1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter
https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
2. Einzelheiten und weitere Informationen sind in einer Allgemeinen Vergabeunterlage einschließlich Anlagen zusammengefasst, die über den Link in dieser Bekanntmachung heruntergeladen werden kann.
3. Wertung der Angebote und Auswertungskriterien
Die Angebote werden durch eine Bewertungskommission des Auftraggebers anhand der nachfolgend dargestellten Auswertungskriterien ausgewertet. Bei der Wertung bzw. dem Vergleich der Angebote wird sowohl das Honorar als auch die Qualität der Herangehensweise bewertet (Preis-Leistungs-Verhältnis).
Kriterium Wichtung A) Angebotspreis 80 % B) Darstellung der Herangehensweise 20 %
Für jede der vorgenannten Kategorien (A) und (B) werden jeweils bis zu 10 Punkte vergeben. Die jeweils vergebenen Punkte fließen dann in der entsprechenden Gewichtung in die Gesamtwertung ein.
Erläuterung zur Bewertung des Angebotspreises
Anhand der vom Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zu leistenden Preis- bzw. Vergütungsangaben wird durch den Auftraggeber der Angebotspreis ermittelt.
Die Preis- bzw. Vergütungsangaben wird der Bieter in das Angebotsformblatt (Anlage A) und das Leistungsverzeichnis (Anlage B, 01 Lang-LV) eintragen.
Bei der Auswertung der Angebote werden ausschließlich die vom Bieter im Angebotsformblatt angegebenen Entgelte für sämtliche Leistungen berücksichtigt. Maßgeblich für die Bewertung des Angebotspreises ist die vom Bieter ausgewiesene Gesamtvergütung (brutto) bzw. die Angebotssumme (brutto).
Der Angebotspreis wird wie folgt bewertet: Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Gesamtvergütung. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Gesamtvergütung.
Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegende Gesamtvergütung erfolgt über eine lineare Interpolation mit zwei Stellen nach dem Komma.
Wichtung: 80 %
Darstellung der Herangehensweise
Anhand der vom Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe vorzulegenden schriftlichen Darstellung der Herangehensweise wird die Qualität des Angebots bewertet.
Der Bieter hat in dieser Darstellung insbesondere vor dem Hintergrund des gegenständlichen Abbruch- und Sanierungskonzepts die eigene Herangehensweise an das Projekt darzustellen. Da insbesondere die Einhaltung des Fertigstellungzeitpunkts des Abbruchs von erheblicher Bedeutung ist, ist zu erläutern, wie möglichst kurze Reaktionszeiten und kurze Analysezeiten bei Raumluftmessungen sichergestellt werden können.
Die Wertung der Angebote erfolgt relativ. Das bedeutet, dass die unterschiedlichen Angebote anhand der jeweiligen erreichten Gesamtpunktezahlen verglichen werden. Das beste Angebot erhält nicht automatisch die volle Punktzahl. Dies gilt analog für das schlechteste Angebot, das nicht automatisch 0 Punkte erhält. Innerhalb einzelner Bewertungskriterien erfolgt die Wertung ebenfalls relativ unter Bezug auf die beschriebenen Qualitätsanforderungen. Angebote können punktegleich bewertet werden. Bei Punktgleichheit entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen.
Das Angebot wird hinsichtlich der folgenden Kriterien bewertet:
? Projektziele werden erkannt und anhand der konkreten Aufgabenstellung herausgearbeitet (maximal 2 Punkte),
? Die geplante Herangehensweise und Zusammenarbeit mit den Projektbeteiligten wird auf Grundlage des Abbruch- und Sanierungskonzepts (Anlage D.02) schlüssig dargestellt (maximal 2 Punkte),
? Die Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl an Projektmitarbeitern wird benannt und zugesichert (maximal 2 Punkte),
? Es werden konkrete Reaktionszeiten und Analysezeiträume angegeben und Maßnahmen zur Einhaltung schlüssig dargestellt (maximal 2 Punkte),
? Die geplante konkrete Herangehensweise basiert auf realistischen Annahmen (maximal 2 Punkte).
Bei der Bewertung der Kriterien werden die folgenden Bewertungsstufen zugrunde gelegt:
? Erwartungen des Auftraggebers werden übererfüllt: 2 Punkte,
? Erwartungen des Auftraggebers werden vollständig erfüllt: 1,5 Punkte,
? Erwartungen des Auftraggebers werden annähernd vollständig erfüllt: 1 Punkt,
? Erwartungen des Auftraggebers werden nur teilweise erfüllt: 0,5 Punkte,
? Erwartungen des Auftraggebers werden nicht ausreichend erfüllt: 0 Punkte.
Wichtung: 20 %
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1RM2D7Y1