Beschreibung der Beschaffung
Der Zweckverband Gruppenwasserversorgung Hohberg mit Sitz in Östringen ist ein überkommunaler Wasserversorger dessen Ziel es ist, stets Trinkwasser in einwandfreier Qualität und in ausreichenden Mengen sowie mit ausreichendem Druck seinen Verbandsmitgliedern zur Verfügung zu stellen.
Das Versorgungsgebiet des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung Hohberg befindet sich im nordöstlichen Landkreis Karlsruhe sowie im angrenzenden Rhein-Neckar-Kreis.
Es umfasst:
- die Stadt Östringen mit den Stadtteilen Östringen, Odenheim, Eichelberg und Tiefenbach (Landkreis Karlsruhe)
- die Gemeinde Kronau (Landkreis Karlsruhe)
- die Gemeinde Bad Schönborn mit den Ortsteilen Langenbrücken und Mingolsheim (Landkreis Karlsruhe)
- die Gemeinde Angelbachtal mit den Ortsteilen Eichtersheim und Michelfeld (Rhein-Neckar- Kreis)
- den Ortsteil Eschelbach der Stadt Sinsheim (Rhein-Neckar-Kreis)
- den Ortsteil Tairnbach der Gemeinde Mühlhausen (Rhein-Neckar-Kreis) (Mitglied des Zweckverbandes Wasserversorgung Letzenberggruppe ZWL).
Die Versorgung des Verbandsgebietes erfolgt über das Wasserwerk (Basispumpwerk) Kronau, in welchem u.a. auch die Aufbereitung des geförderten Rohwassers stattfindet. Der ZGH bezieht sein Trinkwasser aus vier Trinkwasserbrunnen.
Zur Trinkwasserspeicherung und -verteilung existieren drei Hochbehälter im Versorgungsgebiet. Der Hochbehälter I befindet sich im Bad Schönborner Ortsteil Langenbrücken, der Hochbehälter II auf der Gemarkungsgrenze zwischen Östringen und Angelbachtal und der Hochbehälter III im Östringer Ortsteil Eichelberg. Das Verbandsgebiet des Zweckverbandes "Gruppenwasserversorgung Hohberg" umfasst insgesamt etwa 33 km Wasserversorgungshauptleitungen mit 71 Leitungsschächten.
Das Netz wird mit insgesamt fünf Druckzonen und drei Hochbehältern betrieben, wobei die Förderleitungen zu den Hochbehältern ebenfalls als Fallleitungen zu den Ortsnetzen benutzt werden (Gegenbehältersystem).
Der Verband hat in den 1960er Jahren seinen Betrieb aufgenommen, die bestehende Förderleitung wurde unter Verwendung von AZ-Rohren verlegt und ist über 50 Jahre alt.
Zur Sicherstellung der Wasserversorgung der Verbandsgemeinden soll eine zusätzliche Förderleitung vom Basispumpwerk zum Hochbehälter I (L = 6740 m) und vom Hochbehälter I zum Hochbehälter II (L = 7337 m) verlegt werden, um die Wasserversorgung im Havariefall aufrechterhalten zu können. Die neue Leitung ist in den bestehenden Anlagenbetrieb unter den vorhandenen technischen Gegebenheiten einzubinden. Die Kosten für die Errichtung der Leitung werden aktuell auf ca. 20 Mio. EUR geschätzt. Dieses Kostenziel darf nicht überschritten werden.
Der Zweckverband hat 2013 einen Masterplan zur Versorgungssicherheit der Förderleitungen für die Wasserversorgung erstellen lassen. Dieser wird den für die Abgabe eines Angebots ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelt.
Der Zweckverband möchte nun in einem ersten Schritt die erforderlichen Planungsleistungen für den Bau der Hauptversorgungsleitung ausschreiben.
Der Bau der Hauptversorgungsleitung erfolgt bei laufendem Betrieb.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind die Erbringung von Fachplanungsleistungen, die Erstellung einer Studie zum Erhalt von Fördermitteln sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei der Beantragung der Fördermittel:
- Stufe 1: Durch den Auftragnehmer ist eine Studie zum Erhalt von Fördermitteln nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw 2015) des Landes Baden-Württemberg für den Wasserversorgungsverband zu erstellen. Als notwendige Maßnahme aufgrund der Studie sind durch den Auftragnehmer Planungsleistungen für die Errichtung der neuen Hauptversorgungsleitung
- der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI)) in den Leistungsphasen 1 bis 3 sowie
- der Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 4, 5, 7 und 8 nach § 53 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 3
zu erbringen.
- Stufe 2: Auf Grundlage der Studie in Verbindung mit der Planung und Kostenschätzung aus der Stufe 3 kann der Auftraggeber sodann Fördermittel beantragen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber hierbei zu unterstützen.
- Stufe 3: Sodann sind die Planungsleistungen in den weiteren Leistungsphasen wie folgt zu erbringen:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI)) in den Leistungsphasen 4 bis 9 sowie
- Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 4, 5, 7 und 8 nach § 53 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 4 bis 9
Gegenstand der Leistung ist ferner das Herbeiführen sämtlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (z.B. baurechtliche, natur- und umweltrechtliche, straßenrechtliche Genehmigungen) sowie Abklärung, Abstimmung und Herbeiführen aller notwendigen Zustim-mungen von Eigentümern betroffener Grundstücke (Stufe 3).
Mit der Leistungserbringung (Stufe 1) ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Die Beauftragung des im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählten Planers erfolgt zunächst für die Stufe 1. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.