Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird die form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen auf Grundlage der Matrix Eignungsnachweis formal u. inhaltlich prüfen und bewerten.
Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet und gewichtet werden. Maximal können so 290 Punkte erreicht werden. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Überschreitet nach Prüfung der Teilnahmeanträge die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen die aufzufordernde Anzahl, werden unter den Bewerbern mit Punktgleichstand durch Losverfahren die Teilnehmer bis zum Erreichen der aufzufordernden Anzahl ausgewählt.
1) Teilnahmeanträge, die nicht form- und fristgerecht, nicht vollständig ausgefüllt oder die mit fehlender Unterschrift eingehen, werden ausgeschlossen. Teilnahmeanträge die nicht das vollumfängliche Leistungsspektrum enthalten, werden ausgeschlossen.
2) Erklärungen gemäß VgV § 48 zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach GWB § 123 Abs. 1 bis 4 (Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betrug) und GWB § 124 Abs. 1 (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz).
Teilnahmeanträge mit fehlenden oder unvollständigen Erklärungen werden ausgeschlossen.
Im Falle der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen zu erbringen. Gleiches gilt im Falle von Eignungsleihe und Nachauftragnehmern.
3) Erklärung und Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung nach §75 Abs. 1 und 3 VgV (s. III.2.1 der Bekanntmachung). Teilnahmeanträge mit fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen werden ausgeschlossen.
4) Erklärung und Nachweis zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung
Im Falle der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärung und der Nachweis zu erbringen. Gleiches gilt für Eignungsleihe und Nachauftragnehmer.
5) Die Auswahl der Bewerber aus den zulässigen Teilnahmeanträgen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Schwerpunkt liegt bei den Referenzprojekten. Die so maximale erreichbare Bewertungszahl beträgt 290 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 10 %; Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 90 %).
5.1 Erklärung zum spezifischen Jahresumsatz der letzten 3 Jahre gemäß VgV § 45 Abs. 1, 2, Wichtung 10 %.
3 Punkte ≥ 200 000 EUR
2 Punkte ≥ 100 000 EUR
1 Punkt ≥ 50 000 EUR
0 Punkte < 50 000 EUR
Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der angegebenen Umsatzwerte der Einzelbewerber gezählt.
5.2 Bewertung der Anzahl der benannten Referenzen (vergleichbar zum Leistungsbild des zu erteilenden Auftrags - s. Mindeststandard/-anforderungen an Referenzen unter III.1.3) ), Wichtung 40 %
3 Punkte – 3 Referenzen
2 Punkte – 2 Referenzen
1 Punkt – 1 Referenz
0 Punkte – keine Referenz
5.3 Bewertung der erbrachten Leistungsphasen nach HOAI der benannten und zulässigen Referenzen (Erfüllung Mindestanforderung), Wichtung 20 %
3 Punkte – Lph. 2 bis Lph. 8 vollständig für min. 1 Referenz
2 Punkte – mind. 4 aufeinanderfolgende Lph. für 1 min. Referenz
1 Punkt – mind. 3 aufeinanderfolgende Lph. für 1 min. Referenz
0 Punkte – weniger als 3 aufeinanderfolgende Lph. für alle Referenzen
5.4 Bewertung der Herstellungskosten (= Bausumme Brutto der Kostengruppen 300+400 nach DIN 276) der benannten und zulässigen Referenzen, Wichtung 20 %
3 Punkte ≥ 1,0 Mio. EUR für min. 1 Referenz
2 Punkte ≥ 0,5 Mio. EUR für min. 1 Referenz
1 Punkt ≥ 0,25 Mio. EUR für min. 1 Referenz
0 Punkte < 0,25 Mio. EUR für alle Referenzen
5.5 Erklärung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß VgV § 46 (3), 49 (1), Nachweise von externen Stellen, wie Qualitätszertifikate, Fortbildungsnachweise o. ä., Wichtung 5 %
2 Punkte – regelmäßige Maßnahmen = min. jährlich ab 2022 rückwärts (min. 2)
1 Punkt – unregelmäßige Maßnahmen (nicht jährlich)
0 Punkte – keine Maßnahmen.
Zertifizierungen oder Fortbildungsnachweise sind jeweils gesondert als Anlage zum Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die Nachweise von allen Mitgliedern zu erbringen. Die Einordnung in eine Bewertungskategorie erfolgt, wenn alle Mitglieder mindestens die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
5.6 Erklärung zu Ausstattung, Geräten und technischer Ausrüstung der Arbeitsplätze gemäß VgV § 46 (3),Ausstattungsgrad, Wichtung 5 %
2 Punkte – für die Bearbeitung der Aufgabe erforderliche DV-Ausstattung aller Arbeitsplätze
1 Punkt – Teilausstattung
0 Punkte – keine DV-Ausstattung
Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die Nachweise von allen Mitgliedern zu erbringen. Die Einordnung in eine Bewertungskategorie erfolgt, wenn alle Mitglieder mindestens die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
6) Überschreitet nach Prüfung der Teilnahmeanträge die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen die zur Angebotsabgabe aufzufordernde Anzahl, werden unter den Bewerbern mit Punktgleichstand durch Losverfahren die Teilnehmer bis zum Erreichen der aufzufordernden Anzahl ausgewählt.