Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
a) Eigenerklärung zu technischen und berufliche Leistungsfähigkeit
Nachweis / Referenz über die persönliche Sachkunde des Fachgutachters (Ausschlusskriterium)
Der Bieter hat einen Koordinator zu benennen und erklärt, dass die namentlich aufgeführte Person für die Zeit der Leistungserbringung zur Verfügung steht und eingesetzt werden soll. Dipl.-Ing. / Dipl.- Geol. mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Umwelt- und Geotechnik und Erfahrungen in der Überwachung und Begleitung von Bodensanierungsmaßnahmen:
Die Nachweise der persönlichen Qualifikationen sind in geeigneter Form für
1. Ausbildungs- und Berufserfahrung und
2. für Sachkundenachweis für BGR 128 (DGUVR 101-004) und TRGS 524 (nicht älter als 5 Jahre)
darzulegen
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5"
b) Referenzen von vergleichbaren Leistungen (Ausschlusskriterium)
Referenzen des Büros über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind.
Je 2 Stück vergleichbare Aufträge mit
Arbeiten im Umgang mit Bodenmanagement über mind. 15.000 cbm Bodenbewegung im Rahmen eines Baustellenprojektes und
Sanierungsplänen nach BBodSchG
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 6
c) Angabe, welcher Teil des Auftrages unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen (Ausschlusskriterium)
Die Bieterin/Bietergemeinschaft hat anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 36 VgV).
? Nachweis: Formblatt 3004, "Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen"
Vor Zuschlagserteilung kann die AG von den Bietern/Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, gem. § 36 Abs. 1 S. 1 VgV verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
? Nachweis: Formblatt 3007, "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer"
d) Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4
Nr. 2 VgV )
Der Bieter hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von (mindestens) 3,00 Mio Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von (mindestens) 1,25 Mio Euro (netto) gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bieter mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
? Nachweis: Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 4). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich die AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern.
Im Falle eine Bietergemeinschaft gilt die Nachweispflicht separat für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Im Falle einer finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe gilt die Nachweispflicht separat für jeden Eignungsverleiher.