Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bieterin hat zur Beurteilung ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage 2 zur Ausschreibung - Formblätter - enthaltenen Vordrucke beizubringen:
a) Auflistung (Referenzliste) der wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (min. 3 Stck.), mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer bzgl. erstellter Baugrundgutachten mit gutachterlichen Stellungnahmen / Empfehlungen zu Verfahren aus dem offenen Kanalbau, Rohrvortrieb und Stollenbau die durch den benannten Sachverständigen erstellt wurden (Referenzenliste - Formblatt F1).
b) Nachweis der Bieterin, dass sie über einen Sachverständigen verfügt, mit Fachkenntnissen für Geotechnik, offenen Kanalbau, Rohrvortrieb und Stollenbau und zur Erstellung von geotechnischen Berichten. Die Qualifikation des Sachverständigen ist nachzuweisen.
c) Nachweis der Bieterin, dass sie über einen staatlich anerkannten Sachverständiger für die Durchführung der Leistung gemäß LV-Titel 70.12 - Untersuchung der Standfestigkeit von Gebäuden nach DIN 4012 verfügt. Oder, dass sie hierfür einen vorgesehen Nachunternehmer namentlich benennt. Die Qualifikation der namentlich benannten Person als staatlich anerkannter Sachverständiger für v. g. Leistungen ist nachzuweisen.
d) Jahresdurchschnittlich Beschäftigte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt F3).
e) Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz gemäß Formblatt F10.
f) Nachweis der Bieterin, dass sie über einen Sachverständigen verfügt, mit Fachkenntnissen für Geotechnik, offenen Kanalbau, Rohrvortrieb, Stollenbau zur Erstellung von geotechnischen Berichten. Die Qualifikation des Sachverständigen ist nachzuweisen.
Die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F1 bis F7 oder gem.§ 50 Abs, (1) VgV auch in Form des Standardformulars für die "EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Die Präqualifikationsunterlagen müssen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 ("Allgemeine Unternehmensdaten") angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die EEE für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 bis F6 in der Anlage, die durch die Präqualifikationsunterlagen oder die EEE ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.