Beschreibung der Beschaffung
Die zu verwertende Menge an Straßenkehricht stellt sich im Leistungszeitraum vom 01.09.2023 - 31.08.2025 (24 Monate) wie folgt dar:
- 10.000 t (5.000 t/a) Straßenkehrricht (AVV 200303)
Die Mengenangabe, Durchschnittswerte der letzten Jahre, dient lediglich als Kalkulationshilfe und ist keine verbindliche Angabe, die für die Zukunft zugesagt
wird. Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Konditionen.
Ebenso schwankt auch der organische Anteil des Straßenkehrichts nach Jahreszeit, z.B. Laubzeit. Auch hier kann für die separate Verwertung/Aufbereitung keine Garantie für eine einheitliche Zusammensetzung der Abfälle gegeben werden.
Die Anlieferung der Container an der vom Entsorger genannten Entsorgungselle/n erfolgt im Zeitraum von 7.00 Uhr- 17.00 Uhr.
Die Anlieferungen werden von Montag bis Freitag durchgeführt. In Ausnahmefällen müssen auch Anlieferungen am Samstag vorgenommen werden.
Anlieferung von Straßenkehricht:
Es sind ein zentraler Ansprechpartner sowie ein Vertreter nebst deren Kontaktdaten seitens der AN zu benennen.
Die Anlage bzw. Übergabestelle der AN muss in der Umgebung von Duisburg, max. 25 km Entfernung (Luftlinie!) vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, liegen.
Auf der Anlage, wie auch auf der Übergabestelle, muss die Möglichkeit bestehen, den in den Containern angelieferte Straßenkehricht unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich.
Alle der im Auftrage der AG eingehenden Abfälle sind auf der amtlich geeichten Waage der Anlage bzw. Übergabestelle zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift/Kopie des Wiegescheins ist beim Rücktransport dem Fahrer der AG auszuhändigen.
Auf dem Wiegeschein müssen folgende Angaben vorhanden sein:
- Datum und Uhrzeit der Anlieferung an der
Anlage,
- Amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges,
- Name/Bezeichnung und Anschrift der Anlage
oder Übergabestelle,
- Bezeichnung der Abfallart mit AVV-Nr. und
Angabe der Kategorie,
- Herkunft der angelieferten Abfallart (z.B. RH
Mitte oder RH Nord etc.),
- Bruttogewicht,
- Nettogewicht.
Die auf der Waage erfassten Gewichte gelten als Grundlage für die monatlichen Rechnungen.