Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingung an die Auftragsausführung:
Die Auftragserteilung wird gemäß § 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen
- TVgG NRW) vom 22.03.2018 davon abhängig gemacht, dass die AN bei der Ausführung des Auftrags die vertraglichen Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen
zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) einhält, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind und im
Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Eigenerklärung anstelle eines Wettbewerbsregisterauszuges (§ 6a (2) Nr. 7 VOB/A). => Vordruck VHB 124
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 Abs. 1 WRegG anfordern.
- Eigenerklärung über eine bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden i.H.v. 2.000.000 EUR und für Vermögensschäden i.H.v. 100.000 EUR (§ 6a (3) VOB/A). =>Formblatt F1
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung im vorgenannten Umfang durch einen entsprechenden Versicherungsnachweis (Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) zu ersetzen (vgl. § 6b (2) VOB/A).
- Eigenerklärung anstelle einer Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und darüber, dass keine Beitragszahlungsrückstände bestehen (eine Bieterin, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen) (§ 6a (3) VOB/A). =>Vordruck VHB 124
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und darüber, dass keine Beitragszahlungsrückstände bestehen durch eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft zu ersetzen (vgl. § 6b (2) VOB/A).
Die durch die Bieterinnen vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b Abs. 1 VOB/A auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen
www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden.
Die Präqualifikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen
www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer
nicht überschritten haben.
- Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a (2) Nr. 1 VOB/A). =>Vordruck VHB 124
- Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a (3) VOB/A). =>Vordruck VHB 124
- Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (§ 6a (2) Nr.8 VOB/A). => Vordruck VHB 124
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 EStG), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger zu ersetzen (vgl. § 6b (2) VOB/A).
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von sonstigen Gründen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen im Sinne § 6a (2) Nr. 5 - 7, 9 VOB/A. => Vordruck VHB 124
Die durch die Bieterinnen vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b Abs. 1 VOB/A auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen
www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden.
Die Präqualifikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle
(z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen
www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer
nicht überschritten haben.
- Eigenerklärung zu vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Angabe des Auftragssumme, der Auftraggeberin und der Leistungszeit (§ 6a (2) Nr. 2 VOB/A). =>Vordruck VHB 124
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind die in Vordruck VHB 124 genannten Referenznachweise vorzulegen (vgl. § 6b (2) VOB/A).
- Erklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten (Arbeitskräfte, gegliedert nach technischem Personal für Leitung und Aufsicht und gewerbliche Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppe) (§ 6a (2) Nr. 3 VOB/A). => Formblatt F2
- Eigenerklärung der Bieterin, dass sie über fachlich qualifiziertes Personal für die Durchführung der Leistung und für die Leitung und Aufsicht (Mindestanforderung: drei Jahre Berufserfahrung des Bauleiters mit vergleichbaren Leistungen) verfügt (§ 6b (3) VOB/A). => Formblatt F 3
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist das Vorhandensein des für die Durchführung der Leistung erforderlichen fachlich qualifizierten Personals anhand eines Lebenslaufs des Bauleiters nachzuweisen (vgl. § 6b (2) VOB/A).
Die durch die Bieterinnen vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b Abs. 1 VOB/A auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen
www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden.
Die Präqualifikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen
www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer
nicht überschritten haben.