2023-0670 Anmietung von 2 Stück 3-Achs Haken-Abrollkipperfahrzeugen und 12 Stück 3-Achs Sperrgut-Sammelfahrzeugen

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR

Gegenstand der Leistung ist die Anmietung ohne Personalgestellung von
2 Stück 3-Achs Haken-Abrollkipperfahrzeugen und 12 Stück 3-Achs Sperrgut-Sammelfahrzeugen, jeweils mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 27,0 t, unterteilt in 2 Lose, für 3 unterschiedliche Mietzeiträume im Zeitintervall 01.10.2023 - 31.01.2024

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-13 Auftragsbekanntmachung
2024-01-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-09-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeuge für Abfall
Referenznummer: 2023-0670
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist die Anmietung ohne Personalgestellung von 2 Stück 3-Achs Haken-Abrollkipperfahrzeugen und 12 Stück 3-Achs Sperrgut-Sammelfahrzeugen, jeweils mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 27,0 t, unterteilt in 2 Lose, für 3 unterschiedliche Mietzeiträume im Zeitintervall 01.10.2023 - 31.01.2024
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeuge für Abfall 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fahrzeuge für Abfall 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Postanschrift: Schifferstr. 190
Postleitzahl: 47059
Postort: Duisburg
Kontakt
Internetadresse: https://www.wb-duisburg.de 🌏
E-Mail: r.dumzlaff@wb-duisburg.de 📧
Telefon: +49 2032833354 📞
Fax: +49 2032832883 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY1BWH9CQA/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY1BWH9CQA 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-13 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-18 📅
Datum des Beginns: 2023-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 179-561465
ABl. S-Ausgabe: 179
Zusätzliche Informationen
Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist die Anmietung ohne Personalgestellung von
2 Stück 3-Achs Haken-Abrollkipperfahrzeugen und 12 Stück 3-Achs Sperrgut-Sammelfahrzeugen, jeweils mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 27,0 t, unterteilt in 2 Lose, für 3 unterschiedliche Mietzeiträume im Zeitintervall 01.10.2023 - 31.01.2024
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Informationen über Lose: Los 1 und Los 2
Bezeichnung des Loses: Anmietung von 2 Stück 3-Achs Abrollkipperfahrzeugen mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 27,0 t
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1 - Positions-Nr. 1
2 Stück 3-Achs Haken-Abrollkipperfahrzeuge
- Zul. Gesamtgewicht ca. 27,0 t (27.000 kg) (+/- 10 %)
- Gesamtfahrzeughöhe mit Ladungsträger max. 4.000 mm
- Radstand min. 4.800 mm
- Uneingeschränkte Eignung für Behälter nach der aktuellen
DIN 30722 mit einer Länge von ca. 7.000 mm (+/- 10 %)
- Hubkraft 18.000 - 21.000 kg
- Hydraulische Containerverriegelung
- Fernbedienung mit Schnellgang
Mietzeitraum: 01.10.2023 - 31.01.2024
Beschreibung der Verlängerungen:
Optionale, bedarfsabhängige Verlängerung über den für das Los 2- Positions-Nr. 2.1 vorgesehenen Mietzeitraum vom 16.10.2023 - 02.12.2023 hinaus, vom 03.12.2023 - 09.12.2023. Die Option kann bei Bedarf einseitig von dem / der Auftraggeber*in aktiviert werden.
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Bezeichnung des Loses: Anmietung von 7 Stück 3-Achs Abfallsammelfahrzeugen mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 27,0 t und Anmietung von 5 Stück 3-Achs Abfallsammelfahrzeugen mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 27,0 t
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2 - Positions-Nr. 2.1
7 Stück 3-Achs Sperrgut-Sammelfahrzeuge mit Standard-Fahrgestell und Normal-Fahrerhaus
- Volumen des Abfallsammelaufbaus ca. 22,0 cbm (+/- 10 %)
- Gesamtfahrzeuglänge ca. 10.000 mm (+/- 10 %)
- Gesamtfahrzeughöhe ca. 3.550 mm (+/- 10 %)
- Ohne Schüttung oder mit niedriger, herunterklappbarer Schüttung
- Pressplatte
- Trittbretter mit selbstüberwachender, klappbarer, stellungsüberwachter
und gewichtsinduzierter Rückfahrsicherung
- Beheizte Farb-Rückraumüberwachungsanlage mit 7 Zoll Monitor
Mietzeitraum: 16.10.2023 - 02.12.2023
Los 2 - Positions-Nr. 2.2
Optionaler Verlängerungszeitraum zu Los 2 - Positions-Nr. 2.1: 03.12.2023 - 09.12.2023
Los 2 - Positions-Nr. 2.3
5 Stück 3-Achs Sperrgut-Sammelfahrzeuge mit Standard-Fahrgestell und Normal-Fahrerhaus
- Technische Daten und Ausstattungsanforderungen analog zu Los 2 - Positions-Nr. 2.1
Mietzeitraum: 11.01.2024 - 13.01.2024
Da sich die Mietzeiträume, selbst bei Beauftragung des Optionszeitraums für Los 2 - Positions-Nr. 2.1 nicht überschneiden, können für das Los 2 - Positions-Nr. 2.2 selbstverständlich auch 5 der 7 Fahrzeuge aus Los 2- Positions-Nr. 2.1 genutzt werden.
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Die vollständigen technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen für die Fahrzeuge zu Los 1 ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, das diese Ausschreibungsunterlagen beinhalten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Zur Kupferhütte 10 47053 Duisburg 1) Betriebshof Duisburg-Mitte
2) Betriebshof Duisburg-Hambron, Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Schlachthofstr. 8 47167 Duisburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer persönlichen Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben:
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1. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- siehe Anlage 3, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
- siehe Anlage 3, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
3. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer oder einer vergleichbaren Bescheinigung eines anderen Staates in dem der / die Bieter*in /-gemeinschaftseinen / ihren Firmensitz hat
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- siehe Anlage 3, Formblatt F12 -
4. Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der
EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022
- siehe Anlage 3, Formblatt F14
5. Eigenerklärung de*r Bieter*in / BG zur Selbstreinigung
- siehe Anlage 4 -
6.Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber*innen seit dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieter*in / BG aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber wegen mangelnder Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieter*in / BG erteilen.
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Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkte 8.0 von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind.
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Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen.
Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 4 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 4 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen.
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Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in / BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot einzureichen.
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Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten "EEE" oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur
Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben:
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1. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- siehe Anlage 3, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
- siehe Anlage 3, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
3. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- siehe Anlage 3, Formblatt F11 (oder Präqualifikation oder EEE*)
4. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- siehe Anlage 3, Formblatt F13 -
5. Eigenerklärung des / der Bieter*in /-gemeinschaft zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgeber*in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss
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- siehe Anlage 3, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)
6. Nur auf besondere Anforderung de*r Autraggeber*in ist darüber hinaus eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank de*r Bieter*in /-gemeinschaft einzureichen.
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkte 8.0 von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind.
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Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen.
Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 4 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 4 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen.
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Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in / BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot einzureichen.
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Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur
Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben:
1. Eigenerklärung de*er Bieter*in /-gemeinschaft zu mindestens 3 in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zu*r Auftraggeber*in, ohne die Angabe personenbezogener Daten (Referenzliste)
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- siehe Anlage 3, Formblatt F1
2. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- siehe Anlage 3, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
3. Für den Fall, dass der / die Auftraggeber*in von der in den "Verfahrens- und Angebotsbedingungen" unter Punkt 11.5 vorgesehen Möglichkeit Gebrauch macht, ein Test-Fahrzeug von de*r Bieter*in /-gemeinschaft anzufordern, wird die technische Eignung auch davon abhängig gemacht, dass ein Test-Fahrzeug in der angebotenen Ausführung innerhalb des unter Punkt 11.5 festgelegten Zeitrahmens bereitgestellt oder in dessen / deren Werk bzw. bei eine*r Kund*in de*r Bieter*in /-gemeinschaft, jeweils in maximaler Entfernung von 100 km zu Duisburg, in Augenschein genommen werden kann und der durchgeführte Test ergibt, dass das Test-Fahrzeug den Vorgaben der Leistungsbeschreibung vollumfänglich entspricht.
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- siehe Punkt 11.5 der "Verfahrens- und Angebotsbedingungen"
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkte 8.0 von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind.
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Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen.
Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 4 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 4 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen.
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Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in / BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot einzureichen.
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Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY1BWH9CQA/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter*innen zur Angebotseröffnung zugelassen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1BWH9CQA

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland- Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055 📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Form der Angebote
Zu dieser Ausschreibung werden ausschließlich digitale Angebote über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" zugelassen.
Die digitalen Angebote sind ohne händische Unterschrift und Firmenstempel gültig wie auch rechtsverbindlich. Das gilt auch für alle zusammen mit dem Angebot eingereichten Anlagen. Unterschriften sind im gesamten Angebot nicht erforderlich. Auch elektronische oder qualifizierte Signaturen werden nicht gefordert. Die Textform nach § 126b BGB ist ausreichend. Allerdings muss die Person des / der Erklärenden benannt werden. Hierfür sind die Kontaktdaten in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) unter Ziffer 1.2 anzugeben.
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Kommunikation und Rückfragen
Zulässige Fragen oder sonstige Anliegen das Vergabeverfahren bzw. die Vergabeunterlagen betreffend sind im Sinne eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs ausschließlich über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" an den / die AG zu richten. Hierzu ist im Gegensatz zum Abruf der Vergabeunterlagen eine Registrierung des / der Interessent*in auf der Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte auf anderen Kommunikationswegen (z. B. telefonisch oder E-Mail) werden nicht erteilt.
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der / die AG, während der laufenden Angebotsphase, Fragen und sonstige Anliegen, nicht nur für den / die Fragesteller*in, sondern für alle zum Vergabeverfahren registrierten Unternehmen einsehbar beantwortet. Dabei wird das auskunftsersuchende Unternehmen, ebenso wie die / die Fragesteller*in, aus Datenschutzgründen aber selbstverständlich nicht namentlich genannt.
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Auch eventuell notwendige, ergänzende Informationen oder Änderungen zum laufenden Vergabeverfahren werden von dem / der AG allen registrierten Firmen zeitgleich über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" bekannt gegeben.
Rechtsbehelf
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragsteller*in und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
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1) Der / Die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem / der Auftraggeber*in nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des / der Auftraggeber*in, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 179-561465 (2023-09-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Anmietung von 2 Stück 3-Achs Haken-Abrollkipperfahrzeugen und 12 Stück 3-Achs Sperrgut-Sammelfahrzeugen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist die Anmietung ohne Personalgestellung von 2 Stück 3-Achs Haken-Abrollkipperfahrzeugen und 12 Stück 3-Achs Sperrgut-Sammelfahrzeugen, jeweils mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 27,0 t, unterteilt in 2 Lose, für 3 unterschiedliche Mietzeiträume im Zeitintervall 01.10.2023 - 31.01.2024
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Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für Abfall 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 520 000 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 536 082 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 65 682 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 65 682 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Anmietung von 2 Stück 3-Achs Abrollkipperfahrzeugen mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 27,0 t
Geschätzter Wert ohne MwSt: 35 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Anmietung von 2 Stück 3-Achs Haken-Abrollkipperfahrzeugen und 12 Stück 3-Achs Sperrgut-Sammelfahrzeugen, die unter anderem folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen: Los 1 - Positions-Nr. 1 2 Stück 3-Achs Haken-Abrollkipperfahrzeuge - Zul. Gesamtgewicht ca. 27,0 t (27.000 kg) (+/- 10 %) - Gesamtfahrzeughöhe mit Ladungsträger max. 4.000 mm - Radstand min. 4.800 mm - Uneingeschränkte Eignung für Behälter nach der aktuellen DIN 30722 mit einer Länge von ca. 7.000 mm (+/- 10 %) - Hubkraft 18.000 - 21.000 kg - Hydraulische Containerverriegelung - Fernbedienung mit Schnellgang Mietzeitraum: 01.10.2023 - 31.01.2024 Los 2 - Positions-Nr. 2.1 7 Stück 3-Achs Sperrgut-Sammelfahrzeuge mit Standard-Fahrgestell und Normal-Fahrerhaus - Zul. Gesamtgewicht ca. 27,0 t (27.000 kg) (+/- 10 %) - Volumen des Abfallsammelaufbaus ca. 22,0 cbm (+/- 10 %) - Gesamtfahrzeuglänge ca. 10.000 mm (+/- 10 %) - Gesamtfahrzeughöhe ca. 3.550 mm (+/- 10 %) - Ohne Schüttung oder mit niedriger, herunterklappbarer Schüttung - Pressplatte - Trittbretter mit selbstüberwachender, klappbarer, stellungsüberwachter und gewichtsinduzierter Rückfahrsicherung - Beheizte Farb-Rückraumüberwachungsanlage mit 7 Zoll Monitor Mietzeitraum: 16.10.2023 - 02.12.2023 Los 2 - Positions-Nr. 2.2 Optionaler Verlängerungszeitraum zu Los 2 - Positions-Nr. 2.1: 03.12.2023 - 09.12.2023 Los 2 - Positions-Nr. 2.3 5 Stück 3-Achs Sperrgut-Sammelfahrzeuge mit Standard-Fahrgestell und Normal-Fahrerhaus - Technische Daten und Ausstattungsanforderungen analog zu Los 2 - Positions-Nr. 2.1 Mietzeitraum: 11.01.2024 - 13.01.2024 Da sich die Mietzeiträume, selbst bei Beauftragung des Optionszeitraums für Los 2 - Positions-Nr. 2.1 nicht überschneiden, können für das Los 2 - Positions-Nr. 2.2 selbstverständlich auch 5 der 7 Fahrzeuge aus Los 2- Positions-Nr. 2.1 genutzt werden. Die vollständigen technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen für die Fahrzeuge zu Los 1 und Los 2 ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, das diese Ausschreibungsunterlagen beinhalten.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Müllfahrzeuge 📦
Postanschrift: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Zur Kupferhütte 10
Postleitzahl: 47053
Stadt: Duisburg
Postanschrift: Schlachthofstr. 8
Postleitzahl: 47167
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2023-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-01-31 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertragszeitraum zu Los 2 Positions-Nr. 2.1 - Anmietung von 7 Stück 3-Achs Sperrgut-Dammelfahrzeugen mit Standard-Fahrgestell und Normal-Fahrerhaus für den Zeitraum 16.10.2023 - 02.12.2023 - kann optional und bedarfsabhängig auf den Zeitraum 03.12.2023 - 09.12.2023 ausgeweitet werden.
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Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Der Preis ist das einzige Zuschlagsktierium. Da die Leistung ausschließlich die Vermietung von schweren LKW beinhaltet, deren wichtigste technische Daten und Ausstattungsspezifikationen im Leistungsverzeichnis vorgegeben sind, existieren keine anderen, im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehenden, wirtschaftlich relevanten Kriterien neben dem Preis. Eine Gewichtung ist bei nur einem Zuschlagskriterium aber nicht sinnvoll anwendbar.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Anmietung von 7 Stück 3-Achs Abfallsammelfahrzeugen mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 27,0 t und Anmietung von 5 Stück 3-Achs Abfallsammelfahrzeugen mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 27,0 t
Geschätzter Wert ohne MwSt: 485 000 EUR 💰
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Die ausgeschriebene Leistung ist unterteilt in 2 Lose. Es kann für nur eines der 2 Lose der für beide Lose ein Angebot abgegeben werden. Es gibt keine Begrenzung der Losanzahl, die an eine* Bieter*in / BG vergeben wird. Der / Die AG behält sich vor die Leistung in Einzellosen, oder als Gesamtvergabe beider Lose zu beauftragen.
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Auftragsvergabe

1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Vertragsnummer: 4500318347
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-23 📅
Titel: Bestellung
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 65 682 💰
Niedrigstes Angebot: 65 682 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 536 082 EUR 💰
Leiter der anbietenden Partei
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Clean Mat Trucks Deutschland GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE226425199
Postanschrift: Siemensstr. 31
Postleitzahl: 47533
Postort: Kleve
Region: Kleve 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Hr. Liet
E-Mail: liet@cleanmat.eu 📧
Telefon: +49 1705356672 📞
Fax: +49 2821715780 📠
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen

2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 470 400 💰
Niedrigstes Angebot: 470 400 💰
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Nationale Registrierungsnummer: DE252359155
Postanschrift: Schifferstr. 190
Postleitzahl: 47059
Postort: Duisburg
Region: Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Hr. Dumzlaff
E-Mail: r.dumzlaff@wb-duisburg.de 📧
Telefon: +49 2032833354 📞
Fax: +49 2032832883 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 561465-2023
Datum des Beginns: 2023-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-01-31 📅
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDA44
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: +49 2211473055
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragsteller*in und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) Der / Die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem / der Auftraggeber*in nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des / der Auftraggeber*in, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-08+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 006-013805 (2024-01-08)