Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter den Teilnahmeanträgen, die
- die formalen Anforderungen erfüllen,
- die nicht nach §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind und
- alle einzureichenden Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten, wählt die Stadt Leverkusen eine begrenzte Anzahl von geeigneten Bewerbern aus, die zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden. Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt dabei anhand der folgenden Kriterien und Gewichtung (siehe auch Bewerbungs- und Wertungsbogen):
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
(100 %)
a. Referenzliste (25 %) der wesentlichen in den letzten 8 Jahren (bis 31.07.2023) erbrachten Leistungen (einschließlich der unter b präsentierten Referenzen) mit Angaben zu: Gebäudetyp, Gebäudegröße (m2 BGF), Kostenentwicklung
(Kostenberechnung, -anschlag und -feststellung)
- Ausgeführte Leistungsphasen nach HOAI
- Honorarzonen und Honoraransatz
- Projektlaufzeit
- Zeitentwicklung (möglichst Angabe der vorgesehenen
und der erreichten Termine)
- Angabe ob Förderprojekt
- Referenzgeberin bzw. Referenzgeber (Kontaktdaten:
Adresse, Telefon-Nr.., E-Mail-Adresse)
- Vertragsverhältnis zur Referenzgeberin bzw. zum
Referenzgeber (selbständige Gesamtleistung,
ARGE-Partnerschaft, angestellt u. ä.)
- Angabe ob öffentlicher Auftraggeber (im Sinne
des § 99 GWB)
Eine Bepunktung erfolgt ab 2 wertbaren Referenzen in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte
b. Eingehende Darstellung (35 %) von bis zu zwei mit der Aufgabe vergleichbaren, in den letzten 8 Jahren fertiggestellten Projekten auf maximal 6 Seiten DIN A4.
Als Vergleichskriterien dienen:
Hauptkriterien:
1. Anbau an Bestand mit Eingriffen am Bestand oder Umbau
im Bestand mit weitergehenden Eingriffen
2. An Bildungsgebäuden mit entsprechender Größe oder
Art mit Mensa/Kantine
3. Erbrachter Leistungsumfang (HOAI Leistungsphasen)
mindestens LPh. 1-8.
Nebenkriterien:
a. Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern
b. Energetische Beleuchtungsplanung, Lichtberechnungen
c. Planung Blitz- und Überspannungsschutz, Blitzschutzrisikoanalyse,
Berechnung Trennungsabstand
d. Planung von Förderanlagen.
e. Planung von Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlagen
nach DIN VDE 0833-2 und -4 in Verbindung mit
DIN 14675
f. EDV-Planung
g. Planung von Lichtrufanlagen nach DIN 0834-2
h. Elektronische Zutrittskontrolle
i. Planung von Deckenstrahlheizungen oder Schwingbodenheizungen
j. Planung von zentralen oder dezentralen Lüftungsanlagen
mit thermodynamischer Luftbehandlungsfunktion
und WRG.
k. Planung von regenerativen Energien
l. Planung von Gebäudeautomationsanlagen
m. Planung von schnittstellenübergreifender Aufschaltung
auf die Gebäudeleittechnik
n. Planung von Liegenschaft bezogenen Energiekonzepten
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Haupt- und Nebenkriterien in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
c. Beschäftigtenstatus (10 %)
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der besonderen Berufserfahrung der Projektleitung (mehr als 10 Jahre: 5 Punkte) sowie der Anzahl der technischen Beschäftigten mit mehr als fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung, umgerechnet in Vollzeitstellen, Wertung ab 2 Beschäftigten in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl 10 Punkte.
d. Technische Ausrüstung (10 %)
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Anzahl der Computerarbeitsplätze und der CAD/BIM-Arbeitsplätze, Blitzschutz-Analyse Tools sowie Lichtberechnungsprogram s in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
e. Qualitätssicherung (20 %)
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (betriebliche Vereinbarung,
Zertifizierung für Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmierungsanlagen (SAA) Nach DIN 14675
Zertifikat Raumluft-Hygieneschulung Kategorie A nach VDI 6022
Zertifikat Trinkwasser-Hygieneschulung Kategorie A nach VDI/DVGW 6023
Zertifizierung für Notrufanlagen nach DIN 0834-2;
maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte
Die 3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Liegt für die Festlegung der einzuladenden Bewerber eine Punktgleichheit vor, entscheidet das Los.