Mio. € (netto).
Die vergleichbaren Referenzen müssen den sicheren Rückschluss zulassen, dass die für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorhanden ist.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
Mindestens zwei technische Fachkräfte oder technische Stellen des ausgeschriebenen Fachbereichs
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Baukammergesetz siehe auch III.1.1) Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur oder Dipl.-Ing.bzw. Dipl.-Ing. (FH) oder Bachelor oder Master berechtigt ist.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
- Nachweis des gemittelten Jahresumsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [5 %]
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten zehn Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) [45 %]
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- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) [5 %]
- Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) [15 %]
- Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) [15 %]
- Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern und geförderten Maßnahmen [15 %]
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-11-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erkennen Aufgabenstellung und Analyse Projektanforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam - Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche
Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Innovation während der Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Kostenkriterium (Name): Honorar für Grundleistungen aus dem Leistungsbild Fachplanung Tragwerk nach HOAI
Kostenkriterium (Gewichtung): 20,00
Kostenkriterium (Name): Honorar für Besondere Leistungen und Stundensätze
Kostenkriterium (Gewichtung): 5,00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1830d7677e1-54eb493c26c46977 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Coburg - Personal- und Organisationsamt - Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Steingasse 18
Postort: Coburg
Postleitzahl: 96450
Telefon: +49 9561-893155 📞
Fax: +49 9561-8963155 📠
Land: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es sind die in den Teilnahmebedingungen aufgeführten Hinweise zum Verfahren zu beachten!
Frist bis zu der Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 04.10.2022
Die Gesamtdateigröße aller Unterlagen des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots darf systembedingt 300 MB nicht überschreiten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/53-1277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981/53-1837 📠
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
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Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 179-505812 (2022-09-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 010-021793
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 179-505812
ABl. S-Ausgabe: 10

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ingenieurleistungen Fachplanung Tragwerksplanung Honorarzone III Leistungsphasen 1-6 HOAI im Stufenvertrag 100 % der Grundleistungen Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Beauftragung der Stufe 1: LPH 1-2 HOAI. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme die folgenden Leistungen in weiteren Auftragsstufen zu übertragen: Stufe 2: LPH 3-4 HOAI, Stufe 3: LPH 5-6 HOAI Besondere Leistungen: LPH 6: Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten des Objektplaners LPH 8: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen LPH 8: Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen Voraussichtliche Baukosten in EUR netto: KG 200: ca. 50.000,00 EUR KG 300: ca. 7.000.000,00 EUR KG 400: ca. 2.600.000,00 EUR KG 500: ca. 230.000,00 EUR KG 600: ca. 215.000,00 EUR Das Rathaus Rödental wurde 1975 bis 1977, im Zuge des Zusammenwachsens der die heutige Stadt Rödental bildenden Gemeinden, errichtet. Es ist der erste Bestandteil einer Rahmenplanung für ein seinerzeit neu zu schaffendes Stadtzentrum, welches sich in den vergangenen Jahren tatsächlich um den Bürgerplatz entwickelt hat. Das Rathaus stellt mit dem Rathaussaal und der angrenzenden Franz-Goebel-Halle das wichtigste öffentliche Gebäude in der Stadt Rödental dar. Es ist nicht nur Verwaltungszentrum, sondern bietet ebenfalls Platz für eine öffentliche Bibliothek und Räume für Vereine und Veranstaltungen. Mit der energetischen Sanierung der Franz-Goebel-Halle 2009 bis 2010, der Sanierung des Rathaussaales und dem barrierefreien Umbau des Rathauszugangs 2017 bis 2018 wurden bereits Maßnahmen zur Bestandssicherung und Verbesserung der Nutzbarkeit sowie der energetischen Qualität durchgeführt. Das eigentliche Rathaus hat hiervon nur in Form eines neuen Empfangsbereiches, des Aufzuges und eines zweiten baulichen Rettungsweges profitiert. Im Zuge der zu vergebenen Planungsleistungen soll der Grundstein für eine nachhaltige Sanierung des Rathausgebäudes gelegt werden. Neben der Verbesserung der energetischen Qualität sowie der Beseitigung von Schäden und Unzulänglichkeiten ist geplant, das Raumprogramm und die räumliche Organisation an die veränderten Anforderungen in den Verwaltungen anzupassen. Durch die Integration der Stadtwerke in das Rathaus soll zum einen die enge Zusammenarbeit zwischen Energieversorger und Stadtverwaltung erleichtert und zum anderen die räumlichen Arbeitsbedingungen der Stadtwerke selbst verbessert werden.
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Beschreibung der Optionen:
Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Beauftragung der Stufe 1: LPH 1-2 HOAI. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme die folgenden Leistungen in weiteren Auftragsstufen zu übertragen: Stufe 2: LPH 3-4 HOAI, Stufe 3: LPH 5-6 HOAI
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-10 📅
Name: iproplan Planungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Bernhardstraße 68
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09126
Land: Deutschland 🇩🇪
Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 010-021793 (2023-01-10)