Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind die Erbringung von Fachplanungsleistungen, die Erstellung einer Studie zum Erhalt von Fördermitteln sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei der Beantragung der Fördermittel: - Stufe 1: Durch den Auftragnehmer ist eine Studie zum Erhalt von Fördermitteln nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw 2015) des Landes Baden-Württemberg für den Wasserversorgungsverband zu erstellen. Als notwendige Maßnahme aufgrund der Studie sind durch den Auftragnehmer Planungsleistungen für die Errichtung der neuen Hauptversorgungsleitung - der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI)) in den Leistungsphasen 1 bis 3 sowie - der Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 4, 5, 7 und 8 nach § 53 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 3 zu erbringen. - Stufe 2: Auf Grundlage der Studie in Verbindung mit der Planung und Kostenschätzung aus der Stufe 3 kann der Auftraggeber sodann Fördermittel beantragen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber hierbei zu unterstützen. - Stufe 3: Sodann sind die Planungsleistungen in den weiteren Leistungsphasen wie folgt zu erbringen: - Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI)) in den Leistungsphasen 4 bis 9 sowie - Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 4, 5, 7 und 8 nach § 53 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 4 bis 9.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-03-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 2021/3503
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind die Erbringung von Fachplanungsleistungen, die Erstellung einer Studie zum Erhalt von Fördermitteln sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei der Beantragung der Fördermittel:
- Stufe 1: Durch den Auftragnehmer ist eine Studie zum Erhalt von Fördermitteln nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw 2015) des Landes Baden-Württemberg für den Wasserversorgungsverband zu erstellen. Als notwendige Maßnahme aufgrund der Studie sind durch den Auftragnehmer Planungsleistungen für die Errichtung der neuen Hauptversorgungsleitung
- der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI)) in den Leistungsphasen 1 bis 3 sowie
- der Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 4, 5, 7 und 8 nach § 53 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 3
zu erbringen.
- Stufe 2: Auf Grundlage der Studie in Verbindung mit der Planung und Kostenschätzung aus der Stufe 3 kann der Auftraggeber sodann Fördermittel beantragen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber hierbei zu unterstützen.
- Stufe 3: Sodann sind die Planungsleistungen in den weiteren Leistungsphasen wie folgt zu erbringen:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI)) in den Leistungsphasen 4 bis 9 sowie
- Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 4, 5, 7 und 8 nach § 53 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 4 bis 9.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind die Erbringung von Fachplanungsleistungen, die Erstellung einer Studie zum Erhalt von Fördermitteln sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei der Beantragung der Fördermittel:
- Stufe 1: Durch den Auftragnehmer ist eine Studie zum Erhalt von Fördermitteln nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw 2015) des Landes Baden-Württemberg für den Wasserversorgungsverband zu erstellen. Als notwendige Maßnahme aufgrund der Studie sind durch den Auftragnehmer Planungsleistungen für die Errichtung der neuen Hauptversorgungsleitung
- der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI)) in den Leistungsphasen 1 bis 3 sowie
- der Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 4, 5, 7 und 8 nach § 53 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 3
zu erbringen.
- Stufe 2: Auf Grundlage der Studie in Verbindung mit der Planung und Kostenschätzung aus der Stufe 3 kann der Auftraggeber sodann Fördermittel beantragen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber hierbei zu unterstützen.
- Stufe 3: Sodann sind die Planungsleistungen in den weiteren Leistungsphasen wie folgt zu erbringen:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI)) in den Leistungsphasen 4 bis 9 sowie
- Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 4, 5, 7 und 8 nach § 53 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 4 bis 9.
Der Masterplan des Zweckverbands zur Versorgungsssicherheit der Förderleitungen sowie weitere für die ausgeschriebenen Planungsleistungen relevante Unterlagen werden den für die Abgabe eines Angebots ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelt.
Der Masterplan des Zweckverbands zur Versorgungsssicherheit der Förderleitungen sowie weitere für die ausgeschriebenen Planungsleistungen relevante Unterlagen werden den für die Abgabe eines Angebots ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind die Erbringung von Fachplanungsleistungen, die Erstellung einer Studie zum Erhalt von Fördermitteln sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei der Beantragung der Fördermittel:
- Stufe 1: Durch den Auftragnehmer ist eine Studie zum Erhalt von Fördermitteln nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw 2015) des Landes Baden-Württemberg für den Wasserversorgungsverband zu erstellen. Als notwendige Maßnahme aufgrund der Studie sind durch den Auftragnehmer Planungsleistungen für die Errichtung der neuen Hauptversorgungsleitung
- Stufe 1: Durch den Auftragnehmer ist eine Studie zum Erhalt von Fördermitteln nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw 2015) des Landes Baden-Württemberg für den Wasserversorgungsverband zu erstellen. Als notwendige Maßnahme aufgrund der Studie sind durch den Auftragnehmer Planungsleistungen für die Errichtung der neuen Hauptversorgungsleitung
- der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI)) in den Leistungsphasen 1 bis 3 sowie
- der Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 4, 5, 7 und 8 nach § 53 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 3
zu erbringen.
- Stufe 2: Auf Grundlage der Studie in Verbindung mit der Planung und Kostenschätzung aus der Stufe 3 kann der Auftraggeber sodann Fördermittel beantragen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber hierbei zu unterstützen.
- Stufe 3: Sodann sind die Planungsleistungen in den weiteren Leistungsphasen wie folgt zu erbringen:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI)) in den Leistungsphasen 4 bis 9 sowie
- Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 4, 5, 7 und 8 nach § 53 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 4 bis 9.
Der Zweckverband Gruppenwasserversorgung Hohberg mit Sitz in Östringen ist ein überkommunaler Wasserversorger dessen Ziel es ist, stets Trinkwasser in einwandfreier Qualität und in ausreichenden Mengen sowie mit ausreichendem Druck seinen Verbandsmitgliedern zur Verfügung zu stellen.
Der Zweckverband Gruppenwasserversorgung Hohberg mit Sitz in Östringen ist ein überkommunaler Wasserversorger dessen Ziel es ist, stets Trinkwasser in einwandfreier Qualität und in ausreichenden Mengen sowie mit ausreichendem Druck seinen Verbandsmitgliedern zur Verfügung zu stellen.
Das Versorgungsgebiet des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung Hohberg befindet sich im nordöstlichen Landkreis Karlsruhe sowie im angrenzenden Rhein-Neckar-Kreis.
Es umfasst:
- die Stadt Östringen mit den Stadtteilen Östringen, Odenheim, Eichelberg und Tiefenbach (Landkreis Karlsruhe)
- die Gemeinde Kronau (Landkreis Karlsruhe)
- die Gemeinde Bad Schönborn mit den Ortsteilen Langenbrücken und Mingolsheim (Landkreis Karlsruhe)
- die Gemeinde Angelbachtal mit den Ortsteilen Eichtersheim und Michelfeld (Rhein-Neckar- Kreis)
- den Ortsteil Eschelbach der Stadt Sinsheim (Rhein-Neckar-Kreis)
- den Ortsteil Tairnbach der Gemeinde Mühlhausen (Rhein-Neckar-Kreis) (Mitglied des Zweckverbandes Wasserversorgung Letzenberggruppe ZWL).
Die Versorgung des Verbandsgebietes erfolgt über das Wasserwerk (Basispumpwerk) Kronau, in welchem u.a. auch die Aufbereitung des geförderten Rohwassers stattfindet. Der ZGH bezieht sein Trinkwasser aus vier Trinkwasserbrunnen.
Zur Trinkwasserspeicherung und -verteilung existieren drei Hochbehälter im Versorgungsgebiet. Der Hochbehälter I befindet sich im Bad Schönborner Ortsteil Langenbrücken, der Hochbehälter II auf der Gemarkungsgrenze zwischen Östringen und Angelbachtal und der Hochbehälter III im Östringer Ortsteil Eichelberg. Das Verbandsgebiet des Zweckverbandes "Gruppenwasserversorgung Hohberg" umfasst insgesamt etwa 33 km Wasserversorgungshauptleitungen mit 71 Leitungsschächten.
Zur Trinkwasserspeicherung und -verteilung existieren drei Hochbehälter im Versorgungsgebiet. Der Hochbehälter I befindet sich im Bad Schönborner Ortsteil Langenbrücken, der Hochbehälter II auf der Gemarkungsgrenze zwischen Östringen und Angelbachtal und der Hochbehälter III im Östringer Ortsteil Eichelberg. Das Verbandsgebiet des Zweckverbandes "Gruppenwasserversorgung Hohberg" umfasst insgesamt etwa 33 km Wasserversorgungshauptleitungen mit 71 Leitungsschächten.
Das Netz wird mit insgesamt fünf Druckzonen und drei Hochbehältern betrieben, wobei die Förderleitungen zu den Hochbehältern ebenfalls als Fallleitungen zu den Ortsnetzen benutzt werden (Gegenbehältersystem).
Der Verband hat in den 1960er Jahren seinen Betrieb aufgenommen, die bestehende Förderleitung wurde unter Verwendung von AZ-Rohren verlegt und ist über 50 Jahre alt.
Zur Sicherstellung der Wasserversorgung der Verbandsgemeinden soll eine zusätzliche Förderleitung vom Basispumpwerk zum Hochbehälter I (L = 6740 m) und vom Hochbehälter I zum Hochbehälter II (L = 7337 m) verlegt werden, um die Wasserversorgung im Havariefall aufrechterhalten zu können. Die neue Leitung ist in den bestehenden Anlagenbetrieb unter den vorhandenen technischen Gegebenheiten einzubinden. Die Kosten für die Errichtung der Leitung werden aktuell auf ca. 20 Mio. EUR geschätzt. Dieses Kostenziel darf nicht überschritten werden.
Zur Sicherstellung der Wasserversorgung der Verbandsgemeinden soll eine zusätzliche Förderleitung vom Basispumpwerk zum Hochbehälter I (L = 6740 m) und vom Hochbehälter I zum Hochbehälter II (L = 7337 m) verlegt werden, um die Wasserversorgung im Havariefall aufrechterhalten zu können. Die neue Leitung ist in den bestehenden Anlagenbetrieb unter den vorhandenen technischen Gegebenheiten einzubinden. Die Kosten für die Errichtung der Leitung werden aktuell auf ca. 20 Mio. EUR geschätzt. Dieses Kostenziel darf nicht überschritten werden.
Der Zweckverband hat 2013 einen Masterplan zur Versorgungssicherheit der Förderleitungen für die Wasserversorgung erstellen lassen. Dieser wird den für die Abgabe eines Angebots ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelt.
Der Zweckverband möchte nun in einem ersten Schritt die erforderlichen Planungsleistungen für den Bau der Hauptversorgungsleitung ausschreiben.
Der Bau der Hauptversorgungsleitung erfolgt bei laufendem Betrieb.
- Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 4, 5, 7 und 8 nach § 53 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 4 bis 9
Gegenstand der Leistung ist ferner das Herbeiführen sämtlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (z.B. baurechtliche, natur- und umweltrechtliche, straßenrechtliche Genehmigungen) sowie Abklärung, Abstimmung und Herbeiführen aller notwendigen Zustim-mungen von Eigentümern betroffener Grundstücke (Stufe 3).
Gegenstand der Leistung ist ferner das Herbeiführen sämtlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (z.B. baurechtliche, natur- und umweltrechtliche, straßenrechtliche Genehmigungen) sowie Abklärung, Abstimmung und Herbeiführen aller notwendigen Zustim-mungen von Eigentümern betroffener Grundstücke (Stufe 3).
Mit der Leistungserbringung (Stufe 1) ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Die Beauftragung des im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählten Planers erfolgt zunächst für die Stufe 1. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Dauer: 60 Monate
Zusätzliche Informationen:
Der Masterplan des Zweckverbands zur Versorgungsssicherheit der Förderleitungen sowie weitere für die ausgeschriebenen Planungsleistungen relevante Unterlagen werden den für die Abgabe eines Angebots ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelt.
Der Masterplan des Zweckverbands zur Versorgungsssicherheit der Förderleitungen sowie weitere für die ausgeschriebenen Planungsleistungen relevante Unterlagen werden den für die Abgabe eines Angebots ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die geschuldeten Leistungen beziehen sich auf die Hauptversorgungsleitung des Zweckverbands Gruppenwasserversorgung Hohberg in den betroffenen Mitgliedsgemeinden des Zweckverbands.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied
einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen,
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe
von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im
Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz zu stellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, gegliedert nach Berufsgruppen, und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind (2018, 2019, 2020),
2. Vorlage von Referenzen über vergleichbare Leistungen.
Mindeststandards:
zu 2.:
a) Eigenerklärung über ein Referenzprojekt für Planungsleistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 41 HOAI i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI)) im Bereich des Rohrleitungsbaus für die Trinkwasserversorgung in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI für einen öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber mit Gesamtprojektkosten von mindestens 800.000 EUR netto. Die geplanten Rohrleitungen müssen Nennweiten von mehr als DN 300 (mm) GGG aufweisen. Die Wasserversorgungsleitung muss abgenommen und in Betrieb genommen sein. Die Abnahme darf nicht vor dem 1. Januar 2017 erfolgt sein.
a) Eigenerklärung über ein Referenzprojekt für Planungsleistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 41 HOAI i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI)) im Bereich des Rohrleitungsbaus für die Trinkwasserversorgung in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI für einen öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber mit Gesamtprojektkosten von mindestens 800.000 EUR netto. Die geplanten Rohrleitungen müssen Nennweiten von mehr als DN 300 (mm) GGG aufweisen. Die Wasserversorgungsleitung muss abgenommen und in Betrieb genommen sein. Die Abnahme darf nicht vor dem 1. Januar 2017 erfolgt sein.
b) Eigenerklärung über ein Referenzprojekt für TGA-Planungsleistungen (§ 53 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI)) im Bereich Trinkwasserförderung mittels Förderpumpen in den Leistungsphasen 4 bis 8 nach HOAI. Die Abnahme darf nicht vor dem 1. Januar 2017 erfolgt sein.
b) Eigenerklärung über ein Referenzprojekt für TGA-Planungsleistungen (§ 53 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI)) im Bereich Trinkwasserförderung mittels Förderpumpen in den Leistungsphasen 4 bis 8 nach HOAI. Die Abnahme darf nicht vor dem 1. Januar 2017 erfolgt sein.
Die vorgenannten Mindestreferenzen können auch durch dasselbe Referenzprojekt nachgewiesen werden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu führen.
Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2013/55/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2013/55/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung
geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß den Rechtsvorschriften
ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die
Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu führen.
Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so
erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder
sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2013/55/EG -
"Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen
Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen (Mindestreferenzen und weitere Referenz "Mitwirkung bei Förderantrag") beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen (Mindestreferenzen und weitere Referenz "Mitwirkung bei Förderantrag") beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierbei wird lediglich je Bewerber die jeweils die beiden Mindestreferenzen und eine weitere Referenz hinsichtlich des Kriteriums "Mitwirkung beim Förderantrag" (siehe unten, lit.c)) herangezogen.
Dabei werden diese Referenzen jeweils wie folgt bewertet:
a) Mindestreferenz "Objektplanung Ingenieurbauwerke": Kriterium "überregionale Versorgungsleitung (Überlandleitung zwischen verschiedenen Gemarkungen)":
- überregionale Versorgungsleitung: 5 Punkte,
- Keine überregionale Versorgungsleitung: 0 Punkte.
b) Mindestreferenz "TGA-Planungsleistungen": Kriterium "Jahrestrinkwasserleistung":
- Jahrestrinkwasserleistung über 3 Mio. m³ Wasser: 5 Punkte,
- Jahrestrinkwasserleistung über 2 Mio. m³ Wasser: 3 Punkte,
- Jahrestrinkwasserleistung über 1 Mio. m³ Wasser: 1 Punkt.
c) Weitere Referenz "Mitwirkung bei Förderantrag"
Darüber hinaus wird bewertet, wenn der Bieter bereits an der Erstellung eines Förderantrags mitgewirkt hat. Hierzu ist ein Referenzprojekt zu benennen, welches innerhalb eines Förderprogramms der öffentlichen Wasserwirtschaft angemeldet war und in dessen Rahmen der Auftragnehmer Inhalte für den Förderantrag beigesteuert hat. Die Erbringung der Leistungen für den Förderantrag darf nicht vor dem 1. Januar 2015 erfolgt sein:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Darüber hinaus wird bewertet, wenn der Bieter bereits an der Erstellung eines Förderantrags mitgewirkt hat. Hierzu ist ein Referenzprojekt zu benennen, welches innerhalb eines Förderprogramms der öffentlichen Wasserwirtschaft angemeldet war und in dessen Rahmen der Auftragnehmer Inhalte für den Förderantrag beigesteuert hat. Die Erbringung der Leistungen für den Förderantrag darf nicht vor dem 1. Januar 2015 erfolgt sein:
- Referenz "Mitwirkung bei Förderantrag" ist…
… vorhanden: 5 Punkte,
… nicht vorhanden: 0 Punkte.
Die vorgenannte Referenz kann entweder durch eine der Mindestreferenzen oder durch eine gesonderte Referenz nachgewiesen werden.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht gewünscht. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung der Referenzen vor, so wird die Vergabestelle die Referenzen für die Bereiche Mindestreferenz "Objektplanung Ingenieurbauwerke", Mindestreferenz "TGA-Planungsleistungen" sowie weitere Referenz "Mitwirkung bei Förderantrag" priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht gewünscht. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung der Referenzen vor, so wird die Vergabestelle die Referenzen für die Bereiche Mindestreferenz "Objektplanung Ingenieurbauwerke", Mindestreferenz "TGA-Planungsleistungen" sowie weitere Referenz "Mitwirkung bei Förderantrag" priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-05-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptionelle Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Preis (Gewichtung): 40
(1) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum und die Erklärung zur DSGVO. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
(1) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum und die Erklärung zur DSGVO. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
(2) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihungsunternehmen, sind daher zu beachten.
(2) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihungsunternehmen, sind daher zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZR3Z8
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2022/S 055-145008 (2022-03-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Zweckverband hat 2013 einen Masterplan zur Versorgungssicherheit der Förderleitungen für die Wasserversorgung erstellen lassen. Dieser wurde den für die Abgabe eines Angebots ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelt.
Der Zweckverband hat in einem ersten Schritt die erforderlichen Planungsleistungen für den Bau der Hauptversorgungsleitung ausgeschrieben.
Die Beauftragung des im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählten Planers erfolgte zunächst für die Stufe 1. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-18 📅
Name: BAURCONSULT Architekten Ingenieure
Postanschrift: Adam-Opel-Straße 7
Postort: Haßfurt
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 9521696-0📞
E-Mail: akquise@baurconsult.com📧
Land: Haßberge
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2022/S 142-407720 (2022-07-21)