Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter den Teilnahmeanträgen, die
- die formalen Anforderungen erfüllen,
- die nicht nach §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind und
- alle einzureichenden Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten, wählt die Stadt Leverkusen eine begrenzte Anzahl von geeigneten Bewerbern aus, die zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden. Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt dabei anhand der folgenden Kriterien und Gewichtung (siehe auch Bewerbungs- und Wertungsbogen):
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (100 %)
a. Referenzliste (30 %) der wesentlichen in den letzten 5 Jahren (Stichtag: 01.10.2018, Referenzrahmen bis 01.01.2023) erbrachten Leistungen (einschließlich der unter b präsentierten Referenzen) mit Angaben zu:
- Gebäudetyp, Gebäudegröße (m2 BGF)
- Brutto-Kostenentwicklung (Kostenberechnung, schätzung und -feststellung & Kostenkennwert)
- Ausgeführte Leistungsphasen nach HOAI
- Honorarzonen und Honoraransatz
- Projektlaufzeit (Bearbeitung im Büro)
- Zeitentwicklung (Baubeginn-Nutzung / Bauzei-ten Durchführung)
- Angabe ob Förderprojekt
- Angabe ob öffentlicher Auftraggeber (im Sinne des § 99 GWB)
- Referenzgeberin bzw. Referenzgeber (Kon-taktdaten: Adresse, Telefonnr., E-Mail-Adresse)
- Vertragsverhältnis zur Referenzgeberin bzw. zum Referenzgeber (selbständige Gesamtleistung, ARGE-Partnerschaft, angestellt u.ä.)
Eine Bepunktung erfolgt ab 2 wertbaren Referenzen in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte
b. Eingehende Darstellung (50 %) von jeweils (Objektplanung und Technische Gebäudeausrüstung -TGA ) bis zu zwei mit der Aufgabe vergleichbaren, in den letzten 5 Jahren fertiggestellten Projekten z auf maximal 9 Seiten DIN A4.
Als Vergleichskriterien dienen:
Hauptkriterien Architekt:
- A. Ein Referenzprojekt, das für eine Wohn-, Büro- oder Bildungsnutzung im Wesentlichen als Holzbaukonstruktion geplant und errichtet wurde, mit einer BGF von mindestens 3.000 m2 (1 Punkt)
- B. Ein Referenzprojekt, das den Neubau eines großen Bildungsgebäudes von mindestens 5.000 m2 BGF darstellt (1 Punkt)
Nebenkriterien Architekt:
- 1. Erbrachter Leistungsumfang (LPh 2, 4, 6, 7, 8) - je ausgeführte zusätzliche LPh 0,1 Punkte, max. insg. 0,5 Punkte;
- 2. Ausführung der Planungsleistungen für ein Bildungsgebäude unter Einbezug von Lern-clustern - 0,5 Punkte;
- 3. Vorbereitung und Mitwirkung an förmlichen Vergabeverfahren nach VOB/A (LPh 6-7 nach HOAI 2021) - 0,5 Punkte;
- 4. Bearbeitung mehrere Leistungsbilder (Ob-jektplanung, Tragwerksplanung, TGA HLS, TGA Elektro, Bauphysik (Wärmeschutz) oder Brandschutz in einem Referenzprojekt - 0,5 Punkte;
- 5. Zusätzlich zur Referenz A: Projekt aus dem Bereich Schulbau - 0,5 Punkte;
- 6. Zusätzlich zur Referenz B: Projekt wurde überwiegend in Holzbauweise durchgeführt - 0,5 Punkte;
- 7. Referenzprojekt vom energieeffizienten und nachhaltigen Bauen (BEG 40) - 0,5 Punkte)
Hauptkriterien TGA + Tiefbau:
- A. Ein Referenzprojekt, das den Neubau ei-nes großen Bildungsgebäudes unter Berück-sichtigung energetischer Aspekte (1 Punkt)
- B. Erbrachter Leistungsumfang (HOAI Leis-tungsphasen mindestens LPh. 1-8.) (1 Punkt)
Nebenkriterien TGA + Tiefbau:
- a. Planung von regenerativen Energien und Einsatz von energetisch optimierter TGA.
- 0,3 Punkte
- b. Planung Blitz- und Überspannungsschutz, Blitzschutzrisikoanalyse, Berechnung Tren-nungsabstand - 0,3 Punkte
- c. Planung von Förderanlagen - 0,3 Punkte
- d. Planung von Brandmelde- und Spracha-larmierungsanlagen nach DIN VDE 0833-2 und -4 in Verbindung mit DIN 14675- 0,3 Punkte
- e. Planung fernmelde und informationstechni-schen Anlagen (EDV, Lichtrufanlagen nach DIN 0834-2, Elektronische Zutrittskontrolle..) - 0,3 Punkte
- f. Planung von zentralen Lüftungsanlagen mit thermodynamischer Luftbehandlungsfunktion und WRG - 0,3 Punkte
- g. Planung von Gebäudeautomationsanlagen - 0,3 Punkte
- h. Planung von Trinkwasseranlagen unter dem Hygenieaspekt - 0,3 Punkte
- i. Planung von Tiefbauanlagen - 0,3 Punkte
- j. Planung von Heizungsanlagen mit innovati-ver Technik wie Wärmepumpen, Eisspeicher, etc. - 0,3 Punkte
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Haupt- und Nebenkriterien in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
c. Beschäftigtenstatus (5 %)
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der besonderen Berufserfahrung der Projektleitung ) sowie der Anzahl der technischen Beschäftigten mit mehr als fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung, umgerechnet in Vollzeitstellen, Wertung ab 2 Beschäftigten in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl 10 Punkte.
d. Technische Ausrüstung (5 %)
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der eines Videokonferenzsystems, einer Projekt-Cloud, CAD-/BIM-Arbeitsplätze sowie der mobilen Geräte ab 11'' Bilddiagonale für das Baustellenmanagement in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
e. Qualitätssicherung (10 %)
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Langfristig über Projekte fortgeschriebene betriebliche Vereinba-rung, Zertifizierung) in unterschiedlicher Abstufung gemäß Bewertungsbogen. Eine Zertifizierung nach EN ISO 9001:2015 oder das Qualitätszertifikat "Planer am Bau" führt zu voller Punktzahl; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte
Die 3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Liegt für die Festlegung der einzuladenden Bewerber eine Punktgleichheit vor, entscheidet das Los.