1/DLII4/NV274 - Unterkunftsschrankmodule

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Diverse Unterkunftsschränke gem. Leistungsbeschreibungen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-10-31 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-10-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 1/DLII4/NV274 - Unterkunftsschrankmodule
Referenznummer: 6002561112-BAIUDBw DL II 4.1
Kurze Beschreibung: Diverse Unterkunftsschränke gem. Leistungsbeschreibungen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kleiderschränke 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Los 1: Region Süd
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Unterkunftsschrankmodulen gem. Leistungsbeschreibung
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Extra-Regio NUTS 3 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-29 📅
Datum des Endes: 2024-08-19 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Los 2: Region Nord I
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003
Titel: Los 3: Region Nord II
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
§ 15 Abs. 4 VgV - Die Angebote werden elektronisch über die e-Vergabe Plattform angenommen. Verkürzte Angebotsfrist auf 30 Tage nach Versendungstag.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-01 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-01 08:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2023-12-01 08:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.\nMacht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und\nZuverlässigkeit werden folgende Nachweise gefordert:\n- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und\nfakultativer Ausschlussgründe (BAAINBw B-V 034/05.2022)\n- Aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)\n- Ggf. Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft\n- Ggf. Erklärung wegen bevorzugter Berücksichtigung
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
- Eigenerklärung Referenzen:\nDarstellung von drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang \nvergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Leistungen sind im technischen oder organisatorischen Sinne vergleichbar, wenn sie einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und vom Umfang her Aufschluss darüber geben, dass die vertraglich geschuldete Leistung problemlos erbracht werden kann. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leis-tungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Beschreibung der Ausschlussgründe: Formular: B-V034 - Nichtvorliegen Ausschlussgründe

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Nationale Registrierungsnummer: 991-20304-58
Postanschrift: Fontainengraben 200
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: BAIUDBw Abt DL (IUD)
E-Mail: baiudbwdlii4einkaufliegenschaftsmaterial@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 228-5504-4757 📞
Fax: +49 228-5504-5767 📠
URL: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Verteidigung
Kommunikation
Dokumente URL: http://www.evergabe-online.de 🌏
Teilnahme-URL: http://www.evergabe-online.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).\n\nDie technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.\n\nWeitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag\n(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\n(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.\n(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit\n1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,\n2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\nSatz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.\n§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht\n https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html\n§ 135 Unwirksamkeit\nhttps://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 211-666104 (2023-10-31)