Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, die Stadt Duisburg und ggfs. weitere öffentliche Bauherren führen Straßen- sowie Kanalbaumaßnahmen im gesamten Stadtgebiet Duisburg durch. Diese können durch die jeweiligen AG"s alleine oder in verschiedenen AG-Konstellationen beauftragt werden: - Straßenbau im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg - Straßenbau durch WBD-AöR - Kanalbau durch WBD-AöR zusätzlich die Optionen - Straßenbau - Beauftragung durch Stadt Duisburg direkt (ohne WBD-AöR Beteiligung - Weitere öffentliche und private Bauherren im Stadtgebiet Duisburg, z.B. Straßen.NRW, Erschließungsträger, Investoren die sich des Vertrags bzw. der Konditionen des Vertrags bedienen könnten. Auch hier sind Abfälle zu entsorgen, die im Stadtgebiet anfallen und letzten Endes der Stadt Duisburg zuzurechnen sind. Bei den vorgenannten Maßnahmen fallen kohlenteerhaltige Bitumengemische, AVV-Nr. 170301, an. Dieser gefährliche Abfall ist einer ordnungsgemäßen Aufbereitung/Verwertung zuzuführen. Inhalt dieser Ausschreibung ist die Abholung der an den Baustellen anfallenden kohlenteerhaltigen Bitumengemische (AVV 170301) sowie deren Transport zu einer Aufbereitungs-/Verwertungsanlage und die anschließende ordnungsgemäße Aufbereitung/Verwertung für den Leistungszeitraum vom 01.01.2024 - 31.12.2025. Die Ausschreibung besteht aus 5 Positionen Pos. 1: Aufbereitung/Verwertung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV 170301) Pos. 2.1 - 2.4: Transport von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV 170301) in unterschiedlichen Fahrzeugen und Containern
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-07.
Auftragsbekanntmachung (2023-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 2023-0588
Kurze Beschreibung:
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, die Stadt Duisburg und ggfs. weitere öffentliche Bauherren führen Straßen- sowie Kanalbaumaßnahmen im gesamten Stadtgebiet Duisburg durch.
Diese können durch die jeweiligen AG"s alleine oder in verschiedenen AG-Konstellationen beauftragt werden:
- Straßenbau im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg
- Straßenbau durch WBD-AöR
- Kanalbau durch WBD-AöR
zusätzlich die Optionen
- Straßenbau - Beauftragung durch Stadt Duisburg direkt (ohne WBD-AöR Beteiligung
- Weitere öffentliche und private Bauherren im Stadtgebiet Duisburg, z.B. Straßen.NRW, Erschließungsträger, Investoren
die sich des Vertrags bzw. der Konditionen des Vertrags bedienen könnten. Auch hier sind Abfälle zu entsorgen, die im Stadtgebiet anfallen und letzten Endes der Stadt Duisburg zuzurechnen sind.
Bei den vorgenannten Maßnahmen fallen kohlenteerhaltige Bitumengemische, AVV-Nr. 170301, an. Dieser gefährliche Abfall ist einer ordnungsgemäßen Aufbereitung/Verwertung zuzuführen.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die Abholung der an den Baustellen anfallenden kohlenteerhaltigen Bitumengemische (AVV 170301) sowie deren Transport zu einer Aufbereitungs-/Verwertungsanlage und die anschließende ordnungsgemäße Aufbereitung/Verwertung für den Leistungszeitraum vom 01.01.2024 - 31.12.2025.
Die Ausschreibung besteht aus 5 Positionen
Pos. 1:
Aufbereitung/Verwertung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV 170301)
Pos. 2.1 - 2.4:
Transport von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV 170301) in unterschiedlichen Fahrzeugen und Containern
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, die Stadt Duisburg und ggfs. weitere öffentliche Bauherren führen Straßen- sowie Kanalbaumaßnahmen im gesamten Stadtgebiet Duisburg durch.
Diese können durch die jeweiligen AG"s alleine oder in verschiedenen AG-Konstellationen beauftragt werden:
- Straßenbau im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg
- Straßenbau durch WBD-AöR
- Kanalbau durch WBD-AöR
zusätzlich die Optionen
- Straßenbau - Beauftragung durch Stadt Duisburg direkt (ohne WBD-AöR Beteiligung
- Weitere öffentliche und private Bauherren im Stadtgebiet Duisburg, z.B. Straßen.NRW, Erschließungsträger, Investoren
die sich des Vertrags bzw. der Konditionen des Vertrags bedienen könnten. Auch hier sind Abfälle zu entsorgen, die im Stadtgebiet anfallen und letzten Endes der Stadt Duisburg zuzurechnen sind.
Bei den vorgenannten Maßnahmen fallen kohlenteerhaltige Bitumengemische, AVV-Nr. 170301, an. Dieser gefährliche Abfall ist einer ordnungsgemäßen Aufbereitung/Verwertung zuzuführen.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die Abholung der an den Baustellen anfallenden kohlenteerhaltigen Bitumengemische (AVV 170301) sowie deren Transport zu einer Aufbereitungs-/Verwertungsanlage und die anschließende ordnungsgemäße Aufbereitung/Verwertung für den Leistungszeitraum vom 01.01.2024 - 31.12.2025.
Die Ausschreibung besteht aus 5 Positionen
Pos. 1:
Aufbereitung/Verwertung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV 170301)
Pos. 2.1 - 2.4:
Transport von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV 170301) in unterschiedlichen Fahrzeugen und Containern
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-08-07 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-11 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 154-491675
ABl. S-Ausgabe: 154
Zusätzliche Informationen
Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, die Stadt Duisburg und ggfs. weitere öffentliche Bauherren führen Straßen- sowie Kanalbaumaßnahmen im gesamten Stadtgebiet Duisburg durch.
Diese können durch die jeweiligen AG"s alleine oder in verschiedenen AG-Konstellationen beauftragt werden:
- Straßenbau im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg
- Straßenbau durch WBD-AöR
- Kanalbau durch WBD-AöR
zusätzlich die Optionen
- Straßenbau - Beauftragung durch Stadt Duisburg direkt (ohne WBD-AöR Beteiligung
- Weitere öffentliche und private Bauherren im Stadtgebiet Duisburg, z.B. Straßen.NRW, Erschließungsträger, Investoren
die sich des Vertrags bzw. der Konditionen des Vertrags bedienen könnten. Auch hier sind Abfälle zu entsorgen, die im Stadtgebiet anfallen und letzten Endes der Stadt Duisburg zuzurechnen sind.
Bei den vorgenannten Maßnahmen fallen kohlenteerhaltige Bitumengemische, AVV-Nr. 170301, an. Dieser gefährliche Abfall ist einer ordnungsgemäßen Aufbereitung/Verwertung zuzuführen.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die Abholung der an den Baustellen anfallenden kohlenteerhaltigen Bitumengemische (AVV 170301) sowie deren Transport zu einer Aufbereitungs-/Verwertungsanlage und die anschließende ordnungsgemäße Aufbereitung/Verwertung für den Leistungszeitraum vom 01.01.2024 - 31.12.2025.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die Abholung der an den Baustellen anfallenden kohlenteerhaltigen Bitumengemische (AVV 170301) sowie deren Transport zu einer Aufbereitungs-/Verwertungsanlage und die anschließende ordnungsgemäße Aufbereitung/Verwertung für den Leistungszeitraum vom 01.01.2024 - 31.12.2025.
Die Ausschreibung besteht aus 5 Positionen
Pos. 1:
Aufbereitung/Verwertung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV 170301)
Pos. 2.1 - 2.4:
Transport von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV 170301) in unterschiedlichen Fahrzeugen und Containern
Bereitstellung von Sattelzügen/LKW sowie die Gestellung von Absetz- und Abrollcontainern zur Aufnahme der anfallenden kohlenteerhaltigen Bitumengemische (AVV 170301) und Abtransport der anfallenden Mengen von den Baustellen im Stadtgebiet Duisburg bis zur Aufbereitungs-/Verwertungsanlage sowie deren ordnungsgemäße Aufbereitung/Verwertung.
Bereitstellung von Sattelzügen/LKW sowie die Gestellung von Absetz- und Abrollcontainern zur Aufnahme der anfallenden kohlenteerhaltigen Bitumengemische (AVV 170301) und Abtransport der anfallenden Mengen von den Baustellen im Stadtgebiet Duisburg bis zur Aufbereitungs-/Verwertungsanlage sowie deren ordnungsgemäße Aufbereitung/Verwertung.
Die abzutransportierenden und aufzubereitenden Mengen stellen sich im Leistungszeitraum wie folgt dar:
- ca. 46.000 Tonnen [t] kohlenteerhaltige Bitumengemische AVV-Nr. 170301
sowie Anzahl der durchzuführenden Transporte: - ca. 2.400 Stück [LE]
Die Mengenangaben, Durchschnittswerte der letzten Jahre, dienen lediglich als Kalkulationshilfe und sind keine verbindlichen Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Kondition.
Die Mengenangaben, Durchschnittswerte der letzten Jahre, dienen lediglich als Kalkulationshilfe und sind keine verbindlichen Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Kondition.
Hinweis: Der Aushub der kohlenteerhaltigen Bitumengemische sowie das Beladen der Sattelzüge/LKW bzw. Container ist nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.
Diese Arbeiten führt die mit den jeweiligen Bauarbeiten beauftragte Firma durch.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Duisburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat mittels
Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung
sowie, dass das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist mittels Handelsregisterauszug
oder, sofern ein Handelsregisterauszug nicht verpflichtend ist, mittels
entsprechender Eigenerklärung, dass ein Handelsregistereintrag nicht verpflichtend ist
oder
dass das Unternehmen in das Berufsregister des Firmensitzes eingetragen ist mittels Nachweise der Eintragung in das Handwerksverzeichnis, Handelsrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Eigenerklärung des / des Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss
- siehe Anlage 2, Formblatt F12 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) ? Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Aufbereiten/Verwerten von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV 170301) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
a) ? Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Aufbereiten/Verwerten von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV 170301) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste)
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste)
- siehe Anlage 2, Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
d) Nachweise bzw. Eigenerklärung der Bieterin, dass Sie über fachlich qualifiziertes Personal zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
a) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Aufbereiten/Verwerten von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV 170301) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
a) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Aufbereiten/Verwerten von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV 170301) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
a) Eigenerklärung des / der Bieters /-in anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges
d) Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022;
- siehe Nachweis: Formblatt "Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.